Illegales Streaming: Polizei mit Großeinsatz gegen mutmaßliche Betreiber in Deutschland
Bayerische Ermittler haben einen Großeinsatz gegen mutmaßliche Betreiber eines illegalen Streaming-Netzwerks durchgeführt. Bei der Operation wurden fünf Verdächtige festgenommen und rund eine halbe Million Euro beschlagnahmt.
Anfang Juni 2025 führten die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und die Kriminalpolizeiinspektion Weiden einen koordinierten Großeinsatz gegen ein mutmaßlich international operierendes illegales Streaming-Netzwerk durch. Über 100 Einsatzkräfte durchsuchten gleichzeitig neun Objekte in Bayern und Hamburg, wobei sie sich auf Ermittlungen stützten, die bereits seit Anfang 2024 liefen. Die Beamten nahmen fünf Männer fest - drei Deutsche im Alter von 25 Jahren, einen 25-jährigen Österreicher und einen 27-jährigen Aserbaidschaner.
Den Verdächtigen wird vorgeworfen, kostenpflichtige Streamingdienste eines deutschen Anbieters sowie Inhalte von Netflix und anderen Plattformen illegal gegen Entgelt an eigene Kunden weiterverbreitet zu haben. Als mutmaßlicher Haupttäter gilt ein 25-jähriger Softwareentwickler aus dem Landkreis Tirschenreuth.
Die Ermittler beschlagnahmten Vermögenswerte im Wert von etwa 500.000 Euro, darunter Bargeld, Goldmünzen und Kryptowährungen. Neben der umfangreichen Hardware stellten die Beamten eine komplette Serverlandschaft sowie eine Vielzahl an Mobiltelefonen, USB-Sticks und Spielekonsolen sicher. Mehrere Server im In- und Ausland wurden beschlagnahmt, auf denen die Täter ihre illegalen Streamingdienste betrieben haben sollen.
Zwei Verdächtige befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft, während der Haftbefehl gegen den Münchner Beschuldigten aufgehoben wurde, da sich der dringende Tatverdacht nach vorläufiger Datenauswertung nicht bestätigte. Die Ermittlungen gegen ihn laufen jedoch weiter.
- Den Beschuldigten drohen erhebliche Strafen wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung verwandter Schutzrechte nach dem Urheberrechtsgesetz.
- Bei Urheberrechtsverletzungen können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Der Fall nimmt im Zuge dessen eine besonders schwerwiegende Wendung: Gegen einen der Beschuldigten wurde der Haftbefehl erweitert, nachdem bei der Auswertung seiner Datenträger der dringende Verdacht der Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie zur Herstellung und Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte aufkam.
Quelle: Polizei Bayern
