Nach AM5 BIOS-Debakel: Asus passt Garantiebestimmungen an

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Besitzer eines Asus-Mainboards haben mit einem fehlerhaften BIOS-Update zu kämpfen, das eigentlich die Probleme mit der Überhitzung von AM5-CPUs beseitigen sollte. Asus beschwichtigt nun und verweist auf die Garantieabdeckung.
Quelle: Crucial

Nachdem ein kürzlich erschienenes Beta-BIOS-Update für Asus-Mainboards die Probleme rund um überhitzte AM5-Prozessoren verschärft hat, sah sich der Hersteller massiver Kritik ausgesetzt. Nun reagierte Asus mit einer Mitteilung, wonach sich Kunden im Garantiefall zumindest weniger Sorgen machen müssen.

Die Posse rund um die AGESA-Firmware (AMD Generic Encapsulated Software Architecture) wird um ein neues Kapitel reicher: Nachdem Asus in der vergangenen Woche ein Beta-Update für die BIOS-Version mit AGESA ComboAM5Pi v1.0.0.7a veröffentlicht hat, konnte auch dieses keine Abhilfe schaffen. Vielmehr kam es nach der Aktualisierung erneut zu einigen Nutzerberichten, wonach sich die Spannungslevel von Ryzen 7000 Chipsätzen auf für den Gebrauch unsicherem Niveau befanden und die Prozessoren so weiterhin vor Überhitzungsproblemen standen.

Laut dem Tech-Kanal Gamers Nexus war das BIOS-Update auf v1.0.0.7a nie für den Release gedacht und habe aufgrund von fehlender Tests und massiven Bugs die Probleme noch verschlimmert; zudem seien ältere BIOS-Versionen von der Support-Webseite des Herstellers verschwunden, ohne den Kunden darüber zu informieren. Auch würde die Firmware-Aktualisierung für das Crosshair X670E Extreme Mainboard den Garantieanspruch im Schadensfall zunichtemachen.

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Gerade die Thematik zur möglicherweise erloschenen Garantie löste einen Sturm der Entrüstung aus, doch wie Asus nun in einer offiziellen Mitteilung verlauten lässt, brauchen sich betroffene Kunden keine Sorgen zu machen. So wolle das Unternehmen versichern, dass "sowohl Beta- als auch vollständig validierte BIOS-Updates für ASUS AM5-Mainboards von der ursprünglichen Herstellergarantie abgedeckt sind".


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Überraschenderweise bestätigt der Hersteller zudem, dass auch alle Speicherkonfigurationen über AMD EXPO, Intel XMP und DOCP abgedeckt sind. Grundsätzlich sind diese nicht in solchen Garantiefällen zu finden, da diese aus Sicht der Hersteller unter die klassischen Übertaktungsprozesse fallen, die im Schadensfall wiederum keinen Anspruch auf Gewährleistung liefern. Bislang ist Asus der einzige Mainboard-Hersteller, der im Zuge des Ryzen-7000-Fiaskos auf eine solche Garantie aufmerksam macht und bekräftigt im gleichen Atemzug das Versprechen zur weiteren Unterstützung der AM5-Plattform und derer Kunden.

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    • Kommentare (86)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Khaos-Thanathan
        Was genau willst du mir jetzt eigentlich damit sagen? Es ist keine "freiwillig" angebotene Garantie. Die ist sowohl im juristischen als auch im wirtschaftlichen Sinne Teil des Kaufpreises. AGB-rechtlich sind widersprüchliche Aussagen unwirksam. Sicherlich lässt sich darüber streiten;...
        Und genau letzteres ist der Punkt: Ja, man kann darüber streiten. Auch wenn deiner Meinung nach aus der Rechtslage eine eindeutiger Befund über nicht eindeutige Aussagen resultiert, kann sich der Hersteller erst einmal auf seinen eigenen Standpunkt stellen. Zum Beispiel könnte Asus bei Fragen zur Asus-Garantie-Gültigkeit die Asus-Bedigungen zur Asus-Garantie-Gültigkeit über Marketing-Claims von AMD stellen.

        Es steht dir dann natürlich frei, nachzuweisen, dass dieser Standpunkt rechtswidrig ist. Aber das musst eben du machen, gegen einen respektive zwei internationale Konzerne, mit denen du nicht einmal ein geschäftlicher Beziehung steht, da du bei einem Händler gekauft hast. Deswegen wünsche ich dir: Viel Spaß bei einem Verfahren, dass inklusive Anwalts-, Gerichts- und eventuell Gutachterkosten mehrere 1.000 Euro verschlingen wird, um über eine einzelne Eigenschaft (Garantie) eines 300-Euro-Produktes zu richten, die nicht deinen Erwartungen entspricht.

