Fernabsatzrecht Teil 2 - Was ist Wertersatz und wie verhält es sich beim Versandhandel mit 18er-Spielen?

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Der Online-Kauf birgt viele Vorteile. Einer davon ist das 14-tägige Widerrufsrecht. Doch was ist Wert­ersatz und worauf muss man achten? Wer trägt die Versandkosten beim Widerruf? Und was ist eigentlich beim Versandhandel mit Spielen ab 18 Jahren? PC Games Hardware klärt auf!

Fall 3: Einzelhandel
Worin bestehen die Unterschiede zwischen einem Online-Kauf und einem Kauf beim Einzelhändler vor Ort?
 
Wie der Begriff „Fernabsatz“ verrät, sind damit nur Vertragsschlüsse gemeint, die mithilfe von Fernkommunikation geschlossen werden. Das Fernabsatzrecht (§§ 312b bis 312i BGB) gilt daher nur für diese Art, Verträge abzuschließen. Das Widerrufsrecht selbst geht aber noch einmal weiter (§§ 355 ff. BGB) inklusive aller Anforderungen für die Widerrufsbelehrung. Dieses gilt aber nur, wenn „durch Gesetz“ ein solches eingeräumt wird (§ 355 I S. 1 BGB). Das „freiwillige Widerrufsrecht“ bei Einzelhändlern ist daher gar kein Widerrufsrecht, sondern eher einer vertraglich eingeräumten Umtauschmöglichkeit gleichzusetzen. Soweit vertraglich festgehalten, muss sich der Einzelhändler dann nach den Vertragsbestimmungen richten. So kann es vorkommen, dass Gutscheine anstatt Geld für die zurückgegebene Ware ausgehändigt werden. Bewirbt der Händler explizit eine „Geld-zurück-Garantie“, hat er aber Geld zurückzugeben. Ist nichts vertraglich festgehalten, können die gesetzlichen Vorschriften als Maßstab herangezogen werden. Es ist zu empfehlen, sich stets schriftliche Ausfertigungen der Umtauschvereinbarungen geben zu lassen. Der Händler kann allerdings keine gesetzlichen Gewährleistungsrechte für mangelhafte Ware ausschließen, ersetzen oder beschränken.

Fall 4: Beschädigte Verpackung
Die Verpackung einer meiner bestellten Gegenstände war nur mit Mühe zu öffnen und wurde dabei beschädigt. Muss ich Wertersatz hierfür leisten?
 
Die Wertersatzpflicht umfasst auch Verschlechterungen (gemeint sind Mängel) der Sache (Ware), die entstehen, wenn der Umgang mit der Ware über das erforderliche Maß einer Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Fraglich ist, ob auch beschädigte Originalverpackungen unter § 357 III BGB  fallen. Teilweise ist dabei die Art der Ware zu beachten. Bei von Verpackung geschützten Hygiene-Artikeln kann durchaus eine Wertersatzpflicht bestehen. Hier dient die Verpackung nicht nur dem Transport oder der bloßen äußeren Erscheinung, sondern auch als Schutz vor Keimen [Artikel 16 e) VRRL]. Anders ist dies bei Artikeln wie Grafikkarten. Die Rechtsprechung verneint eindeutig eine Wertersatzpflicht bei beschädigter oder verlorener Verpackung [OLG Frankfurt, CR 2006, 195, OLG Hamm, NjW-RR 2005, 1582]. Entsprechende Klauseln in den AGB der Händler sind unwirksam, wenn die Ausübung des Widerrufsrechts von dem Vorhandensein einer Originalverpackung abhängig gemacht wird [LG Coburg, Urteil vom 23.2.2006 Az.: 1 HK O 95/05].

Fernabsatzrecht - Wann besteht kein Widerrufsrecht?

