Nintendo Switch 2: Das Thema Kontosperre ist noch nicht ausgestanden

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Nintendo Switch 2: Das Thema Kontosperre ist noch nicht ausgestanden
Quelle: Computec Media GmbH

Auf der Switch 2 bleibt die Verwendung von Flash-Cards trotz Firmware-Update ein Drahtseilakt. Das Thema Kontosperre ist noch immer nicht ausgestanden.

Mit der Veröffentlichung der Switch 2 hat Nintendo schnell klargemacht, dass Flash-Cards wie der Mig Flash auf der neuen Plattform unerwünscht sind. Bereits kurz nach dem Launch sollen erste Nutzer gesperrt worden sein - auch dann, wenn sie laut eigener Aussage lediglich eigene Spielmodule gesichert hatten. Die Verwendung von Drittanbieter-Hardware bleibt also ein sensibles Thema.

In den vergangenen Tagen sorgte nun ein Beitrag im Subreddit r/switch2hacks für Aufsehen. Dort behauptet ein Nutzer unter dem Namen Sadinsider653, er habe 20 Spielmodule auf eine Mig-Flash-Karte kopiert und diese online gespielt, ohne bislang gebannt worden zu sein. Das Ganze sei bereits seit dem Firmware-Update 1.2.2 der Fall, das laut Hersteller die Erkennung durch die Konsole erschweren soll.

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Ob das wirklich bedeutet, dass die Erkennung von Mig Flash dauerhaft nicht mehr möglich ist, bleibt unklar. Zwar könnte das Update technische Schwachstellen behoben haben, doch die Vergangenheit zeigt, dass Nintendo seine Anti-Piraterie-Maßnahmen regelmäßig aktualisiert und neue Erkennungsmechanismen einführt, und das oft ohne Vorankündigung.

Bereits bei der ersten größeren Bannwelle nach dem Switch-2-Release soll es auch Nutzer getroffen haben, die ihre Spielesammlung lediglich digitalisiert hatten - teils mit Originalmodulen im Besitz. Besonders kritisch wird es, wenn Spiele weiterverkauft und parallel mit einem Dump online verwendet werden. In solchen Fällen kann Nintendo durch Serverabfragen feststellen, ob ein Titel gleichzeitig auf mehreren Geräten aktiv ist.

Das Unternehmen hinter Mig Flash selbst warnt trotz der neuen Firmware ausdrücklich davor, von vollständiger Sicherheit auszugehen. Zwar sei die Version 1.2.2 laut eigener Aussage "praktisch nicht mehr von einem echten Modul unterscheidbar", doch Garantie gebe es keine. Zudem bleibt unklar, welche Methoden Nintendo in Zukunft einsetzen wird.

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Quelle: via Tom's Hardware

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    • Kommentare (17)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von ChrissKrass0815 Komplett-PC-Aufrüster(in)
        Wer ist Nintendo…
      • Von ChrissKrass0815 Komplett-PC-Aufrüster(in)
        Wer ist Nintendo…
      • Von BigYundol BIOS-Overclocker(in)
        Ich vermute, wir werden wegen solchem Verhalten des Konzerns bald mehr Delphin-Nachwuchs bekommen.
      • Von h_tobi Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Derjeniche
        Halt Stopp

        ...........................

        Nintendo macht hier das gleich wie MS oder Sony und da regt sich auch keiner auf
        Auch den Mist kaufe ich auch nicht, PC only reicht mir und dank (mittlerweile) GoG only habe ich auch keine Schmerzen mehr.
      • Von Pu244 Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von lurchie
        Nein, deine Aussage ist einfach falsch. In Europa darf ein Hersteller, wie ich es geschrieben hatte, die Hardware nicht vollständig unbrauchbar machen. Dies ist fest in dem europäischen Verbraucherschutz verankert und die Zugrundeliegende Eula seitens Nintendo hat in Deutschland eh keine Gültigkeit, sofern diese gegen europäisches Recht verstößt.
        Das wird vor Gericht entschieden. Vor dem legendärem Tauschbörsenurteil haben auch die meisten gesagt, dass da nichts gewerblich ist, das Gericht sah es anders. Gut möglich, dass sich das Gericht auf die Software beschränkt, versuch mal das Ding ohne UEFI zu starten, der Ziegelstein gehört dann dir.

        Wer glaubt, dass er den Ausgang kennt, hat keine Ahnung. Alles eine Frage von Wahrscheinlichkeiten und die Gerichte und Politik waren eigentlich meist. auf Seiten der Urheber.

