Oculus VR: Verknüpfung mit Facebook-Konto wird rechtlich geprüft
Das Bundeskartellamt prüft aktuell die Kontopflicht von Facebook im Zusammenhang mit einer Oculus-VR-Brille. Der Verkauf entsprechender VR-Headsets ist derzeit in Deutschland gestoppt.
Seit dem Jahr 2014 gehört Oculus zu Facebook. Der Hersteller hat in diesem Jahr den Verkauf der VR-Brillen in Deutschland gestoppt, da man sich mit Behörden in Gesprächen befindet. Nun ist klar, wie das gemeint ist. Das Bundeskartellamt hat bekannt gegeben, dass man aktuell gegen Oculus ermittelt. Das Bundeskartellamt überprüft, ob es sich um einen verbotenen Missbrauch marktbeherrschender Stellung durch Facebook handelt. Hierbei geht es um die Frage, ob Konkurrenten wie Valve oder Sony mit der PSVR beeinträchtigt werden durch die verpflichtende Koppelung eines Oculus-VR-Headsets mit einem Facebook-Konto.
Laut dem Rechtsanwalt Christian Solmecke gibt es nur zwei Jahre eine Pflicht zur Bereitstellung der Online-Dienste, so wie dies zum Zeitpunkt des Kaufs möglich war. Insofern ist der Facebook-Kontozwang rechtlich in Ordnung, schließlich erfüllt der Konzern die Gewährleistung, da es noch bis Ende 2022 möglich ist, ein Oculus-Headset ohne Facebook-Konto zu nutzen.
Bundeskartellamt unterlag bereits Facebook vor Gericht
Bereits im Jahr 2019 war das Bundeskartellamt im Rechtsstreit unterlegen. Im letzten Jahr wollte man erreichen, dass Facebook die Nutzerdaten nicht aus verschiedenen Quellen zusammenführen darf. Letztlich hat Facebook diesen Streit gewonnen, sodass es rechtens ist, dass Facebook alle Nutzerdaten aus Instagram und Whatsapp zusammenführt.
Facebook verdient vor allem Geld durch Werbeanzeigen und durch die neuerdings integrierten Online-Shops bei Instagram und den Facebook Marketplace. Facebook verkauft etwa Nutzungsdaten aller registrierten Mitglieder an Werbekunden. Zudem ist die Nutzung von Whatsapp für Geschäftskunden kostenpflichtig.
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Sammlung zum Rechtsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und Facebook:
- Das Bundeskartellamt hat bekanntgegeben, dass man gegen Facebook und den Kontozwang bei Oculus-Produkten klagt. Es geht hierbei darum, ob andere Marktteilnehmer wie Sony mit der PSVR durch den Facebook-Kontozwang benachteiligt werden.
- Derzeit werden in Deutschland aufgrund dieser Rechtssituation keine neuen Oculus-Produkte verkauft.
- Der Kontozwang von Facebook ist rechtlich gesehen legal, so etwa der Rechtsanwalt Christian Solmecke.
- Ob daraus eine marktbeherrschende Stellung hervorgeht, ist noch zu beurteilen.
Quellen: Bundeskartellamt, Kanzlei WBS

Nach dem sieht das nun nochmals rechtlich ganz anders aus so das ein Anspruch obsolet is.
Zum Thema 3D Glasses, bei der Vive war es doch von vornherein klar, nur bei der Rift siehts ganz anders aus und wenn durch ablehnung der vertraglich festgelegten Nutzungebedingenungen ein großer Nachteil entsteht bis hin dazu dass das Produkt dann nun mehr nur noch ein komischer Raumgestalltungsstaubfänger is dann macht das schon eine rechlichte relevanz denn die Rift is ja kein EOL Produkt.
Doch du schon geschrieben hast wird das im Rechtsbereich ein Kampf gegen Windmühlen!
Dagegen rechtlich vorzugehen, dass ein Konzern die in der Lizenzvereinbarung vorgesehenen, vom Kunden unterzeichneten Möglichkeiten auch nutzt, ist sehr schwer. Ich glaube nach einer angemessenen Nutzungszeit, wenn der Konzern nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung für die Funktion des Gerätes haftbar ist, kommt man da nur noch ran, wenn man die Lizenzbedingungen als solche für ungültig erklärt bekommt. Aber das hätte Auswirkungen weit über Facebook hinaus. Bessere Chancen male ich mir da schon für die US-Verfahren aus, die Facebook ungeachtet der bisherigen Lage zur Aufspaltung von Firmenteilen zwingen könnten. Da wäre Oculus sicherlich ein Element, das man lange vor Instagram oder Whatsapp ausgliedert.
Bezüglich Internet Explorer: Bei Monopolmissbrauch geht es nicht darum was man will, sondern was man kann. Wenn ein Konzern ein (quasi-)Monopol in Markt A mit Produkt X hat und Produkt X zwingend mit Produkt Y bundelt, dass auf B eher mittelmäßig bedeutend ist, dann missbraucht der Konzern seine Macht in Markt A, um dem eigenen Produkt Y eine größere Verbreitung in Markt B zu verschaffen und damit einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern von Y. So geschehen in der Richtung Windows => Internet Explorer: Microsoft hat(te) ein Quasi-Monopol für Endnutzer-Betriebssysteme, war aber eine Nullnummer online. Nachdem sie den Internet Explorer jedem Windows-Nutzer zwangsverarbeicht hatten, verloren Netscape und Co binnen weniger Jahre ihr Geschäftsmodell und nahezu sämtliche Marktanteile, obwohl der IE allgemein als minderwertig galt. Hier hat Microsoft ganz klar die Marktmacht von Windows missbraucht und wurde entsprechend verurteilt einschließlich dem Zwang, Windows ohne Browser anzubieten beziehungsweise andere Browser gleichberechtigt zur Auswahl anzubieten.
Das Beispiel funktioniert aber eben nicht in Gegenrichtung. Obwohl es den IE umgekehrt sonst nur noch für MacOS gab, ergab sich nie ein unfairer Marktvorteil für Windows. Es war zwar ebenfalls an den IE gekoppelt, aber da der IE keine marktbeherrschende Stellung hatte, gab es da kein Monopol zumissbrauchen. In der gleichen Situation ist Facebook kartellrechtlich: Hätten sie eine Rift zur Voraussetzung für einen Facebook-Account gemacht, gäbe es eins auf den Deckel. Denn Facebook hat ein Quasi-Monopol für soziale Netzwerke. Aber sie haben keins für VR-Headsets und können deswegen nicht belangt, wenn sie die Nutzung ihrer VR-Headsets an irgend etwas zwangskoppeln.