Fall 4: Beschädigte Verpackung Quelle: Amazon Fall 4: Beschädigte Verpackung In § 312d V, IV Nr. 1 bis 7 BGB hat der Gesetzgeber einige Ausnahmen aufgelistet, wann der Käufer kein Widerrufsrecht hat. Die abstrakten Formulierungen führen des Öfteren zu Einzelfallentscheidungen, was eine übersichtliche Handhabung erschwert. Die Händler können auf freiwilliger Basis ein Widerrufsrecht einräumen. Gemäß § 312d IV Nr. 1 BGB sind vom Widerrufsrecht Waren ausgenommen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde. Wir denken hier an erster Stelle an selbst zusammengestellte Rechner. Manche Händler bieten einen PC-Konfigurator an, bei dem Sie aus dem Produktsortiment bestimmte Hardware wie Mainboards, Grafikkarten und Prozessoren auswählen können. Der BGH hat hierzu ein Urteil gefällt [19.3.2003, Az.: VII ZR 295/01]. Demnach umfasst das Widerrufsrecht auch zusammengestellte Rechner und Laptops, die aus Standardbauteilen bestehen. Grund: Der Rechner/Laptop kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung der Substanz oder Funktionsfähigkeit der Komponenten wieder getrennt werden [AG Köpernick, Urteil vom 20.3.2009, Az.: 13 S 36/08]. Die Rücknahme von Rechnern/Laptops kann vom Unternehmer aber verweigert werden, wenn dieser durch die Rücknahme erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, die spezifisch mit der Bestellung des Kunden zusammenhängen.

Ebenfalls unter diese Norm fallen Downloads von Software, Musik, Filmen, Spielen und E-Books. Heruntergeladene Inhalte sind aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rückgabe geeignet [Bundesdrucksache 14/2658, S. 44]. Ein Widerruf ist daher nicht möglich. § 312d IV Nr. 2 BGB wiederum erfasst Audio- und Videoaufnahmen oder Software auf festen Datenträger. Das Widerrufsrecht erlischt im Moment der Entsiegelung. Was ist eine Entsiegelung? Laut dem LG Frankfurt am Main kann mit einer Entsiegelung nur gemeint sein, dass die Benutzung einer auf einem Datenträger gelieferten Software erfolgt, nachdem eine erkennbar zur Wahrung eines Urheberrechts geschaffene Sperre überwunden wurde, etwa indem eine verschlossene und äußerlich durch die Aufschrift erkennbar "versiegelte" Hülle um eine CD-ROM geöffnet wurde oder im Menü einer Software das Zustandekommen einer Lizenzvereinbarung zu den Bedingungen des Herstellers der Software bestätigt wurde [Urteil vom 18.12.2002, Az.: 2-01 S 20/02].

Das OLG Hamm präzisierte die Definition zugunsten der Verbraucher. Demnach reiche eine bloße Cellophan-Hülle nicht aus: Eine Verpackung, die der Versiegelung dient, muss dem Verbraucher auch als solche erkennbar sein. Die Versiegelung soll dem Verbraucher deutlich machen, dass er die Ware behalten muss, wenn er diese spezielle Verpackung öffnet. Zwar ist hierfür nicht unbedingt ein ausdrücklich als solches bezeichnetes Siegel erforderlich. Die übliche Verpackung solcher Ware mit Kunststofffolie (...) genügt ohne jede Warnung indes nicht [Urteil vom 30.3.2010, Az.: 4 U 212/09]. Auf der Blu-ray-/DVD-/CD-Hülle muss damit ein eindeutiger Hinweis angebracht sein, dass das Aufreißen der Cellophan-Folie zum Erlöschen des Widerrufsrechts führt.

Ebenfalls ausgenommen vom Widerrufsrecht ist die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illus­trierten. Allerdings haben Sie dann ein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag telefonisch oder an der Haustür zustande kam (§ 312a I S. 1, § 312d IV Nr. 3 BGB). Bestellen Sie ein Zeitschriften-Abo beispielsweise über das Internet und kostet Sie das bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 Euro, besteht ebenso ein Widerrufsrecht (§ 491 II Nr. 1 BGB). § 312d IV Nr. 5 BGB benennt darüber hinaus Verträge, die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden. Internetauktionen bei bekannten Auktionsplattformen fallen nicht darunter, sodass dort überwiegend (je nach Art der Ware) ein Widerspruchsrecht besteht, zum Beispiel beim Kauf einer Grafikkarte.

