Oculus Quest 2 & Co.: Streit geht vors EuGH, evtl. noch Jahre keine neuen VR-Headsets [Update]
Jetzt aktualisiert: Das laufende Verfahren vom Bundeskartellamt gegen Facebook landet vor den EuGH. Möglicherweise gibt es so jahrelang keine neuen VR-Headsets von Facebook für Deutschland mehr.
Update vom 30.03.2021
Wie uns das Bundeskartellamt mitgeteilt hat, geht es um zwei verschiedene gerichtliche Verfahren gegen Facebook. Ein Verfahren ist nun beim EuGH gelandet und befasst sich mit der Verknüpfung von Informationen aus verschiedenen Quellen im Facebook-Nutzerkonto. Ein zweites Verfahren dagegen kümmert sich um eine möglicherweise kartellrechtlich problematische Verknüpfung zwischen dem Facebook-Konto und der Nutzung eines VR-Headsets der Facebook-Tochterfirma Oculus. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst und danken für den Hinweis.
Original-Artikel vom 29.03.2021
Oculus hatte Mitte September 2020 mitgeteilt, dass man den Verkauf von Oculus-Produkte wegen andauernder Gespräche mit deutschen Regulierungsbehörden in Deutschland pausiert hat. Hintergrund ist eine Untersuchung des Bundeskartellamts, da jeder neue Oculus-Nutzer sich mit einem Facebook-Konto anmelden, um sein VR-Headset betreiben zu können. Eine derartige Verknüpfung könnte kartellrechtlich problematisch sein. Das ist jedoch nicht das einzige Gerichtsverfahren gegen Facebook. Nun landet der Hauptfall vor dem Europäischen Gerichtshof, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufzeigt. Hierbei geht es darum, dass Facebook Daten aus verschiedenen Quellen ohne vorherige Einwilligung des Nutzers miteinander verknüpft.
Warum geht der Streit vors EuGH?
Bis ein rechtskräftiges Urteil vom EuGH gesprochen wird, wird es aber wohl noch Jahre dauern. Das OLG kritisierte das Bundeskartellamt, weil es einerseits bislang keinerlei begründete Beweise für Facebooks Machtmissbrauch gebe und andererseits habe das BKA nicht die Kompetenzen in Sachen Datenschutz. Zudem wurde das EU-Recht vom BKA außer Acht gelassen und sich einzig und alleine auf deutsches Recht gestützt. So soll sich nun der EuGH damit befassen.
Klage vom Bundeskartellamt gegen Facebook
In Deutschland läuft aktuell aber noch ein Gerichtsverfahren gegen Facebook. Hierbei wird überprüft, ob die Koppelung an einen Facebook-Account zur Nutzung einer VR-Brille von Oculus unter diese verbotene Verhaltensweise nach Paragraf 19 fällt. Schließlich wird das Facebook-Konto etwa auch für andere digitale Angebote wie Instagram benötigt. Es wird befürchtet, dass das Unternehmen andere Anbieter wie Valve mit der HTC Vive aus dem Markt drängen könnte. Bis der Streit beendet ist, wird es wohl dazu führen, dass noch weitere Jahre keine neuen VR-Headsets von Facebook in Deutschland auf den Markt kommen werden.
Bereits im Januar hatte das Bundeskartellamt verkündet, dass das laufende Verfahren ausgeweitet wird. Seit dem 19. Januar gilt in Deutschland das neue GWB-Digitalisierungsgesetz mit dem neuen Paragrafen 19a. Hierbei kann das Bundeskartellamt frühzeitig Eingreifen, wenn Digitalkonzerne aufgrund ihrer Stellung im Markt eine besondere marktübergreifende Bedeutung zukommt und diese im Begriff sind, den freien Markt zu gefährden. So können dann bestimmte Verhaltensweisen "vorbeugend untersagt" werden.
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Sammlung zum Verfahren gegen Facebook:
- Der Streit zwischen Facebook und dem Bundeskartellamt landet nun beim EuGH.
- So soll geklärt werden, ob Facebook ohne vorherige Einwilligung des Nutzers Daten aus verschiedenen Quellen im Nutzerkonto zusammenführen darf.
- Ergänzend läuft ein Verfahren vom Bundeskartellamt gegen Facebook. Hintergrund ist eine Untersuchung des Bundeskartellamts, da sich jeder neue Oculus-Nutzer mit einem Facebook-Konto anmelden, um sein VR-Headset betreiben zu können. Eine derartige Verknüpfung könnte kartellrechtlich problematisch sein.
- Schließlich wird das Facebook-Konto bei verschiedenen Online-Diensten benutzt und könnte andere Anbieter ausgrenzen.
- Bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt, wird es wohl noch Jahre dauern, sodass auch jahrelang keine neuen VR-Headsets von Facebook in Deutschland erhältlich sein werden.
Quellen: OLG Düsseldorf, Bundeskartellamt

Die sollten vielleicht auch mal daran denken, dass diese "Zwangs-Einweisung" auf FB, unter Umständen den Verkaufszahlen schadet...
Schmutz.