Oculus VR: Verknüpfung mit Facebook-Konto wird rechtlich geprüft

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Oculus: Verknüpfung mit Facebook-Konto wird rechtlich geprüft (1)
Quelle: Oculus VR

Das Bundeskartellamt prüft aktuell die Kontopflicht von Facebook im Zusammenhang mit einer Oculus-VR-Brille. Der Verkauf entsprechender VR-Headsets ist derzeit in Deutschland gestoppt.

Seit dem Jahr 2014 gehört Oculus zu Facebook. Der Hersteller hat in diesem Jahr den Verkauf der VR-Brillen in Deutschland gestoppt, da man sich mit Behörden in Gesprächen befindet. Nun ist klar, wie das gemeint ist. Das Bundeskartellamt hat bekannt gegeben, dass man aktuell gegen Oculus ermittelt. Das Bundeskartellamt überprüft, ob es sich um einen verbotenen Missbrauch marktbeherrschender Stellung durch Facebook handelt. Hierbei geht es um die Frage, ob Konkurrenten wie Valve oder Sony mit der PSVR beeinträchtigt werden durch die verpflichtende Koppelung eines Oculus-VR-Headsets mit einem Facebook-Konto.

Laut dem Rechtsanwalt Christian Solmecke gibt es nur zwei Jahre eine Pflicht zur Bereitstellung der Online-Dienste, so wie dies zum Zeitpunkt des Kaufs möglich war. Insofern ist der Facebook-Kontozwang rechtlich in Ordnung, schließlich erfüllt der Konzern die Gewährleistung, da es noch bis Ende 2022 möglich ist, ein Oculus-Headset ohne Facebook-Konto zu nutzen.

Bundeskartellamt unterlag bereits Facebook vor Gericht

Bereits im Jahr 2019 war das Bundeskartellamt im Rechtsstreit unterlegen. Im letzten Jahr wollte man erreichen, dass Facebook die Nutzerdaten nicht aus verschiedenen Quellen zusammenführen darf. Letztlich hat Facebook diesen Streit gewonnen, sodass es rechtens ist, dass Facebook alle Nutzerdaten aus Instagram und Whatsapp zusammenführt.

Facebook verdient vor allem Geld durch Werbeanzeigen und durch die neuerdings integrierten Online-Shops bei Instagram und den Facebook Marketplace. Facebook verkauft etwa Nutzungsdaten aller registrierten Mitglieder an Werbekunden. Zudem ist die Nutzung von Whatsapp für Geschäftskunden kostenpflichtig.

Ebenfalls lesenswert: Keine Werbung bei Whatsapp für private Nutzer - Mit Firmenkunden wird Geld verdient

Sammlung zum Rechtsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und Facebook:

  • Das Bundeskartellamt hat bekanntgegeben, dass man gegen Facebook und den Kontozwang bei Oculus-Produkten klagt. Es geht hierbei darum, ob andere Marktteilnehmer wie Sony mit der PSVR durch den Facebook-Kontozwang benachteiligt werden.
  • Derzeit werden in Deutschland aufgrund dieser Rechtssituation keine neuen Oculus-Produkte verkauft.
  • Der Kontozwang von Facebook ist rechtlich gesehen legal, so etwa der Rechtsanwalt Christian Solmecke.
  • Ob daraus eine marktbeherrschende Stellung hervorgeht, ist noch zu beurteilen.

Quellen: Bundeskartellamt, Kanzlei WBS

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    • Kommentare (13)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Wired BIOS-Overclocker(in)
        Hmmm dieses Information hatte ich nich, bis jetz ^^

        Nach dem sieht das nun nochmals rechtlich ganz anders aus so das ein Anspruch obsolet is.
      • Von Wired BIOS-Overclocker(in)
        Hmmm dieses Information hatte ich nich, bis jetz ^^

        Nach dem sieht das nun nochmals rechtlich ganz anders aus so das ein Anspruch obsolet is.
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Die Rift ist schon lange ausgelaufen, die Quest 1 mittlerweile auch und Rift S und Quest 2 werden in Deutschland nicht (mehr) verkauft. Rein rechtlich sind die für den deutschen Rechtsraum also alle EOL.
      • Von Wired BIOS-Overclocker(in)
        Bezüglich des IE und Windows, man wurde in keiner Windows Version gezwungen den IE zu benutzen, dies blieb und bleibt jedem selbst überlassen welchen Webbrowser man verwendet. Dahin gehend seh ich kein Monopol, abgesehen von der Softwarekompatibilität die bei Windows am höchsten is was aber den Entwicklern jener non Software geschuldet is und nich Microsoft. Anders hätte es ausgegehen wenn MS eine installations- oder Startblockade gegen andere Webbrowser in Windows eingebaut hätte.

        Zum Thema 3D Glasses, bei der Vive war es doch von vornherein klar, nur bei der Rift siehts ganz anders aus und wenn durch ablehnung der vertraglich festgelegten Nutzungebedingenungen ein großer Nachteil entsteht bis hin dazu dass das Produkt dann nun mehr nur noch ein komischer Raumgestalltungsstaubfänger is dann macht das schon eine rechlichte relevanz denn die Rift is ja kein EOL Produkt.

