Oculus Rift: Im Oculus Store gekaufte Inhalte kann man nicht umtauschen

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Oculus Rift: Im Oculus Store gekaufte Inhalte kann man nicht umtauschen.
Quelle: Oculus VR

Während Steam und Origin schon länger mit einer Refund-Option werben, kann man Inhalte, die man direkt im Store der Oculus Rift-Macher kauft, offenbar nicht mehr zurückgeben. Es sei denn, örtliche Gesetze schreiben das vor.

Spätestens seit Valve seine Refund-Funktion mit viel Trommelwirbel eingeführt hat, sind es Spieler gewohnt, dass sie Inhalte etwa bei Nichtgefallen unter bestimmten Bedingungen umtauschen können. Die Macher der Oculus Rift sehen eine derartig Refund-Funktion allerdings nicht vor. In deren Store heißt es dazu: "Alle Softwarekäufe im Oculus Store sind endgültig. Sofern dies nicht aufgrund örtlicher Gesetze erforderlich ist, werden keine Rückerstattungen gewährt."

In Foren wie Reddit stößt Oculus mit dem fehlenden Service erwartungsgemäß auf wenig Gegenliebe. Ein User merkt etwa an, dass eine solche Umtauschfunktion gerade bei VR-Inhalten geboten sei. Schließlich gehe es nicht nur um Bugs oder Unzufriedenheit mit den Inhalten. VR kann unter Umständen auch Unwohlsein verursachen. Und das sei so individuell, dass es niemand vorhersagen kann.

Bei Valve, die ebenso wie EA im Hinblick auf Origin eine Refund-Option anbieten, kann man einen Titel auch nach dem Spielen noch umtauschen, solange man noch keine zwei Stunden voll hat und ihn nicht länger als 14 Tage besitzt. Auch Vorbestellungen lassen sich dort seit einiger Zeit relativ leicht stornieren. Mehr über die Oculus Rift erfahren Sie auf der PCGH-Themenseite.

Quelle: Oculus

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    • Kommentare (16)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Atent123 Volt-Modder(in)
        Zitat von Tradon
        Das 14 tägige Rückgaberecht gilt nur auf unbenutzte Artikel in eingeschweißter Originalverpackung. Alles was man darüber hinaus so kennt ist reine Kulanz.

        Auf digitale Waren gibt es übrigens gar kein Rückgaberecht, da die Waren sich theoretisch zu einfach vervielfältigen und auch nach der Rückgabe nutzen lassen.
        Was man von Steam und von Kindle kennt ist ebenfalls rein Kulanz aber bei weitem keine Pflicht für Anbieter von digitalen Waren.

        Ich sehe bei dem Schritt von Oculus übrigens kein großes Problem, die Bewertungen sollte man auch so genau durchlesen.
        Der einzige Nachteil der entsteht ist wohl für Hersteller der Spiele, da potenzielle Käufer vorsichtiger sein werden.
        Das stimmt so nicht.
        Wen du den Kaufvertrag über das Fernabnahme Gesetz wiederufst muss der Händler die Ware zurück nehmen.
        Er kann dir wen er Nachweisen kann das die Ware durch dich beschädigt wurde den Betrag den das beschädigte Produkt nun weniger Wert ist in
        Rechnung stellen. Das die Artickel Orginal Verpackt also eingeschweißt sein müssen wird nirgendswo erwähnt und zählt auch nicht als Beschädigung.
        Ansonsten wird es sehr schwer für den Händler Nachzuweisen das eine Grafikkarte durch 1-2 Betriebsstunden schaden genommen hatt.
      • Von Atent123 Volt-Modder(in)
        Zitat von Tradon
        Das 14 tägige Rückgaberecht gilt nur auf unbenutzte Artikel in eingeschweißter Originalverpackung. Alles was man darüber hinaus so kennt ist reine Kulanz.

        Auf digitale Waren gibt es übrigens gar kein Rückgaberecht, da die Waren sich theoretisch zu einfach vervielfältigen und auch nach der Rückgabe nutzen lassen.
        Was man von Steam und von Kindle kennt ist ebenfalls rein Kulanz aber bei weitem keine Pflicht für Anbieter von digitalen Waren.

