Drohnen: Ab 2024 gelten CE-Klassen und neue Regeln

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Drohne: Ab 2024 gelten CE-Klassen und neue Regeln. (1)
Quelle: Aldi

Die EU hat eine CE-Klassifizierung beschlossen, die ab 2024 verpflichtend wird. Zudem gelten neue Regeln im Umgang mit Drohnen.

In Deutschland wurden allein im März 2021 385.500 Drohnen von Privatleuten und 45.200 Drohnen zur kommerziellen Nutzung verwendet. Ganz vorn dabei ist der weltgrößte Hersteller ziviler Drohnen DJI. Jüngst hatten die Chinesen die neue Mini 3 Pro vorgestellt, die es inzwischen zum Preis von mindestens 829 Euro zu kaufen gibt. Künftig wird sich einiges verändern für Drohnen-Piloten, da die EU die Einführung einer CE-Klassifizierung ab 2024 vornimmt. Ursprünglich sollte die Regelung bereits Mitte 2022 eingeführt werden, wurde nun auf den 01.01.2024 verschoben. Unabhängig von der CE-Klasse muss jeder Drohnen-Pilot eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Das müssen Drohnenbesitzer ab 2024 beachten

In der kleinsten Klasse C0 können Hobbypiloten mit Drohnen abheben, die unter 250 Gramm wiegen und maximal 68,4 km/h (also 19 m/s) als Vmax haben. Falls man ein solches Modell, etwa die DJI Mini 3 Pro, nutzt, ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. Bei folgenden CE-Klassen ist ein Kenntnisnachweis erforderlich, den man auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes für 25 Euro online absolvieren kann:

  • C1 bezieht sich auf Drohnen, die zwischen 250 Gramm und 899 Gramm wiegen. Hierzu würde auch die Aldi-Drohne Maginon QC-120 zählen.
  • C2 bezeichnet Drohnen mit einem Gewicht zwischen 900 Gramm und 3.999 Gramm. Hierzu zählt etwa die Sony Airpeak.
  • C3 umfasst schwere Drohnen zwischen vier und 25 Kilogramm. Hierzu können auch viele selbst gebaute Modelle zählen.
  • C4 gilt für Fluggeräte ab 25 Kilogramm, etwa Modellflieger.

Ergänzend zu den CE-Klassen gibt es die drei Unterkategorien A1, A2 und A3, die festlegen, wie nah man an unbeteiligten Personen fliegen darf. In der Klasse A1 geht es um den nahen Flug über Personen. Bei Drohnen der C0-Klassifizierung ist dies erlaubt, bei allen anderen C-Klassen ist dies nicht erlaubt. Klasse A2 schreibt einen sicheren Abstand zu Menschen von 30 Metern vor und ist nur bei Drohnen der Klassen C0, C1 und C2 erlaubt. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von drei Metern pro Sekunde und unter bestimmten Umweltbedingungen kann der sichere Abstand auf fünf Meter verkürzt werden.

Alle Drohnen und Flugobjekte der Kategorien C3 und C4 müssen sich an die Unterkategorie A3 halten und dürfen somit nur mit mindestens 150 Meter Abstand zu Unbeteiligten fliegen. Falls man mindestens 150 Meter Abstand zu Unbeteiligten sowie mindestens 150 Meter Distanz zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten einhält, sind die Bedingungen der Unterkategorie A3 erfüllt. Aktuell ist unklar, wie die nachträgliche Zertifizierung von bereits gekauften Drohnen ablaufen wird und welche Kosten auf Besitzer zu kommen. Wenn man etwa mit der DJI Mini 3 Pro in der Unterkategorie A1 oder A3 fliegen will, benötigt man einen Kompetenznachweis, der fünf Jahre gültig ist. Aktuell verkaufte Drohnen können - ohne CE-Zertifizierung - nur noch bis maximal Anfang 2024 genutzt werden, danach muss eine CE-Zertifizierung erfolgen, um weiterhin draußen mit den Drohnen fliegen zu dürfen.

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Sammlung zu neuen Drohnen-Klassen:

  • Die EU hat Änderungen bei der Benutzung von Drohnen beschlossen, die ab dem Jahr 2024 gelten.
  • In der kleinsten Klasse C0 können Hobbypiloten mit Drohnen abheben, die unter 250 Gramm wiegen und eine Vmax von 19 Meter/Sekunde aufweisen. Hierzu zählt etwa die DJI Mini 3 Pro.
  • Ergänzend zu den fünf CE-Klassen gibt es die drei Unterkategorien A1, A2 und A3, die festlegen, wie nah man an Unbeteiligten fliegen darf. Drohnen der Klasse C0 dürfen in der Unterkategorie A1 fliegen und somit nah über Menschen.
  • Größere und schwerere Drohnen der Klassen C1 und C2 dürfen dagegen nur in der Unterkategorie A2 mit einem sicheren Abstand von mindestens 30 Metern über Unbeteiligte fliegen.
  • Drohnen der Klassen C3 und C4 dürfen dagegen nur in der Unterkategorie A3 fliegen. Hierbei muss man mindestens 150 Meter Abstand zu Unbeteiligten sowie mindestens 150 Meter Distanz zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten einhalten.
  • Alle Drohnen der Klassen C1, C2, C3 und C4 dürfen ab 2024 nur noch mit einem Kompetenznachweis geflogen werden. Der Online-Test kostet 25 Euro und das Zertifikat besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren. Auch Besitzer einer Drohne der C0-Klasse benötigen einen Kompetenznachweis, je nachdem, wie nah man an Menschen fliegen will.
  • Unabhängig von der CE-Klasse muss jeder Drohnen-Pilot eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Quellen: LBA, Airandmore