Fernabsatzrecht - Wertersatz

2011 gab es eine umfangreiche Neuregelung der gesetzlichen Vorschriften zum Wertersatz bei widerrufenen Fernabsatzverträgen. Wertersatz bezeichnet eine Ersatzpflicht seitens des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer, die vom Verbraucher verursachte Beschädigungen oder die bloße (Ab-)Nutzung beinhalten kann, wenn der Verbraucher eine Ware an den Verkäufer zurückschickt und den Kaufpreis erstattet haben möchte. Der einbehaltene Wertersatz umfasst die gezogenen Nutzungen (was hat der Käufer mit der Sache gemacht?) sowie etwaige Verschlechterungen (Gebrauchsspuren, Kratzer, Defekte) der Sache. Leider hat die Anpassung der Gesetze zu weiteren kaum durchschaubaren Regelungen geführt, im Ergebnis wurde aber eine Entlastung des Verbrauchers erreicht. § 312e BGB wurde neu gestaltet. Wir beschränken uns auf die Lieferung von Waren: Gemäß § 312e I BGB hat der Verbraucher unter folgenden, kumulativ vorliegenden Voraussetzungen für seine gezogenen Nutzungen Wertersatz zu leisten: Der Verbraucher muss auf die Rechtsfolge des Wertersatzes vom Unternehmer hingewiesen worden sein (oder anderweitig von der Rechtsfolge Kenntnis erlangt haben) und der Verbraucher hat die Ware über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinaus genutzt. Im Ex­tremfall kann beispielsweise bei einem Kauf und einmaliger Nutzung eines Rasierers (Hygieneprodukt) der Wertersatz in voller Höhe des Kaufpreises vorliegen.

Fraglich ist, was unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware" zu verstehen ist. Ziel des Fernabsatzrechts war ursprünglich die Gleichstellung eines Käufers im Versandhandel mit einem Käufer im Einzelhandel vor Ort. Angelehnt an diese Konstellation hat die Gesetzesbegründung eine Faustformel entwickelt, die besagt, dass alles über eine Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht, was beim Einzelhändler auch nicht möglich wäre oder der Käufer typischerweise nicht hätte tun können [BT-Drucks. 17/5097, S. 21.]. Kaum jemand wird in einem Elektronikmarkt einen Rasierer auspacken und sich damit rasieren, gleichermaßen wird das auch kein Versandhändler zulassen. Allerdings ist dieser Vergleich mit einem Ladengeschäft nicht immer zutreffend und wird als "nicht unbedenklich" eingestuft [RA Dr. Felix Buchmann, Reutlingen, und RA Dr. Carsten Föhlisch, Köln, K&R Heft 2011 07_08 S. 435].

Bezogen auf technische Geräte ergeben sich bei dieser Argumentationsweise weitgehende Probleme. Manche Gerätegruppen lassen sich auspacken und ausprobieren (Fotokameras, Monitore) und manche nicht. Zur letzteren Fallgruppe gehört auch PC-Hardware, denn es ist in (manchen) Ladengeschäften eben nicht üblich/möglich, die gewünschte Hardware im eigenen Rechner auf die Kompatibilität zu prüfen. Keine Prüfung ist der Einbau von Hardware und die Installation von Software, sondern eine darüber hinaus gehende Nutzung, die Wertersatz auslösen kann [Buchmann, Föhlisch, a. a. O. S. 437]. Das gilt dann selbstverständlich erst recht für das Übertakten von Prozessor und Grafikkarte. Die Beweislast trägt in allen Fällen des Wertersatzes der Unternehmer. Er hat zunächst darzustellen, wie der Käufer die Ware in einem Ladengeschäft hätte prüfen können, und dann in einem zweiten Schritt, wie der Käufer die Ware tatsächlich darüber hinaus genutzt hat. Die Praxis zeigt aber, dass Online-Händler dennoch die (zuvor eingebaute) Hardware anstandslos zurücknehmen, solange keine deutlichen Gebrauchsspuren zu sehen sind. Deutliche Gebrauchsspuren können eine Verschlechterung der Sache darstellen, auch dann, wenn der Verbraucher die Ware ordentlich geprüft hatte. Gemäß § 357 III BGB hat der Verbraucher aber nur für Verschlechterungen der Sache geradezustehen, wenn der Umgang über eine Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht und er per Textform (E-Mail) bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.