        Recht haben und Recht bekommen sind bei sehr klaren Fragestellungen zwei verschiedene Dinge (ich versuche seit 3,5 Jahren 350 Euro Ticketkosten ersetzt zu bekommen für ein Konzert, das einfach abgesagt wurde...) und hier handelt es sich nicht um eine klare Situation, sondern um die Abwägung zwischen verschiedenen Aussagen, die beim Endkunden Erwartungen wecken, aber kaum explizite Zusagen machen. Nicht umsonst sind die Garantie-Ausschlusskriterien der zweitlängste Punkt in den Asus-Garantiebedingungen (nach den Pflichten, die der Kunde vor/bei Kontaktieren des Supports alle erfüllen muss) und eins kann dir versichern:
        Bei den Autoren dieser Zeilen wirst du die von dir in diesem Forum so vermisste Konzentration professioneller Juristen garantiert vorfinden.
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Khaos-Thanathan
        Was genau willst du mir jetzt eigentlich damit sagen? Es ist keine "freiwillig" angebotene Garantie. Die ist sowohl im juristischen als auch im wirtschaftlichen Sinne Teil des Kaufpreises. AGB-rechtlich sind widersprüchliche Aussagen unwirksam. Sicherlich lässt sich darüber streiten;...
        Und genau letzteres ist der Punkt: Ja, man kann darüber streiten. Auch wenn deiner Meinung nach aus der Rechtslage eine eindeutiger Befund über nicht eindeutige Aussagen resultiert, kann sich der Hersteller erst einmal auf seinen eigenen Standpunkt stellen. Zum Beispiel könnte Asus bei Fragen zur Asus-Garantie-Gültigkeit die Asus-Bedigungen zur Asus-Garantie-Gültigkeit über Marketing-Claims von AMD stellen.

        Es steht dir dann natürlich frei, nachzuweisen, dass dieser Standpunkt rechtswidrig ist. Aber das musst eben du machen, gegen einen respektive zwei internationale Konzerne, mit denen du nicht einmal ein geschäftlicher Beziehung steht, da du bei einem Händler gekauft hast. Deswegen wünsche ich dir: Viel Spaß bei einem Verfahren, dass inklusive Anwalts-, Gerichts- und eventuell Gutachterkosten mehrere 1.000 Euro verschlingen wird, um über eine einzelne Eigenschaft (Garantie) eines 300-Euro-Produktes zu richten, die nicht deinen Erwartungen entspricht.

        Recht haben und Recht bekommen sind bei sehr klaren Fragestellungen zwei verschiedene Dinge (ich versuche seit 3,5 Jahren 350 Euro Ticketkosten ersetzt zu bekommen für ein Konzert, das einfach abgesagt wurde...) und hier handelt es sich nicht um eine klare Situation, sondern um die Abwägung zwischen verschiedenen Aussagen, die beim Endkunden Erwartungen wecken, aber kaum explizite Zusagen machen. Nicht umsonst sind die Garantie-Ausschlusskriterien der zweitlängste Punkt in den Asus-Garantiebedingungen (nach den Pflichten, die der Kunde vor/bei Kontaktieren des Supports alle erfüllen muss) und eins kann dir versichern:
        Bei den Autoren dieser Zeilen wirst du die von dir in diesem Forum so vermisste Konzentration professioneller Juristen garantiert vorfinden.
      • Von chill_eule Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Khaos-Thanathan
        Es ist keine "freiwillig" angebotene Garantie.
        Aber eine Garantie ist doch immer freiwillig.
        Zumindest hier gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Garantie des Herstellers.
        Was die einzelnen Klausen der Garantie angehen, magst du natürlich recht habe, dass diese teilweise unwirksam sein könnten.
        Da bräuchte es wirklich mal eine juristisch fundierte Beratung hier
      • Von Khaos-Thanathan BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von PCGH_Torsten
        Viel Spaß damit, einem Hersteller nachzuweisen, dass die Beschränkung einer freiwillig angebotenen Garantie auf den regulären Betrieb eine "unangemessene Benachteiligung" darstellt, weil der Hersteller auch mit irregulärem Betrieb wirbt, vor dem er an anderer Stelle ausdrücklich warnt. Und selbst ich als "Hobby Jurist" weiß, dass es wenig Sinn ergibt, einen defekten 7800X3D mit Bezug auf das Produkthaftungsgesetz einzuklagen, erneut unter möglicherweise jahrelangem Rechtsstreit wegen des ausdrücklich mit bewusst eingegangenen Gefahren verbundenen OC-Betriebs, wenn davon noch 500 Euro Selbstbeteiligung abzuziehen sind. Der 7800X3D kostet nämlich weniger, wie man zwar nicht im Amtsblatt, aber in einem gewissen Hardware-Magazin mit vier Buchstaben nachlesen kann.
        Was genau willst du mir jetzt eigentlich damit sagen? Es ist keine "freiwillig" angebotene Garantie. Die ist sowohl im juristischen als auch im wirtschaftlichen Sinne Teil des Kaufpreises. AGB-rechtlich sind widersprüchliche Aussagen unwirksam. Sicherlich lässt sich darüber streiten; m.E. führt der Gesamteindruck aber dahin, dass man EXPO in gewissen Maßen nutzen können darf, ohne die Garantie zu verlieren. Wenn AMD sagt, dass AM5 mit 6000er DDR5 "ideal" funktioniert und 6000er DDR5 auf der QVL-Liste steht, wird man als Kunde zumindest erwarten dürfen, dass der Betrieb damit reibungslos funktioniert und man Garantie genießt.