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    • Kommentare (40)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Fever321 Schraubenverwechsler(in)
        Leute Leute, für diesen Artikel wurde aber sehr schlecht recherchiert und einiges durcheinander gebracht.
        Die neue EU-Drohnenverordnung ist bereits am 1.7.2019 in Kraft getreten und seit dem 31.12.2020 gültig.
        Ab dem 1.1.2024 dürfen keine Drohnen mehr auf den europäischen Markt gebracht werden, die keine C-Klassifizierung haben. Drohnen die vor diesem Datum auf den Markt kommen, wie auch alle aktuellen Drohnen, brauchen keine Klassifizierung und können auch nach diesem Datum in der Unterkategorie A3 betrieben werden.
        Eine nachträgliche Zertifizierung von Bestandsdrohnen ist nicht erforderlich und von der EU auch nicht vorgesehen.
        Drohnen unter 250g, wie die Mavic Mini, Mini 2 oder Mini 3 Pro dürfen auch weiterhin in der Unterkategorie A1 fliegen und das ohne Kompetenznachweis.
      • Von Fever321 Schraubenverwechsler(in)
        Leute Leute, für diesen Artikel wurde aber sehr schlecht recherchiert und einiges durcheinander gebracht.
        Die neue EU-Drohnenverordnung ist bereits am 1.7.2019 in Kraft getreten und seit dem 31.12.2020 gültig.
        Ab dem 1.1.2024 dürfen keine Drohnen mehr auf den europäischen Markt gebracht werden, die keine C-Klassifizierung haben. Drohnen die vor diesem Datum auf den Markt kommen, wie auch alle aktuellen Drohnen, brauchen keine Klassifizierung und können auch nach diesem Datum in der Unterkategorie A3 betrieben werden.
        Eine nachträgliche Zertifizierung von Bestandsdrohnen ist nicht erforderlich und von der EU auch nicht vorgesehen.
        Drohnen unter 250g, wie die Mavic Mini, Mini 2 oder Mini 3 Pro dürfen auch weiterhin in der Unterkategorie A1 fliegen und das ohne Kompetenznachweis.
      • Von bakerman72 Kabelverknoter(in)
        Zitat von PCGH_Claus
        Im Artikel steht doch ganz klar folgendes: "Falls man ein solches Modell, etwa die DJI Mini 3 Pro, nutzt, ist kein Kenntnisnachweis erforderlich."
        Also benötigt man auch keinen Kenntnisnachweis. Die DJI Mini 3 Pro fällt in die Klasse "C0". Der Hersteller ist verpflichtet, die Drohne - nachträglich - zertifizieren zu lassen, sonst darf man diese Drohne nicht mehr draußen in der Öffentlichkeit benutzen. Ob das DJI machen wird, wird man spätestens im Jahr 2024 sehen. Zusätzlich ist für die Klassen A1 & A3 ein Kompetenznachweis erforderlich. Hierzu muss man etwa beim LBA einen Online-Kurs machen. Link: https://lba-openuav.de/ha...
        schön editiert…
      • Von PCGH_Claus Freizeitschrauber(in)
        Zitat von bakerman72
        Es wäre mir neu, dass eine DJI-Mini (3 pro) wegen der verbauten Kamera ab 2024 beim LBA registriert werden muss. Deswegen muss man seine Drohne mit der vom LBA vergebene Betreiber-ID kennzeichnen, das wars. Kommt davon, wenn man bei BILD abschreibt… Eine Google Recherche ergab auch nur 2 Quellen: BILD und PCGH. Wenn das so wäre würde das in entsprechenden Fachforen bereits diskutiert.
        Im Artikel steht doch ganz klar folgendes: "Falls man ein solches Modell, etwa die DJI Mini 3 Pro, nutzt, ist kein Kenntnisnachweis erforderlich."
        Also benötigt man auch keinen Kenntnisnachweis. Die DJI Mini 3 Pro fällt in die Klasse "C0". Der Hersteller ist verpflichtet, die Drohne - nachträglich - zertifizieren zu lassen, sonst darf man diese Drohne nicht mehr draußen in der Öffentlichkeit benutzen. Ob das DJI machen wird, wird man spätestens im Jahr 2024 sehen. Zusätzlich ist für die Klassen A1 & A3 ein Kompetenznachweis erforderlich. Hierzu muss man etwa beim LBA einen Online-Kurs machen. Link: https://lba-openuav.de/ha...
      • Von bakerman72 Kabelverknoter(in)
        Es wäre mir neu, dass eine DJI-Mini (3 pro) wegen der verbauten Kamera ab 2024 beim LBA registriert werden muss. Deswegen muss man seine Drohne mit der vom LBA vergebene Betreiber-ID kennzeichnen, das wars. Kommt davon, wenn man bei BILD abschreibt… Eine Google Recherche ergab auch nur 2 Quellen: BILD und PCGH. Wenn das so wäre würde das in entsprechenden Fachforen bereits diskutiert.
      • Von Schleifer Software-Overclocker(in)
        Ich verstehe den Punkt nicht. Es ist verboten und das Verbot ist nachvollziehbar. Genauso wie über Autobahnen und an Flughäfen oder in Naturschutzgebieten.
        Bei Bahnlinien und "Bundeswasserstraßen" höhrt mein Verständnis dann aber etwas auf, denn die Gefahr einen Zug zu beschädigen/ zum Entgleisen zu bringen oder selbiges bei einem Schiff zu "schaffen" wäre für eine 250g Drohne doch arg ambitioniert.
        Da finde ich die Regel im Hamburger Hafen klasse, wo sie ein paar Sonderregeln aufgestellt haben (50m im Umkreis von Schiffen etc.) und darüber hinaus sagen "I don't care". Für Drohnenpiloten ein mega spannendes Umfeld ohne wirkliche Restriktionen.
      Direkt zum Diskussionsende
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