Konten-Sharing: Abmahnung wegen Netflix-Unterkonto

2
News Claus Ludewig Als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen
Konten-Sharing: Abmahnung wegen Netflix-Unterkonto
Quelle: Anastasia Shuraeva auf Pexels - lizenzfreie Nutzung

Der Streaming-Dienst Netflix ist von der Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt worden. Hintergrund ist die Unterkonto-Buchung. Was stört am Unterkonto?

In einigen Ländern startete 2022 eine neue Funktion, bei der für das Teilen von Netflix-Zugangsdaten eine Gebühr verlangt wird. So erlaubt es Netflix offiziell, dass Abonnenten ihr Netflix-Konto mit Personen teilen können, die nicht im gleichen Haushalt leben. Inzwischen wird auch in ersten europäischen Ländern eine Monatsgebühr von 5,99 Euro fällig, um seinen Netflix-Account mit anderen Personen offiziell teilen zu dürfen. Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband den Streaming-Dienst Netflix abgemahnt.

Unterkonto-Buchung unzulässig?

So ist es unzulässig, wie der Bestellbutton bei der Buchung eines Netflix-Unterkontos beschriftet ist. Die Kollegen von Golem sind im Juni 2023 auf die virtuelle Schaltfläche "Zusatzmitglied starten" gestoßen. Laut Gesetzgebung darf ein Bestellbutton jedoch nur mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder ähnlich klarer Formulierung beschriftet sein. Netflix hat sich bereiterklärt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. So ist ein Gerichtsverfahren vermieden worden.

Bei einem Unterkonto kann generell nur ein Profil verwendet werden. Unterdessen schraubt Netflix weiterhin an der Angebotsstruktur. In ersten Ländern ist das bisherige Basis-Abo ohne Werbung abgeschafft worden. Für 4,99 Euro monatlich gibt es das Standard-Abo mit Werbung und einer begrenzten Auswahl an Serien und Filmen. Wer vollen Zugriff auf alle Inhalte in Netflix haben möchte und keine Werbung sehen will, muss zu teureren Abo-Stufen greifen, die mindestens 12,99 Euro monatlich kosten.

Ebenfalls lesenswert: Kostenpflichtiges Account-Sharing: Lässt sich Netflix im Urlaub nutzen?

Empfohlener redaktioneller Inhalt [EMBED_URL] An dieser Stelle finden Sie externe Inhalte von [PLATTFORM]. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden externe Einbindungen erst angezeigt, wenn Sie dies durch Klick auf "Alle externen Inhalte laden" bestätigen: Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Externe Inhalte Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Sammlung zum Konten-Sharing bei Netflix:

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Streaming-Dienst Netflix abgemahnt. Es ist unzulässig, wie der Bestellbutton bei der Buchung eines Netflix-Unterkontos beschriftet ist.
  • So steht auf der Schaltfläche "Zusatzmitglied starten". Laut gesetzlicher Regelung muss ein Bestellbutton jedoch einen eindeutigen Hinweis erhalten, dass die Bestellung kostenpflichtig ist.
  • Netflix hat sich bereiterklärt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und so ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Quelle: Golem

2
    • Kommentare (2)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von UKSheep Komplett-PC-Käufer(in)
        Zitat von VeriteGolem
        Ist seit Monaten deabonniert. Alle Familienkonten und die Parasiten haben auch keine neuen eröffnet.
        Die Parasiten? (Kinder?)
      • Von UKSheep Komplett-PC-Käufer(in)
        Zitat von VeriteGolem
        Ist seit Monaten deabonniert. Alle Familienkonten und die Parasiten haben auch keine neuen eröffnet.
        Die Parasiten? (Kinder?)
      • Von VeriteGolem BIOS-Overclocker(in)
        Ist seit Monaten deabonniert. Alle Familienkonten und die Parasiten haben auch keine neuen eröffnet.
      Direkt zum Diskussionsende
  • Print / Abo
    Apps
    PCGH Magazin 07/2026 PC Games 07/2026 play5 07/2026 N-Zone 07/2026 Linux Magazin 07/2026 LinuxUser 07/2026 Raspberry Pi Geek 07/2026
    PC Games Hardware PC Games Linux Magazin Raspberry Pi Geek Computec Kiosk