Netflix Preiserhöhung: Stiftung Warentest hilft bei Rückforderung
Beinahe drei von vier Deutschen nutzen Netflix regelmäßig. Dadurch erhält das Unternehmen viele Mitgliedsbeiträge, Macht und Zugang zu mehr Medieninhalten, die es auf seiner Plattform anbieten können. Dadurch steigen wiederum die Preise, was das Unternehmen weitergibt. Nun hat das Landgericht Berlin das zumindest vorerst unterbunden. Lesen Sie im Folgenden, warum die Preiserhöhung problematisch ist und was Kunden dagegen aktuell tun können.
Große Streamingdienste haben sich auch in Deutschland mittlerweile Oligopole erarbeitet, die ihnen bei vielen Aspekten Macht geben. Auch sie müssen sich jedoch an geltendes Recht halten und haben nun im Fall von Netflix einen erheblichen Dämpfer bei der Preisgestaltung erhalten.
Nachdem Netflix im Januar in den USA und Kanada mit sofortiger Wirkung die Preise angehoben hat, bestand auch die Vermutung, dass diese Erhöhung in Deutschland zeitnah umgesetzt werden könnte. Doch nach der Klage einiger Verbraucherschützer, der das Landgericht Berlin vor Kurzem stattgegeben hat, könnte das Unternehmen das vorerst aussetzen. Das Landgericht hat Netflix dabei untersagt, die Abopreise bei laufenden Verträgen nach Gusto anzuheben. Die Regelung in den AGB sei in der aktuellen Rechtslage nicht erlaubt. Einseitige Preiserhöhungen sind dabei nicht pauschal verboten, müssen aber bei laufenden Verträgen fairen und transparenten Regeln folgen. Diese Fairness und Transparenz hat das Gericht in den Bedingungen des Unternehmens nicht gesehen und diese demnach gekippt.
Netflix hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, wodurch eine endgültige Entscheidung weiter nach hinten verschoben wird. In der Zwischenzeit können Kunden, die von der letzten ungerechtfertigten Preiserhöhung betroffen waren. mit Hilfe der Stiftung Warentest ihre zu viel gezahlten Beiträge rückerstatten lassen. Dazu stellt diese ein Musterformular bereit, mit dem die Kunden den Überschuss allerdings selbst von Netflix zurückfordern müssen. Für die endgültige Forderung müssen sie zwar auf den Ausgang des Rechtsstreits warten, doch laut der Stiftung Warentest ist es sehr wichtig, bereits jetzt eine Erstattungsforderung zu versenden.
Quelle: Winfuture
