Konten-Sharing: Abmahnung wegen Netflix-Unterkonto
Der Streaming-Dienst Netflix ist von der Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt worden. Hintergrund ist die Unterkonto-Buchung. Was stört am Unterkonto?
In einigen Ländern startete 2022 eine neue Funktion, bei der für das Teilen von Netflix-Zugangsdaten eine Gebühr verlangt wird. So erlaubt es Netflix offiziell, dass Abonnenten ihr Netflix-Konto mit Personen teilen können, die nicht im gleichen Haushalt leben. Inzwischen wird auch in ersten europäischen Ländern eine Monatsgebühr von 5,99 Euro fällig, um seinen Netflix-Account mit anderen Personen offiziell teilen zu dürfen. Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband den Streaming-Dienst Netflix abgemahnt.
Unterkonto-Buchung unzulässig?
So ist es unzulässig, wie der Bestellbutton bei der Buchung eines Netflix-Unterkontos beschriftet ist. Die Kollegen von Golem sind im Juni 2023 auf die virtuelle Schaltfläche "Zusatzmitglied starten" gestoßen. Laut Gesetzgebung darf ein Bestellbutton jedoch nur mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder ähnlich klarer Formulierung beschriftet sein. Netflix hat sich bereiterklärt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. So ist ein Gerichtsverfahren vermieden worden.
Bei einem Unterkonto kann generell nur ein Profil verwendet werden. Unterdessen schraubt Netflix weiterhin an der Angebotsstruktur. In ersten Ländern ist das bisherige Basis-Abo ohne Werbung abgeschafft worden. Für 4,99 Euro monatlich gibt es das Standard-Abo mit Werbung und einer begrenzten Auswahl an Serien und Filmen. Wer vollen Zugriff auf alle Inhalte in Netflix haben möchte und keine Werbung sehen will, muss zu teureren Abo-Stufen greifen, die mindestens 12,99 Euro monatlich kosten.
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Sammlung zum Konten-Sharing bei Netflix:
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Streaming-Dienst Netflix abgemahnt. Es ist unzulässig, wie der Bestellbutton bei der Buchung eines Netflix-Unterkontos beschriftet ist.
- So steht auf der Schaltfläche "Zusatzmitglied starten". Laut gesetzlicher Regelung muss ein Bestellbutton jedoch einen eindeutigen Hinweis erhalten, dass die Bestellung kostenpflichtig ist.
- Netflix hat sich bereiterklärt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und so ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Quelle: Golem