Fernabsatzrecht - Die 40-Euro-Klausel

Wenn ein Käufer seinen Vertrag widerrufen hat, bleibt fraglich, wer die Kosten des Rückversands zu tragen hat. Die Normen zum Widerruf haben dazu relativ eindeutige Regeln, die zum Teil von den europäischen Vorgaben abweichen. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf der Unternehmer (§ 357 II S. 2 BGB). Das bedeutet: Geht die Ware auf dem Postweg verloren, ist das erst einmal das Problem des Unternehmers. Der Unternehmer darf dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegen, wenn der Preis der zurückgesendeten Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt (§ 357 II S. 3 BGB). Damit diese Klausel greift, muss der Unternehmer, beispielsweise in den AGB, diese Möglichkeit explizit vereinbaren lassen. Fehlt eine Vereinbarung, muss er die Kosten des Rückversands tragen. Kauft der Verbraucher zum Beispiel eine Grafikkarte für 100 Euro sowie einen VGA-Kühler für 25 Euro und sendet er ausschließlich den VGA-Kühler zurück, hat der Käufer die Kosten des Rückversands zu bezahlen. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist Teil des Betrags. Liegt ein Sachmangel (Gewährleistung) vor, hat der Unternehmer stets die Kosten des Rückversands zu tragen. Es besteht jedoch eine Ausnahme, selbst wenn der Betrag der zurückgesendeten Ware über 40 Euro liegt. Nämlich Rechnung kaufte, aber noch nicht bezahlt hat. Gleiches gilt für noch nicht vollständig erbrachte Ratenzahlungen. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des Widerrufs. Daher ist es ratsam, erst einmal die Rechnung voll zu bezahlen und dann zu widerrufen. Vollkommen ungeregelt ist die Übernahme der Kosten des (erstmaligen) Hinversands. Die Gerichte sind sich uneinig, es lässt sich aber eine Tendenz erkennen, die Hinsendekosten dem Unternehmer aufzuerlegen [BGH, Urteil vom 19.3.2003, Az.: VIII ZR 295/01, OLG Nürnberg, NjW-RR 2005, 1581, LG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2005, Az.: 10 O 794/05].

Versandhandel mit Spielen ab 18 Jahren
Wir berichteten in der Ausgabe 09/2012 der PC Games Hardware über entwicklungsbeeinträchtigende und jugendgefährdende Spiele. Wie sieht es mit dem Versandhandel jener Medien aus?
 
Die deutschen Jugendschutzbehörden sowie die Kommision für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) geben strenge Auflagen für den Versand von Spielen ab 18 (USK-Kennzeichen: „Keine Jugendfreigabe“) und indizierten Medien vor. Aber auch Download-Angebote von Spielen auf Plattformen wie Origin und Steam werden beschränkt. Der Versand von Trägermedien (Datenträgern wie eine DVD) mit Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ ist nur über eine spezielle Versandart möglich. Die Spiele werden per „Einschreiben eigenhändig“ persönlich an den Besteller versandt. Der Postbote übernimmt die Identifikation und die Alterskontrolle des Empfängers anhand des Personalausweises. Empfänger und Besteller müssen die gleiche Person sein. 
 
Auf Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JmStV) sind technische Mittel vorzuschalten, die die (übliche) Wahrnehmung von entwicklungsbeeinträchtigenden Spielen (bis einschließlich Spiele mit Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“) verhindern. Die Online-Plattform Origin von Electronic Arts hat Zeitsperren eingerichtet, die der JmStV als Alternative zu technischen Mitteln oder Jugendschutzprogrammen vorsieht. Eine Bestellung und der anschließende Download sind nur in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr möglich, außer der Käufer hat zuvor seine Personalausweisdaten zur Altersverifikation übermittelt. Der Online-Dienst Steam stellt in gewisser Weise eine Ausnahme dar. Er nutzt weder technische Mittel noch Zeitsperren, was genau genommen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 I Nr. 4 JmStV darstellt. Indizierte Spiele sind von Deutschland aus nicht verfügbar. Der Fall Steam ist den Jugendschutzbehörden bekannt, wenngleich noch kein offiziell bekanntes Verfahren läuft. Ansonsten gilt für jugendgefährdende Download-Angebote von Spielen auf Liste A der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien das Gleiche wie für Trägermedien: Werbung und Zugang nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe (§ 4 II JmStV und § 1 IV, § 15 I Nr. 5 JuSchG).