        Die Sache hat sich offenkundig ohnehin erledigt, weil Asus wohl bewusst geworden ist, was für einen Bullshit sie gebaut haben und ist jetzt sehr stark zurückgerudert. Ich schätze deine fachlichen Beiträge sehr, aber bitte lass' juristisch falsche Einschätzungen sein. Das täuscht im Zweifel nur deine Leser, was sicherlich nicht sein muss. Wie wäre es denn, wenn ihr selbst einmal einen Juristen zu Wort kommen lasst? Das hat zumindest GN gemacht und scheinbar sind die rechtlichen Chancen auch in den USA ganz gut. Immerhin könntet ihr den Solmecke als Deutschlands bekanntesten Medien-Anwalt anfragen. Dann hättet ihr eine brauchbare juristische Einschätzung und er ein Video für seinen yt-Kanal.
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Khaos-Thanathan
        Es wäre sehr angebracht, wenn weder PCGH noch diverse Foristen Hobby-Jurist spielen würden. Sicherlich muss man zunächst zwischen gesetzlicher Gewährleistung (§ 437 ff. BGB) und vertraglicher Garantie unterscheiden. Für die gesetzliche Gewährleistung dürfte der Unsinn, den Asus (und auch AMD) dort treiben, recht egal sein. Dort kommt es auf die übliche, gebrauchgsgemäße Verwendung an. Dazu gehört auch die Nutzung von XMP/EXPO - gerade AMDs Ingenieure werben damit, dass 6000er RAM für AM5 ideal sei.

        Bei der vertraglichen Garantie dürfte das im Übrigen ähnlich aussehen. Der ganze Garantie-Unsinn fällt in den AGB-Bereich und unterliegt daher ohnehin strengen Anforderungen. Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, sind dabei unwirksam (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB). Dazu dürften ohne weiteres auch solche Klauseln zählen, die eine etwaige Garantie bei gebrauchgsgemäßer Verwendung erlöschen lassen. ASUS selbst wirbt - auch mit QVL-Listen - mit XMP/EXPO, wird sich also durch Bullshit-Klauseln nicht von dem Garantieanspruch des Kunden lösen können. Insbesondere auf Intel bezogen wegen deren schwammiger "kann"-Klauseln: Nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zählt hierzu auch, wenn die Klausel nicht klar und verständlich ist. Ich würde mir bezogen auf den deutschen Rechtsraum also eher keine Sorgen machen, dass Asus und Konsorten vor Gericht mit diesem verbraucherfeindlichen Verhalten durchkommen.

        Wenn das Mainboard einen Defekt hat - dazu zählt auch die Software -, dann haftet der Hersteller selbstverständlich auch für Schäden an den damit verbundenen Komponenten. Die Hersteller-Garantie ist hierfür völlig egal. Hier reicht allein schon der gesetzliche Anspruch aus dem Produkthaftungsgesetz.