        Zitat von lurchie
        Gerne hier ein Zitat:
        Und woher stammt dieses Zitat?

        Ich kann es auch machen, wie Ron Vara es getan hat und mich selbst zitieren.

        Zitat von lurchie
        "In solchen Fällen können zwar Online-Funktionen eingeschränkt werden, aber die Hardware selbst muss weiterhin nutzbar sein. ."
        Na also, da haben wir doch schon den entschiedenen Punkt. Die Hardware muß weiterhin nutzbar sein. Das bedeutet, dass sie es softwaremäßig bricken können. Viel Spaß ohne UEFI usw..

        Zitat von lurchie
        "Dieser Unterschied zu den USA, wo Nintendo sich das Recht vorbehält, Konsolen bei Verstößen zu deaktivieren, wird durch die EU-Verbraucherschutzgesetze begründet."
        Es gibt keine "EU-Verbraucherschutzgesetze", sondern nur Richtlinien, die die Staaten verpflichten eigene Gesetze zu erlassen. Das weiß eigentlich jeder, der in dem Thema halbwegs gebildet ist. Von daher gebe ich auf deine Quelle nicht allzuviel.

        Zitat von lurchie
        Klar wird Nintendo hier kein Einsehen haben und das ganze vor Gericht ausfechten, was Jahre dauern kann, allerdings würde ich nicht mein letztes Geld darauf verwetten, das Nintendo hier gewinnt. Eher darf Nintendo noch Geld an die Kunden zahlen, dessen Hardware unbrauchbar gemacht wurde.
        Ich würde sowieso nicht mein letztes Geld verwetten. Aber wenn ich irgendwie wetten würde, dann recht klar auf Nintendo.

        Zahlen müssen sie nur die Anwaltskosten und eventuell eine geringe Nutzungsentschädigung, wir sind hier in Deutschland und nicht den USA. Der Streitwert wird bei unter 1000€ liegen, was das ganze für Nintendo relativ risikolos macht. Und danach kann man sich immer noch an die Politik wenden.
      • Von Astorek86 Freizeitschrauber(in)
        Zitat von lurchie
        Nintendo hingegen brickt die komplette Konsole bei einem Verstoß und macht diese damit unbrauchbar, was nach Gesetz, unter anderem auch bei uns in Europa, nicht erlaubt ist. Den Sie dürfen dir nur den Zugang zu ihren Diensten verwehren, die Hardware selbst muss aber weiterhin nutzbar bleiben, den diese hast du ja gekauft und ist kein Eigentum von Nintendo.
        Deswegen kann Nintendo das in Europa auch nicht machen, deswegen fehlt diese Stelle in allen EULAs die sich an Europa richten (weil Nintendo weiß, dass das zurecht Klagen provozieren würde).

        Speziell in DE gibt es z.B. auch Gerichtsurteile, dass Amazon einem gesperrten Kunden - selbst wenn diese Sperre vollends berechtigt war - nicht den Zugriff auf Digital gekaufte Inhalte sperren darf. Amazon muss lt. Urteil dem gesperrten Kunden weiterhin Zugriff darauf erlauben, entweder weiterhin digital, oder z.B. mit BluRay die Amazon dem Käufer zusendet. Sollte Nintendo also mal hierzulande eine Konsole sperren, kannst du davon ausgehen dass das jedes Gericht aueinandernehmen wird...

        Ich mein, nicht falsch verstehen: Dass Nintendo überhaupt versucht sich dieses Recht herauszunehmen, ist eine unglaubliche Sauerei. Ich reg mich ja hauptsächlich über die Leute auf, die dann meinen, z.B. Raubkopien so legitimieren zu wollen oder z.B. bewusst die falsche Info weitertragen, dass das auch in Europa passieren kann^^...

        Zitat von realwrong
        Es sieht so aus, als müssten wir weiterhin vorsichtig mit Flash-Laufwerken und Software von Drittanbietern sein.
        Es gibt Meldungen auf Reddit dazu, dass Nintendo einem die Konsole wieder entsperrt, wenn man z.B. über Telefonsupport glaubhaft versichern kann, dass man das Spiel gebraucht von einem vertrauenswürdigen Händler gekauft hatte und nichts davon wusste. Immerhin etwas, darauf verlassen würde ich mich da natürlich auch nicht^^.
      Direkt zum Diskussionsende
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