Fernabsatzrecht - Exkurs: Paketzustellung beim Nachbarn

Versandhandel mit Spielen ab 18 Jahren Quelle: USK/Dirk Matthesius Versandhandel mit Spielen ab 18 Jahren Die Paket-Dienstleister liefern zumeist nur zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr aus, etwaige Paket-Shops haben kaum andere Geschäftszeiten. Die Abgabe des Paketes beim Nachbarn wäre eine praktikable Lösung, vorausgesetzt, dass sich Paket-Empfänger und Nachbar auch gut vertragen. Die Praxis zeigt aber, dass so manches Paket nach der Abgabe beim Nachbarn spurlos verschwindet. Es stellt sich die Frage: Dürfen Paket-Dienstleister bestellte Ware beim Nachbarn abgeben? In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paket-Dienstleister lassen sich sogenannte "Ersatzzustellungsklauseln" finden:

"Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere (...) unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zu Zeitpunkt und zum Ort der Übergabe." [AGB 2.4 der Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH]

Die jeweiligen Gerichte kommen teilweise zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen: Das LG Köln [Urteil vom 18.08.2010, Az.: 26 O 260/08] hält Klauseln dieser Art für wirksam. Die Formulierung sei weder unangemessen noch verstößt diese gegen das Transparenzgebot. Das OLG Düsseldorf entschied wiederum drei Jahre zuvor, dass die Klauseln unwirksam sind [Urteil vom 14.03.2007, Az.: I-18 U 163/06]. Es führte Folgendes zur Begründung aus:

"Wer genau unter die 'Nachbarn' in diesem Sinne fallen soll, ist nicht erkennbar. (...) Alltagssprachlich wird als Nachbar regelmäßig der Bewohner des angrenzenden (Einfami­lienhaus-)Grundstücks bezeichnet. In ländlichen Verhältnissen wird die 'Nachbarschaft' traditionell darüber hinaus gefasst. (...) Auf der anderen Seite gelten in städtischen Miets- und Mehrfamilienhäusern nur die Bewohner einer anderen Wohnung im selben Haus als Nachbarn, in sehr großen Wohnanlagen sogar nur die Bewohner der nahe gelegenen - insbesondere auf derselben Etage befindlichen - Wohnungen, aber nicht die Bewohner der angrenzenden Häuser und schon gar nicht der Inhaber eines dort betriebenen Geschäfts. Auch der Nachbar im engsten Sinne, der Bewohner des angrenzenden Einfamilienhausgrundstücks oder der neben der eigenen gelegenen Miet- bzw. Eigentumswohnung, ist ein Dritter, den der frachtbriefmäßige Empfänger sich nicht aussuchen konnte und mit dem ihn keineswegs zwingend eine persönliche Beziehung oder ein besonderes Vertrauensverhältnis verbindet (...). Nach Wahl des Frachtführers an einen solchen Dritten statt an den Empfänger zuzustellen, missachtet die berechtigten Interessen des Vertragspartners in grober Weise."

Das bisher letzte Urteil entstammt vom OLG Köln [Urteil vom 02.03.2011, Az.: 6 U 165/10] als Berufungsinstanz des oben genannten LG Köln. Das OLG Köln ging davon aus, dass beide Parteien, Empfänger als auch Versender, grundsätzlich ein Interesse an der Ersatzzustellung hätten, da diese zur Vereinfachung der Zustellung führe. Das Gericht beanstandete allerdings die fehlende Verpflichtung in den AGB, eine Benachrichtigungskarte zu hinterlassen, auch wenn dies schon zur gängigen Praxis gehöre. Auf den Begriff des Nachbarn käme es nicht an, entscheidend sei nur, dass "die Wohnung dieser Person näher beim Empfänger liegt als die zuständige Postfiliale".

