GEZ-Gebühren 2013: Umgehen wird erschwert - Änderungen und Fallstricke im Überblick [Artikel der Woche]
Die GEZ arbeitet ab 1. Januar 2013 auf geänderter Grundlage. In der Konsequenz kommt eine Überarbeitung der Grundlagen für die Gebührenerhebung: Anstatt pro gemeldetes Gerät wird nun eine pauschale Gebühr je Haushalt fällig. Je nach Familien-Konstellation können so Vor- und Nachteile entstehen. PC Games Hardware erklärt in einem Überblick Änderungen und Fallstricke, die Sie 2013 erwarten.
Anmerkung: In der abgelaufenen Woche war dieser Wissens-Artikel der mit den größten Interesse von Seiten der Leser. Aus diesem Grunde veröffentlichen wir ihn heute erneut.
Quelle: gez.de
GEZ-Gebühren 2013: Änderungen und Fallstricke im Überblick
Sie dürften die typische Frage eines jeden GEZ-Gebühren-Zahlers kennen: Muss ich die Vertreter der GEZ in mein Haus lassen? Nein, lautete bisher die einhellige Meinung, die 2010 auch von Gerichten bestätigt wurde. Das AG Bremen (Urteil vom 23.08.2010, Az.: 42 C 43/10) hatte damit für rechtens festgestellt, dass Sie als Grundstückseigentümer den GEZ-Mitarbeitern ein Hausverbot erteilen können, wenn diese ungefragt das Grundstück betreten. Gleiches gilt auch für Mieter. Die öffentliche Meinung über die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten scheint nicht besonders positiv zu sein. 2007 versuchte die GEZ, gegen die Webseite Akademie.de im Wege einer Abmahnung vorzugehen, um vermeintliche, ein negatives Image hervorrufende Begriffe zu verbieten. Darunter "GEZ-Gebühr", "GEZ-Gebührenpflicht", "GEZ-Anmeldung", "GEZ-Abmeldung" oder "GEZ-Gebührenbescheid". Bekannte Anwälte bezeichneten diesen Versuch als "absoluten Nonsense".
GEZ 2013: Vorteile für Studenten, Behinderte und Sozialhilfeempfänger
2013 könnte der Kampf zwischen GEZ und widerspenstigen Hausbesitzern und Rundfunknutzern nun endgültig vorbei sein oder zumindest in anderer Form weitergeführt werden. Das komplizierte System der Berechnung der Gebühren anhand der vorhandenen Rundfunktechnik wird durch eine pauschale Haushaltsabgabe ersetzt. Jeder Haushalt hat dann eine Pauschale von 17,98 Euro zu zahlen. Wer eine Ferienwohnung an der Ostsee unterhält oder beruflich einen Zweitwohnsitz nutzt, hat für diesen noch einmal die Pauschale zu bezahlen. Je nach Anzahl der genutzten (und angemeldeten) Geräte bzw. dem eigenen Beruf sowie der Wohnverhältnisse kann eine günstigere oder teurere Situation entstehen. Bestimmte Bevölkerungsgruppe genießen Vorteile.
Gänzlich befreit von der Gebühr werden Auszubildende und Studenten. Letztere aber nur, wenn sie Leistungen nach dem Bundesgesetz für individuelle Förderung der Ausbildung, kurz BAföG, erhalten. Ferner befreit sind Taubblinde und Arbeitslosengeldempfänger (Sozialhilfe und Sozialleistungen). Menschen mit Behinderungen müssen weniger zahlen. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit dem Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis. Sie zahlen 5,99 Euro pro Monat. Die Regelungen sind höchst unterschiedlich. Details finden Sie hier.
GEZ 2013: Die Wohnung als Gebühren-Bezugspunkt
Es gilt der Leitsatz: "Eine Wohnung, ein Beitrag." Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Zweit- und Nebenwohnungen im Haus fallen deswegen unter den Wohnungsbegriff, nicht jedoch Camping-Fahrzeuge und Zimmer von erwachsenen Kindern im Elternhaus, die über keinen eigenen Eingang verfügen. Die Kinder brauchen auch dann keinen Beitrag zu zahlen, wenn sie ein eigenes Einkommen haben. Gartenlauben gelten ebenfalls nicht als Wohnung. Vom Beitrag abgedeckt sind auch die Autos des Haushalts. Wohngemeinschaften sind bevorteilt. Nunmehr wird die Gebühr einmalig gezahlt, egal wie viele Personen oder Geräte sich im Haushalt befinden.
