Störerhaftung im DSA: Kommt neue Abmahnwelle?
Der ab 2024 geltende Digital Services Act in der EU könnte zu einer neuen Abmahnwelle führen. Dieser Meinung ist der Bundesverband Verbraucherschützer und begründet dies mit einer Neuregelung der Störerhaftung.
Ab 17. Februar 2024 gilt in allen EU-Staaten der Digital Services Act. Bis zu diesem Datum muss auch Deutschland die EU-Richtlinie umsetzen. Nun gibt es einen Entwurf zum neuen Digitale-Dienste-Gesetz der Bundesregierung. Die Verbraucherschützer befürchten eine neue Abmahnwelle. Hintergrund ist die Neuregelung bei der sogenannten Störerhaftung. Laut aktuellem geltendem Telemediengesetz, Paragraf 8, Absatz 1, dürfen Provider "nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden; dasselbe gilt hinsichtlich aller Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche".
Kein TMG mehr - neue Regeln mit DDG
Mit dem kommenden Digitale-Dienste-Gesetz wird das TMG ersetzt. Im neuen DDG, Paragraf 8, steht folgende Regelung: Betreiber offener WLANs "dürfen nicht dazu verpflichtet werden, persönliche Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung)" oder "die Eingabe eines Passworts zu verlangen". Laut Paragraf 7 im DDG dürfen bei der Durchsetzung von Netzsperren keine Ansprüche gegen den Dienstanbieter gemacht werden. Laut den Verbraucherschützern sorgt die Formulierung von Paragraf 7 und 8 dafür, dass der im Jahr 2017 im TMG gefundene Kompromiss zum Aufbau von öffentlichen WLANs aufgekündigt wird. Der Bundesverband Verbraucherschützer sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, "sicherzustellen, dass keine erneute Abmahnwelle für Anbieter von öffentlichen WLANs droht". Laut Digitalministerium fehlt der bisherige Ausschluss der Störerhaftung, damit sich an der bestehenden Rechtslage für WLAN-Anbieter nichts ändert.
Neben dem Digital Services Act gilt innerhalb der EU-Staaten auch der Digital Markets Act. Hierbei müssen von der EU als Gatekeeper eingestufte Tech-Firmen sich an bestimmte Regeln halten und beispielsweise die Installation und Nutzung von Apps aus anderen Appstores ermöglichen. Apple versucht sich zwar dagegen zu wehren und begründet dies mit Sicherheitsbedenken, doch letztlich wird auch der iPhone-Hersteller die Richtlinie umsetzen.
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Sammlung zum neuen Digitale-Dienste-Gesetz:
- Bis Februar 2024 muss die Bundesregierung den Digital Services Act der EU in nationales Recht umsetzen. Am neuen Entwurf zum kommenden Digitale-Dienste-Gesetz gibt es jedoch Kritik.
- Es wird befürchtet, dass es wieder zu einer Abmahnwelle gegen Betreiber offener WLANs kommen könnte.

Das verwirrt halt ein wenig.
Ich habe aber auch kein offenes W-Lan.
Ich habe nämlich garnix verstanden vom Artikel.
Wahrscheinlich versteht er das selber nicht.
Irgendwer muss unter diesen Resten des Ständerechts der Juristen einfach mal aufräumen. Abmahnungen zu verbieten sind ein Weg. Wer meint, das andere eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen, soll die gefälligst bei Gericht anzeigen. Dann kann das Gericht eine Abmahnung versenden. Aber nicht gewinnorientierte Abmahnanwälte. Das sind meiner Meinung nach die widerwärtigsten Auswüchse unseres Rechtssystems, aber natürlich werden das Abmahnanwälte ganz anders sehen und als wichtigen Baustein des Rechtssystems verkaufen.
Oder, man sollte es allen erlauben. Wie gerne z.B. würde ich meinem Nachbarn mit seinem lauten Auspuff eine Abnahmung mit Unterlassung zusenden. Hach, das wäre ein Segen.