Fernabsatzrecht - Ausblick 2013/2014

Die EU hat am 23.06.2011 eine neue Verbraucherrecht-Richtlinie verabschiedet. Jene wird dann erstmals einheitliche Regelungen in der EU mit sich bringen und die aktuellen Gesetze ersetzen. Deutschland hat diese bis zum 13. Dezember 2013 in nationale Gesetze umzusetzen. Spätester Termin bis zur Geltung ist der 13. Juni 2014. In erster Linie erfahren dann die Unternehmer mit Auslandskundschaft eine Erleichterung, denn sie müssen nicht mehr auf nationale Feinheiten im Fernabsatzrecht achten. Gleichermaßen kommen jedoch wieder umfangreiche Informationspflichten auf die Unternehmer zu. Darunter auch das Bereitstellen von Informationen auf einem "dauerhaften Datenträger", spätestens zur Lieferung der Waren. Damit wird eine Benachrichtigung per E-Mail (Festplatte gilt als "dauerhafter Datenträger) oder auf Papier Pflicht. Wegfallen wird allerdings die 40-Euro-Klausel, was für Unmut sorgen wird. Verbraucher haben dann grundsätzlich die Kosten des Rückversands zu bezahlen.

Ebenso erfahren die Widerrufsfristen Änderungen. Es bleibt bei der regulären 14-Tage-Frist, beginnend ab der Lieferung der Ware (bei Teillieferungen der letzten Ware und bei regelmäßigen Lieferungen der ersten Ware). Erfüllt der Unternehmer nicht seine Informationspflichten, folgt auf die ursprüngliche 14-Tage-Frist eine weitere Zwölf-Monats-Frist. Der Verbraucher hätte damit insgesamt zwölf Monate und 14 Tage Zeit für einen Widerruf [Art. 10 Richtlinie 2011/83/EU].

Fazit: Fernabsatzrecht
Der Gesetzgeber tut gut daran, den Online-Händlern umfangreiche Informationspflichten aufzuerlegen. Allerdings dürften viele Verbraucher die im typischen Juristen-Deutsch formulierten Widerrufsbelehrungen so zur Kenntnis nehmen wie die AGB der Händler – in der Regel nämlich gar nicht. Ende 2013 ist das aktuelle Recht ohnehin wieder obsolet und wir werden dann voraussichtlich in einer der zukünftigen Ausgaben über die dann veränderten EU-Regelungen informieren. 

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  1. Seite 1 Fernabsatzrecht Teil 1 - Was ist Wertersatz und wie verhält es sich beim Versandhandel mit 18er-Spielen?
  2. Seite 2 Fernabsatzrecht Teil 2 - Was ist Wertersatz und wie verhält es sich beim Versandhandel mit 18er-Spielen?
    • Kommentare (17)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von docdent Freizeitschrauber(in)
        AW: Fernabsatzrecht: Was ist Wertersatz und wie verhält es sich beim Versandhandel mit 18er-Spielen?

        Zitat von ruyven_macaran
        Der schlaue Satz heißt "Unwissenheit schützt ...". Geistig behinderte Leute sind dagegen sogar explizit strafunfähig und es wurden afaik auch schon Gesetze für ungültig erklärt, weil sie einfach nicht aussagekräftig waren.
        Fairerweise muss man aber auch sagen: Das ist eher selten der Fall. Wer sich die Zeit nimmt, ein Gesetz mal ganz genau zu lesen, ohne sich Dinge dazu zu denken, die er für richtig hält, der kommt in aller Regel zum +richtigen Ergebnis. Das Problem ist halt nur, dass diese Zeit erstmal haben muss, wenn es um mehrere Gesetze geht und vielleicht noch ein paar Verordnungen hinzukommen,...
        Ich teile auch nicht die pauschale Schelte der Sprache der Gesetze und Gerichtsurteile. Allerdings gibt es schon Sprachregelungen, wie die Bedeutung von "kann" und "soll", die man kennen muss, um Gesetze richtig zu lesen. Dass ein Forenbetreiber Nutzerdaten der Polizei laut Gesetz übergeben "kann", hat ja jüngst das Amtsgericht Augsburg auch so interpretiert, dass er sie aushändigen muss.