        Doch du schon geschrieben hast wird das im Rechtsbereich ein Kampf gegen Windmühlen!
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Es wird garantiert zu Beeinträchtigungen kommen, wenn man sich nicht unter die Knute Facebooks stellt. Nach aktuellem Stand der Dinge geht dann die Hardware nicht mehr und seine Spielesammlung ist man sowieso los. Aber: Ist das rechtlich zu beanstanden, wenn der Kunde entsprechenden Endnutzerbedingungen zugestimmt hat und den Service seitdem mehrere Jahre nutzen konnte? Absolut jede Online-Plattform behält sich jederzeit Änderungen vor, die zum vollständigen Verlust der bisherigen Funktionalität führen können und es war bei der Rift von Anfang bekannt, dass sie ohne Zugriff auf Online-Dienste aus dem Facebook-Konzern nur eine sehr unbequeme Schlafmaske darstellt. Genauso wie eine Vive und eine Steam-Spielesammlung von Online-Diensten Valves abhängig sind, sind es Rift und Oculus-Account eben von Facebook und beide Mutterkonzerne haben sich vom Kunden unterschreiben lassen, dass sie ihre Services beliebig umbauen können.

        Dagegen rechtlich vorzugehen, dass ein Konzern die in der Lizenzvereinbarung vorgesehenen, vom Kunden unterzeichneten Möglichkeiten auch nutzt, ist sehr schwer. Ich glaube nach einer angemessenen Nutzungszeit, wenn der Konzern nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung für die Funktion des Gerätes haftbar ist, kommt man da nur noch ran, wenn man die Lizenzbedingungen als solche für ungültig erklärt bekommt. Aber das hätte Auswirkungen weit über Facebook hinaus. Bessere Chancen male ich mir da schon für die US-Verfahren aus, die Facebook ungeachtet der bisherigen Lage zur Aufspaltung von Firmenteilen zwingen könnten. Da wäre Oculus sicherlich ein Element, das man lange vor Instagram oder Whatsapp ausgliedert.

        Bezüglich Internet Explorer: Bei Monopolmissbrauch geht es nicht darum was man will, sondern was man kann. Wenn ein Konzern ein (quasi-)Monopol in Markt A mit Produkt X hat und Produkt X zwingend mit Produkt Y bundelt, dass auf B eher mittelmäßig bedeutend ist, dann missbraucht der Konzern seine Macht in Markt A, um dem eigenen Produkt Y eine größere Verbreitung in Markt B zu verschaffen und damit einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern von Y. So geschehen in der Richtung Windows => Internet Explorer: Microsoft hat(te) ein Quasi-Monopol für Endnutzer-Betriebssysteme, war aber eine Nullnummer online. Nachdem sie den Internet Explorer jedem Windows-Nutzer zwangsverarbeicht hatten, verloren Netscape und Co binnen weniger Jahre ihr Geschäftsmodell und nahezu sämtliche Marktanteile, obwohl der IE allgemein als minderwertig galt. Hier hat Microsoft ganz klar die Marktmacht von Windows missbraucht und wurde entsprechend verurteilt einschließlich dem Zwang, Windows ohne Browser anzubieten beziehungsweise andere Browser gleichberechtigt zur Auswahl anzubieten.

        Das Beispiel funktioniert aber eben nicht in Gegenrichtung. Obwohl es den IE umgekehrt sonst nur noch für MacOS gab, ergab sich nie ein unfairer Marktvorteil für Windows. Es war zwar ebenfalls an den IE gekoppelt, aber da der IE keine marktbeherrschende Stellung hatte, gab es da kein Monopol zumissbrauchen. In der gleichen Situation ist Facebook kartellrechtlich: Hätten sie eine Rift zur Voraussetzung für einen Facebook-Account gemacht, gäbe es eins auf den Deckel. Denn Facebook hat ein Quasi-Monopol für soziale Netzwerke. Aber sie haben keins für VR-Headsets und können deswegen nicht belangt, wenn sie die Nutzung ihrer VR-Headsets an irgend etwas zwangskoppeln.
      • Von Wired BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von PCGH_Torsten
        Im Rahmen der Geschäftsfreiheit kann Facebook weitreichende Bedingungen für einen neuen Service-Vertrag formulieren und die einzige Freiheit des Käufers besteht eigentlich darin, diesen abzulehnen und auf den Service zu verzichten. Rechtlich bedenklich wird das erst, wenn Missbrauch eines Quasi-Monopols vorliegt, man also Nachteile durch eine Ablehnung hat. Da mache ich mir aber keine großen Hoffnungen: Selbst am PC hat Oculus keine marktbeherrschende Stellung.
        Nun, so wie ich das realistisch einschätze wird es wahrscheinlich zu Beeinträchtigungen durch Ablehungung der vertraglichen Bedingenen kommen vlt sogar bis hin zur funktionellen Komplikation.
        Zitat von PCGH_Torsten
        (Umgekehrt sähe die Sache anders aus. Microsoft hat ja auch Ärger bekommen, weil es Windows nicht ohne IE gab – und nicht etwa, weil man den IE nicht unter Linux installieren konnte.)
        Da der Internet Explorer eigentlich schon immer zu Windows gehörte,integriert war/is und auch von MS entwickelt wurde macht es doch wenig Sinn den IE für Linux haben zu wollen?
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