GEZ 2013: Beiträge für (Klein-)Unternehmer
Studenten und andere junge Erwachsene greifen gerne auf die Möglichkeit eines Kleingewerbes zurück, um etwas Geld nebenher zu verdienen. Grundsätzlich fällt auch der Kleingewerbetreibende unter die Regelungen für Unternehmer im Rahmen der Beitragserhebung. Für diese gilt nicht die Beitragserhebung für Haushalte. Wer eine eigene Betriebsstätte betreibt und bis zu acht Beschäftigte angestellt hat, muss 5,99 Euro im Monat an Beiträgen bezahlen. Da Kleinunternehmer häufig von zu Hause aus arbeiten, wird es sie freuen zu hören, dass keine doppelte Beitragszahlung notwendig ist. Wurde für den Haushalt bereits der pauschale Haushaltsbeitrag entrichtet, so muss nicht noch einmal die Abgabe für die Betriebsstätte geleistet werden. Nutzen Sie Ihr Auto für gewerbliche Zwecke, so müssen Sie allerdings den Beitrag in Höhe von 5,99 Euro entrichten. Zahlten Sie jedoch schon für Ihre Betriebsstätte den Beitrag, so ist das erste Auto frei. Jedes weitere Auto kostet allerdings 5,99 Euro.
GEZ 2013: Die Fallstricke - Von der Auskunftspflicht bis hin zur gesetzlichen Vermutung der Inhaberschaft der Wohnung
Schaut man sich den Text des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags an, offenbaren sich einige Dinge, auf die Sie achten sollten: In §2 II S.2 RBStV ist eine gesetzliche Vermutung festgehalten, dass der im Mietvertrag genannte oder die in der Wohnung gemeldete Person (Stichwort Einwohnermeldeamt und die dortige Auskunftseinholung durch die GEZ) auch gleichzeitig Inhaber der Wohnung ist und damit beitragspflichtig wird. Die Vermutung muss durch Sie selbst widerlegt werden. Die Tage des recherchierenden GEZ-Mitarbeiters werden damit erheblich vereinfacht.
Gemäß §8 RBStV sind Sie verpflichtet, unverzüglich der GEZ schriftlich mitzuteilen, dass Sie eine Wohnung oder ein gewerblich genutztes Auto inne haben. Gleiches gilt für Änderungen wie beispielsweise der Wegfall von BAföG oder Sozialleistungen. Der Umfang der Auskunft ist erheblich: Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen die Wohnung genutzt wurde, Tag der Geburt, die letzte Anschrift der Wohnung (Umzug) und andere. Ferner möchte die GEZ bei der Abmeldung wissen, welcher "Lebenssachverhalt" die Abmeldung begründet. Die GEZ hat gemäß §9 ein Auskunftsrecht gegenüber dem Wohnungsinhaber. Wer sich in der Wohnung aufhält (und sei es nur ganz zufällig), kann ebenfalls auf Auskunft in Anspruch genommen werden. Reichen die gesetzlich festgehaltenen Daten nicht aus, kann die GEZ weitere Daten erheben, soweit dies "erforderlich" ist. Datenschützer werden vermutlich hier einhaken. Die "Erforderlichkeit" besteht dann, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass der mutmaßliche Beitragsschuldner nicht oder nicht umfassend Auskunft gegeben hat, dass er der Beitragsschuldner ist. Erhobene Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn "dem Grunde nach" feststeht, dass keine Beitragspflicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.
GEZ 2013: Ordnungswidrigkeiten und Widerstand
Die Anzeige der Beitragspflicht und das Auskunftsrecht der GEZ bekommt starke Rückendeckung durch die Rechtsfolgen, die entstehen, wenn der ausgemachte Beitragsschuldner jene Pflichten missachtet. Es drohen Bußgelder, wenn die Beitragspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht innerhalb eines Monats anzeigt wird. Wer den Beitrag sechs Monate oder länger nicht zahlt, hat ebenfalls mit Bußgeldern zu rechnen. Widerstand formiert sich in Form einer Online-Petition der Webseite avaaz.org. Sie fordern die Abschaffung der GEZ und die Aufhebung der 2013 in Kraft tretenden Regelungen zum Haushaltsbeitrag. Nach deren Begründung stelle der Beitrag eine Steuer, da der Beitrag unabhängig vom Vorhandensein eines Rundfunkgeräts bezahlt werden müsse, der Beitrag aber einem kommerziellen Zweck diene.