        Auch auch vermeintlich klare Gesetze, wie das (nicht brandneue) über die nicht Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen in nicht gewerblichen Ausmaß wurde von den Gerichten so uminterpretiert, dass die Intention des Gesetzgebers durch die Auslegung ins Gegenteil verkehrt wurde.
      • Von docdent Freizeitschrauber(in)
        AW: Fernabsatzrecht: Was ist Wertersatz und wie verhält es sich beim Versandhandel mit 18er-Spielen?

        Zitat von ruyven_macaran
        Der schlaue Satz heißt "Unwissenheit schützt ...". Geistig behinderte Leute sind dagegen sogar explizit strafunfähig und es wurden afaik auch schon Gesetze für ungültig erklärt, weil sie einfach nicht aussagekräftig waren.
        Fairerweise muss man aber auch sagen: Das ist eher selten der Fall. Wer sich die Zeit nimmt, ein Gesetz mal ganz genau zu lesen, ohne sich Dinge dazu zu denken, die er für richtig hält, der kommt in aller Regel zum +richtigen Ergebnis. Das Problem ist halt nur, dass diese Zeit erstmal haben muss, wenn es um mehrere Gesetze geht und vielleicht noch ein paar Verordnungen hinzukommen,...
        Ich teile auch nicht die pauschale Schelte der Sprache der Gesetze und Gerichtsurteile. Allerdings gibt es schon Sprachregelungen, wie die Bedeutung von "kann" und "soll", die man kennen muss, um Gesetze richtig zu lesen. Dass ein Forenbetreiber Nutzerdaten der Polizei laut Gesetz übergeben "kann", hat ja jüngst das Amtsgericht Augsburg auch so interpretiert, dass er sie aushändigen muss.

        Auch auch vermeintlich klare Gesetze, wie das (nicht brandneue) über die nicht Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen in nicht gewerblichen Ausmaß wurde von den Gerichten so uminterpretiert, dass die Intention des Gesetzgebers durch die Auslegung ins Gegenteil verkehrt wurde.
      • Von ruyven_macaran Trockeneisprofi (m/w)
        AW: Fernabsatzrecht: Was ist Wertersatz und wie verhält es sich beim Versandhandel mit 18er-Spielen?

        Zitat von DaStash
        Und deshalb gibt es ja solch schlaue Sätze wie "Dummheit schützt vor Strafe nicht"

        MfG

        Der schlaue Satz heißt "Unwissenheit schützt ...". Geistig behinderte Leute sind dagegen sogar explizit strafunfähig und es wurden afaik auch schon Gesetze für ungültig erklärt, weil sie einfach nicht aussagekräftig waren.
        Fairerweise muss man aber auch sagen: Das ist eher selten der Fall. Wer sich die Zeit nimmt, ein Gesetz mal ganz genau zu lesen, ohne sich Dinge dazu zu denken, die er für richtig hält, der kommt in aller Regel zum +richtigen Ergebnis. Das Problem ist halt nur, dass diese Zeit erstmal haben muss, wenn es um mehrere Gesetze geht und vielleicht noch ein paar Verordnungen hinzukommen,...
      • Von Skysnake Lötkolbengott/-göttin
        AW: Fernabsatzrecht: Was ist Wertersatz und wie verhält es sich beim Versandhandel mit 18er-Spielen?

        Genau
      • Von DaStash Trockeneisprofi (m/w)
        AW: Fernabsatzrecht: Was ist Wertersatz und wie verhält es sich beim Versandhandel mit 18er-Spielen?

        Zitat von Skysnake
        Ich kann mich ja schlecht an Recht halten, welches ich gar nicht verstehe, selbst wenn ich es versuche...
        Und deshalb gibt es ja solch schlaue Sätze wie "Dummheit schützt vor Strafe nicht"

        MfG
      • Von Diola Schraubenverwechsler(in)
        AW: Fernabsatzrecht: Was ist Wertersatz und wie verhält es sich beim Versandhandel mit 18er-Spielen?

        Es ist bereits eine neue Version des Gesetzes in Arbeit, nach dem die Rücksende-Versandkosten vom Käufer zu tragen sind.
      Direkt zum Diskussionsende
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