IE10 und Windows 8 RT: EU eröffnet weiteres Ermittlungsverfahren gegen Microsoft
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die EU ein Ermittlungsverfahren gegen Microsoft aufgenommen hat, da auf gut 28 Millionen PCs die Browserwahl fehlte, zu deren Integration sich Microsoft im Rahmen eines Vergleichs verpflichtete. Nun aber startet eine weitere Untersuchung der EU gegen Microsoft. Der Stein des Anstoßes: der Systemzugriff des IE10 im Windows 8 RT.
Bereits seit längerem ist bekannt, dass der IE10 unter Windows RT, der ARM-Version von Windows 8 der einzige Browser sein wird, der vollen Systemzugriff genießen wird. Browser von Drittherstellern hingegen müssen mit weit weniger Berechtigungen auskommen. Microsoft rechtfertigt diese Ungleichheit damit, dass damit Sicherheitslücken verhindert und die Akkulaufzeit der Geräte gesteigert würde. Aufgrund dieser Bevorzugung des IE10 schreitet nun die EU ein und will überprüfen, ob den Browsern anderer Hersteller dadurch Nachteile entstehen, die sie für die Nutzer von Windows 8 unattraktiver machen und damit dem IE10 einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil einbringen könnten. Diese Untersuchungen erfolgen zusätzlich zu den bereits seit einigen Tagen laufenden Ermittlungen, die die auf einigen Windows-Versionen fehlende Browserwahl im Fokus haben.
Mozilla hatte bereits vor zwei Monaten Vorwürfe gegen Microsoft erhoben, da ihnen einige APIs für die Nutzung mit Firefox vorenthalten werden. Laut Mozilla sei aber der Zugriff zu allen APIs erforderlich, um einen konkurrenzfähigen Browser auf Windows 8 RT anbieten zu können, da für sie ansonsten immense Nachteile in Geschwindigkeit und Leistung entstünden. Diese Untersuchung wurde aber nicht aufgrund der Beschwerde Mozillas, sondern anderer Unternehmen gestartet, wobei die Kommission nicht angab, um welche Unternehmen es sich dabei handelt. Die EU hatte bereits festgestellt, dass sich Microsoft auch mit Windows 8 an die Bedingungen des Vergleichs halten muss. Allerdings ist es noch unklar, ob die mit der EU getroffene Vereinbarung Windows RT betrifft, da die 2002 erteilte Auflagen zur Browserwahl nur "PCs" betreffen.
Quelle: Reuters

Die beste Sache ist ja noch, dass ohne den vorinstallierten IE es für manchen Nutzer schwer werden würde überhaupt einen anderen Browser runterzuladen. Den wenn man keinen alten PC hat oder Bekannte mit Internetanschluss wird es schon schwerer an den alternativen Browser zu kommen.
Außerdem welcher Wettbewerb wird den bitte durch den vorinstallierten Browser geschadet? Die Browser sind doch eh alle gratis. Zumindest habe ich noch keinen gesehen, der etwas kosten soll.
Außerdem wo bleibt bitte die Klage gegen die Herausgeber von Ubuntu, da wurde mir auch einfach Firefox (und OpenOffice) mit drauf installiert, ob ich will oder nicht. Ich habe nichts dagen genauso wenig wie beim IE, nur es geht um das Prinzip.
Ich persönlich finde diese OpenOffice Programme sogar eher für problematisch, da diese teilweise doch sehr offentsichliche Kopien von Microsofts kommerzielen Version darstellen. Open Source ist natürlich was tolles
So langsam reicht es mit der Anti IE-Hetzjagt, Damen und Herren bei der EU, das ist ein MS Betriebssystem die natürlich das recht haben deren eigenen Browser zu vorinstallieren bzw zu gewährleisten das andere Browser keinen vollen zugriff auf das System haben, das ist deren Vorrecht und keine Zwang oder Einschränkung.
Mir kommt der verdacht einer Verschwörung auf, denn wenn sie es ernst meinen würden müssten alle BS eine Browserauswahl haben, PCs,Tablets sowie Smartphones und was es nicht noch alles gibt was Browser beinhaltet, das ist der entscheidende Punkt !
Bei Apple ist es genauso die anderen Browser dürfen nicht die neuste Safaribasis nutzen!
Man schaue sich doch nur mal an, was wir für "Politiker" nach Brüssel schicken (Oetinger, Stoiber, etc.) wenn das nun jedes Land so macht, ist es kein Wunder wenn aus diesem politischen Endlager nur noch geistiger Dünnsch*ss kommt.
Das Geheule kann ich auch nicht verstehen, zumal ein richtig eingestellter IE9 wesentlich schneller als ein ungetweakter Firefox sein kann.