Weitere Informationen finden Sie auf Rundfunkbeitrag.de. Dort wird auch ein Beitragsrechner zur Verfügung gestellt. Informationen zu Kritik und Widerstand finden Sie auf Online-boykott.de.

"Die GEZ hat gemäß §9 ein Auskunftsrecht gegenüber dem Wohnungsinhaber. Wer sich in der Wohnung aufhält (und sei es nur ganz zufällig), kann ebenfalls auf Auskunft in Anspruch genommen werden."
GEZ-erzwungene bespitzelung von jedermann durch jedermann - durch den staat gedeckt. das liesse die stasi auch noch postmortem vor neid erblassen
Hallo zusammen,
ich wohne aktuell noch daheim bei meiner mutter.Ich bin 32 und student.
meine mutter zahlt vierteljährlich 53,94 € an die GEZ.
Ihr jahreseinkommen liegt bei 7200€.
ich habe kein einkommen.
da wir beide keine staatlichen sender schauen,wollte ich nachfragen,
ob wir irgendwie um die zahlung der gez-gebühren kommen können oder zumindest einen niedrigeren beitrag zahlen können.
was können wir da machen bzw. schlagt ihr vor?
wohin soll ich mich wenden um rat zu bekommen?
für eure baldige antwort bedanke ich mich.
mfg
Euer Michael2013
"Der Klageweg ist einfach.
Bis auf 75 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten.
Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
Es ist kein Rechtsanwalt notwendig.
Man fragt sich wirklich, warum man unter diesen Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2013 noch weiter für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen sollte? Ich werde keine Zahlungen leisten und den Klageweg begehen. Schließlich kostet das neben etwas Zeit, 75 EUR und eventuell noch Zinsen und Mahngebühren. Alles in allem um die 100 EUR.
Für viele sind 100 EUR viel Geld und ich selbst würde diesen Betrag lieber für etwas anderes ausgeben, aber wir dürfen nicht vergessen, dass wir dadurch die Möglichkeit haben, das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit gleichzeitig die Politik empfindlich zu treffen. Wenn viele mitmachen, können Politik und Justiz nicht einfach wegschauen – die bereits überlastete Justiz würde durch eine Klagewelle weiter an ihre Belastungsgrenze gedrängt und die Politik zum Handeln gezwungen werden. Wir dürfen nicht vergessen, auch wenn das fast ein viertel Jahrhundert zurückliegt, dass das Volk eine ungeheure Macht entwickeln kann, wenn alle am selben Strang ziehen.
Zusammen konnte ein Volk ein ganzes System samt Mauer zu Fall bringen!
Mitmachen ist sehr einfach:
Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
Zahlungen ab 2013 einstellen.
Mahnungen kassieren.
Beitragsbescheid abwarten.
Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle. 1)
Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, als man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.
Wie jeder sieht, ist der Weg klar und ohne Risiken. Man muss lediglich mit ca. 100 EUR Gesamtkosten rechnen. Wenn man die Fristen ausspielt, können bis zu zwölf Monate ins Land gehen, bis ein Gericht entschieden hat. Wenn sehr viele mitmachen, sogar noch länger. Man muss sich hier vor Augen führen, wie empfindlich das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk trifft, wenn der Geldhahn plötzlich ein Jahr zugedreht bleibt oder nur tröpfelt!
Zusammen bringen wir alle das System zu Fall – und das ist nicht einmal schwer!"
Klagen statt zahlen
Nein, er meint etwas anderes: Es gibt Menschen (eine Minderheit, möchte ich meinen) die zwar eine Wohnung mit Stromanschluss besitzen, sich aber sonst konsequent gegen alles wenden, was vom Staat kommt. D.h.: Keine Hilfen in Anspruch nehmen oder eben ARD/ZDF konsequent ausschließen. Ob das eine Religion ist, kann ich dir aber ehrlich gesagt auch nicht sagen. Aber ich, als Ungläubiger, fühle mich vom kruzifixbehangenen Schlageronkel auch mehr als nur ein bisschen belästigt. Aber da ich praktisch kein Fernsehe, plagt mich eher der Gedanke, dass diese Spinner von meinen Gebühren bezahlt werden.