        Ich sehe bei dem Schritt von Oculus übrigens kein großes Problem, die Bewertungen sollte man auch so genau durchlesen.
        Der einzige Nachteil der entsteht ist wohl für Hersteller der Spiele, da potenzielle Käufer vorsichtiger sein werden.
        Das stimmt so nicht.
        Wen du den Kaufvertrag über das Fernabnahme Gesetz wiederufst muss der Händler die Ware zurück nehmen.
        Er kann dir wen er Nachweisen kann das die Ware durch dich beschädigt wurde den Betrag den das beschädigte Produkt nun weniger Wert ist in
        Rechnung stellen. Das die Artickel Orginal Verpackt also eingeschweißt sein müssen wird nirgendswo erwähnt und zählt auch nicht als Beschädigung.
        Ansonsten wird es sehr schwer für den Händler Nachzuweisen das eine Grafikkarte durch 1-2 Betriebsstunden schaden genommen hatt.
      • Von Terracresta BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von Tradon
        Das 14 tägige Rückgaberecht gilt nur auf unbenutzte Artikel in eingeschweißter Originalverpackung. Alles was man darüber hinaus so kennt ist reine Kulanz.

        Auf digitale Waren gibt es übrigens gar kein Rückgaberecht, da die Waren sich theoretisch zu einfach vervielfältigen und auch nach der Rückgabe nutzen lassen.
        Was man von Steam und von Kindle kennt ist ebenfalls rein Kulanz aber bei weitem keine Pflicht für Anbieter von digitalen Waren.

        Ich sehe bei dem Schritt von Oculus übrigens kein großes Problem, die Bewertungen sollte man auch so genau durchlesen.
        Der einzige Nachteil der entsteht ist wohl für Hersteller der Spiele, da potenzielle Käufer vorsichtiger sein werden.
        Naja, scheinbar ist nicht nur Deutschland Servicewüste. Manche Kunden scheinen aber auch keinen Service mehr zu wünschen und finden ihn unnütz, solang sie selber ihn nicht wahrnehmen möchten...
        Wenn Unternehmenssoftware solche Fehlerquoten hätte wie Spiele, würden die dahinterstehenden Unternehmen sich nicht mehr vor Nachbesserungen bzw. Vertragsstrafen retten können.
      • Von Tradon Komplett-PC-Aufrüster(in)
        Zitat von danthe
        Wie ist es also in Europa, innerhalb von 14 Tagen geht es dann?
        Das 14 tägige Rückgaberecht gilt nur auf unbenutzte Artikel in eingeschweißter Originalverpackung. Alles was man darüber hinaus so kennt ist reine Kulanz.

        Auf digitale Waren gibt es übrigens gar kein Rückgaberecht, da die Waren sich theoretisch zu einfach vervielfältigen und auch nach der Rückgabe nutzen lassen.
        Was man von Steam und von Kindle kennt ist ebenfalls rein Kulanz aber bei weitem keine Pflicht für Anbieter von digitalen Waren.

        Ich sehe bei dem Schritt von Oculus übrigens kein großes Problem, die Bewertungen sollte man auch so genau durchlesen.
        Der einzige Nachteil der entsteht ist wohl für Hersteller der Spiele, da potenzielle Käufer vorsichtiger sein werden.
      • Von h_tobi Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Oberst Klink
        .....................fragmentiert sich der Markt ja immer weiter und irgendwann braucht man dann 10 Clients für alle seine Spiele. Das fände ich dann schon sehr lästig.
        Sieh es doch sportlich, ne 6 TB HDD kostet nicht mehr die Welt, da ist dann sogar noch bissl Platz für Spiele.

        Ich würde auf jeden Fall noch ein warten, die VR-Geschichte steht erst am Anfang, auch da wird auch noch viel passieren (müssen).
      • Von Oberst Klink Lötkolbengott/-göttin
        Zitat von Bevier
        Von den großen Distributionsplattformen bietet einzig Uplay kein Rückgaberecht. Origin war die Erste, bietet das mittlerweile schon seit August 2013 an. Bei GOG gab es eine Refundoption bei Nichtfunktion eines Titels auch schon ewig, mittlerweile wurde sie auch noch etwas ausgeweitet, ist wohl aktuell der umfangreichste und fairste (so ist der Kauf erst mit dem Runterladen wirklich abgeschlossen und man bekommt 30 Tage Rückgaberecht).
        Okay, danke für die Auflärung.
        Was mir allerdings etwas Unbehagen bereitet ist die Tatsache, dass neben diesem neuen MS-Games Store jetzt auch Oculus einen eigenen Store hat. Steam, Origin, Uplay, GoG, reichen mir schon vollkommen aus, besser gesagt würde ich auf Uplay und Origin auch am liebsten komplett verzichten. Wenn dann aber noch MS mit exculsiven Titeln kommt, fragmentiert sich der Markt ja immer weiter und irgendwann braucht man dann 10 Clients für alle seine Spiele. Das fände ich dann schon sehr lästig.
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