1,8 Milliarden Euro: EU-Kommission verhängt satte Strafe gegen Apple

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1,8 Milliarden Euro: EU-Kommission verhängt satte Strafe gegen Apple
Quelle: Apple

Apple habe seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps missbraucht, sagt die EU-Kommission und verhängt daher eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen das Unternehmen aus Cupertino.

Apple habe seine "marktbeherrschende Stellung" für den digitalen Vertrieb von Musikstreaming-Apps kartellrechtswidriger missbraucht, sagt die EU-Kommission und verhängt daher eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen das Unternehmen aus Cupertino, wie aus einer offiziellen Pressemitteilung vom heutigen Tag hervorgeht. Damit verstoße Apple gegen das Kartellrecht der Europäischen Union, so die Gesamtheit der EU-Kommissare weiter.

Die Europäische Kommission hat gegen Apple wegen Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung für den über seinen App Store laufenden Vertrieb von Musikstreaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer eine Geldbuße in Höhe von über 1,8 Milliarden Euro verhängt.

- Europäische Kommission (Quelle) -

Eine entsprechende Untersuchung der EU-Kommission habe demnach ergeben, dass Apple es den Entwicklern von Musikstreaming-Apps untersagt hatte, iOS-Nutzer über alternative, billigere Apps und Abonnements zu informieren. Die Höhe der aktuellen Wettbewerbsstrafe diene ebenfalls "Abschreckungszwecken" und berücksichtige zudem, dass Apple "Falschangaben gemacht" habe.

Insbesondere stellte die Kommission fest, dass Apple App-Entwickler Beschränkungen auferlegte, welche sie daran hinderten, iOS-Nutzer über alternative und billigere Musikabonnements zu informieren, die außerhalb der App zur Verfügung stehen. Das verstößt gegen das EU-Kartellrecht.

- Europäische Kommission (Quelle) -

Die entsprechenden Bestimmungen im App Store von iOS und iPadOS verbieten den App-Entwicklern u. a. Folgendes:

  • Information der iOS-Nutzer in den Apps der Entwickler über die Preise von Abonnements, die außerhalb der App im Internet verfügbar sind.
  • Information der iOS-Nutzer in den Apps der Entwickler über die Preisunterschiede zwischen In-App-Abonnements und anderswo abgeschlossenen Abonnements.
  • Einbau von Links in ihre Apps, die iOS-Nutzer zur Website des jeweiligen App-Entwicklers führen, auf der alternative Abonnements angeboten werden.
  • App-Entwickler konnten sich auch nicht an eigene, neu geworbene Nutzer wenden (z. B. per E-Mail), um sie nach Einrichtung des Nutzerkontos über Preisalternativen zu informieren.

Für Anwender, die eine Musikstreaming-App nutzen wollen, bedeute das im Umkehrschluss "höhere Preise" sowie "eine eingeschränkte Auswahl", wie die Europäische Kommission im Rahmen ihres heutigen Beschlusses anhand einer entsprechenden Grafik verdeutlicht. Hierfür seien allein die Beschränkungen von Apple verantwortlich, die Entwickler andere Musikstreaming-Apps einschränken.

EU Quelle: Europäische Kommission Die EU-Kommission sei zu dem Schluss gelangt, dass der Gesamtbetrag der Geldbuße von rund 1,8 Milliarden Euro in einem angemessenen Verhältnis zu den weltweiten Einnahmen von Apple steht und zu Abschreckungszwecken erforderlich ist. Die Kommissare begründeten dies wie folgt:

Zu Abschreckungszwecken beschloss die Kommission ferner, den Grundbetrag der Geldbuße um einen Pauschalbetrag von 1,8 Milliarden Euro zu erhöhen.

Dieser Pauschalbetrag war notwendig, da der entstandene Schaden zu einem erheblichen Teil nicht-monetärer Art ist (...)

Außerdem muss die Geldbuße hoch genug sein, um Apple davon abzuhalten, erneut einen solchen oder einen ähnlichen Verstoß gegen das Kartellrecht zu begehen.

Auch andere Unternehmen vergleichbarer Größe und mit vergleichbaren Ressourcen müssen von solchen Verstößen abgehalten werden.

- Europäische Kommission (Quelle) -

Ausgangspunkt für die Prüfung der EU-Kommission war eine Beschwerde des schwedischen Unternehmens Spotify. Der börsennotierte Musikstreaming-Dienst mit Sitz in Stockholm fühlt sich durch das Vorgehen von Apple massiv benachteiligt.

Apple wird Berufung gegen die Strafe einlegen

Apple seinerseits hat bereits offiziell angekündigt, gegen die Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission Berufung einzulegen. Weitere Informationen liefert die sehr ausführliche Stellungnahme des Unternehmens aus Cupertino.

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Quelle: EU-Kommission, Apple

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    • Kommentare (24)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von MATRIX KILLER Trockeneisprofi (m/w)
        Zitat von Galaxy90
        Oha was macht die EU jetzt mit dem ganzen Geld ?
        Teilen es sich untereinander auf.
        OT : Mal schauen ob Apple daraus was lernt.
      • Von MATRIX KILLER Trockeneisprofi (m/w)
        Zitat von Galaxy90
        Oha was macht die EU jetzt mit dem ganzen Geld ?
        Teilen es sich untereinander auf.
        OT : Mal schauen ob Apple daraus was lernt.
      • Von saphira33 Software-Overclocker(in)
        Zitat von ich558
        Sorry aber der Vergleich hinkt meiner Meinung nach.
        Wieso soll Apple beim Abschuss eines Apple Musik Abos darauf hinweisen bzw. Werbung machen das es auch eine Konkurrenz gibt? Das ist nichts anderes als ein Preisvergleich den jeder selbst schon immer macht. Noch dazu kostet Spotify das selbe.
        Zitat von Beastnik
        Gut, etwas , stimmt schon, bin ja auch nicht perfekt.
        dennoch Wettbewerb unterbunden . . . . Usw

        ob die Begründung dann generell nicht löchrig ist , steht natürlich auf nem anderen blatt
        Darum geht es ja gar nicht.
        Es geht darum, dass Spotify nicht sagen darf: "Hey wenn du das Abo nicht im Appstore sondern auf der Webseite kaufst, kriegst du es 30% günstiger."

        Oder. "Diesen Monat Angebot, 40% Rabatt beim Kauf von 12 Monaten hier Link".

        Zitat von KnaTTerMaxe
        ... naja, warum muss ICH als Anbieter über günstigere Angebote informieren,

        der App-Store ist doch kein Preisvergleichsportal
        Text nicht gelesen.
        Apple untersagt es den Entwicklern.
        Heisst wenn du eine App veröffentlichst, darfst du nicht einen Link auf deine Webseite machen mit einem Abo. Das muss im App Store bezahlt werden, sonst schmeisst dich Apple raus, bzw. veröffentlicht deine App garnicht erst.
        Zitat

        Eine entsprechende Untersuchung der EU-Kommission habe demnach ergeben, dass Apple es den Entwicklern von Musikstreaming-Apps untersagt hatte, iOS-Nutzer über alternative, billigere Apps und Abonnements zu informieren.
        Darum sind die ja so gegen Sideloading bzw. das Erlauben von Drittanbieter App Stores. Sie wehren sich bereits gegen Abos ausserhalb von Ihrem Ökosystem, da sie dort keine 30% abzwacken können.
      • Von KnaTTerMaxe Freizeitschrauber(in)
        Information der iOS-Nutzer in den Apps der Entwickler über die Preise von Abonnements, die außerhalb der App im Internet verfügbar sind.
        Information der iOS-Nutzer in den Apps der Entwickler über die Preisunterschiede zwischen In-App-Abonnements und anderswo abgeschlossenen Abonnements.
        .......
        .......

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        ... naja, warum muss ICH als Anbieter über günstigere Angebote informieren,

        der App-Store ist doch kein Preisvergleichsportal
      • Von DarkWing13 BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von facehugger
        Nur 1,8 Milliarden€ Strafe? Damit die beginnen Schmerzen zu empfinden, müssten es 18 Milliarden sein...

        Gruß
        Apple hat "Berufung" eingelegt!
        Das heißt, am Ende wird es ein Betrag von 0 bis X-Millionen werden, weil man sich, nachdem Anwälte zwischenzeitlich auch wieder "etwas" verdient haben, "einigt".
      • Von facehugger Trockeneisprofi (m/w)
        Nur 1,8 Milliarden€ Strafe? Damit die beginnen Schmerzen zu empfinden, müssten es 18 Milliarden sein...

        Gruß
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