        Was mich immer wieder erstaunt, ist dieses allzu fragwürdige Verhalten einiger Leute (auch hier), Unternehmen und insbesondere Milliarden-Konzerne zulasten der Verbraucher - zu denen diese Leute selbst gehören - selbst noch mit den waghalsigsten Gedankenverrenkungen zu verteidigen. Darf ich das unter Stockholm-Syndrom verbuchen? Auch bei PCGH dachte ich immer, dass es ein Verbrauchermagazin sei. Habe ich mich geirrt?
        Viel Spaß damit, einem Hersteller nachzuweisen, dass die Beschränkung einer freiwillig angebotenen Garantie auf den regulären Betrieb eine "unangemessene Benachteiligung" darstellt, weil der Hersteller auch mit irregulärem Betrieb wirbt, vor dem er an anderer Stelle ausdrücklich warnt. Und selbst ich als "Hobby Jurist" weiß, dass es wenig Sinn ergibt, einen defekten 7800X3D mit Bezug auf das Produkthaftungsgesetz einzuklagen, erneut unter möglicherweise jahrelangem Rechtsstreit wegen des ausdrücklich mit bewusst eingegangenen Gefahren verbundenen OC-Betriebs, wenn davon noch 500 Euro Selbstbeteiligung abzuziehen sind. Der 7800X3D kostet nämlich weniger, wie man zwar nicht im Amtsblatt, aber in einem gewissen Hardware-Magazin mit vier Buchstaben nachlesen kann.

        Zitat von openSUSE
        Die Hersteller gehen ganz sicher nicht vor Gericht!

        Ich hatte vor Jahren mal ein Problem mit XMP Speicher wo sich der Hersteller weigerte mir ersatz/Geld zurück zu geben. Sie würden nur "garantieren" für die Einstellungen ohne XMP.
        Sie wollten die zugesicherte Eigenschaft XMP schlicht nicht zusichern , dumm von denen war allerdings, dass man den RAM nur mit XMP beworben hatte - wie heute immer noch .
        Kurz vor klageeinreichung lenkten sie ein und ich bekam mein Geld plus aufwand (Anwalt) zurück.
        Und das machen die IMMER so!
        In dem Fall ging es offensichtlich um Abweichungen zwischen Produktbeschreibung und Produkteigenschaften, also einen offensichtlichen Mangel. Abgesehen davon, dass da der Weg über Gewährleistung und Händler naheliegender gewesen wäre, war die Sachlage glasklar und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung somit offensichtlich. Wenn dagegen in einem selbst zusammengebauten System mit selbst gewählten Einstellungen ein Schaden auftritt, dann ist es teilweise schon schwer, die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Formell ist bei dieser zwar der Händler beweispflichtig, aber bei OC-Betrieb muss dieser nur auf die Systemangaben des Kunden verweisen, um dem die Fehlerursache zuzuschieben. Möchte man diesen Beweis anfechten, hat man dann wieder den vollen Aufwand auf seiner Seite – und bei Garantieauslegung oder gar Produkthaftung ist man von vorneherein als Kläger in der Beweispflicht.

        Ich würde es somit durchaus begrüßen, wenn die Diskussion von "Hobby-Juristen" durch eine Klage durch Profi-Juristen ersetzt werden würde. Denn diese müssten dann auch die aktuellen Mutmaßungen über den Schadenshergang durch einen rechtssicheren Beweis der Schadenursache ersetzten. Aber ich rechne nicht damit. Stattdessen ist man, wie bereits geschrieben, auf Kulanz angewiesen: Entweder der Hersteller zahlt von sich aus, z.B. um einen Shitstorm zu vermeiden, oder eben nicht. Aber man kann sein (fragwürdiges) Recht auf CPU-Ersatz wegen unerwartetet OC-Folgen nicht realistisch einklagen. Dementsprechend ist es auch von geringer Bedeutung, was in irgendwelchen Garantiebedingungen steht. Denn wenn der Hersteller einem helfen will, sind die egal und wenn der Hersteller es darauf ankommen lassen will, wird er bei den hier vorliegenden Fällen sowieso eine Gelegenheit finden, sich herauszuwinden.
      • Von Terracresta BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von openSUSE
        Die Hersteller gehen ganz sicher nicht vor Gericht!

        Ich hatte vor Jahren mal ein Problem mit XMP Speicher wo sich der Hersteller weigerte mir ersatz/Geld zurück zu geben. Sie würden nur "garantieren" für die Einstellungen ohne XMP.
        Sie wollten die zugesicherte Eigenschaft XMP schlicht nicht zusichern , dumm von denen war allerdings, dass man den RAM nur mit XMP beworben hatte - wie heute immer noch .
        Kurz vor klageeinreichung lenkten sie ein und ich bekam mein Geld plus aufwand (Anwalt) zurück.
        Und das machen die IMMER so!
        Man kann ja davon ausgehen, dass viele nicht auf ihr gutes Recht bestehen und sie deshalb mit so einem Verhalten letztendlich Geld sparen.
        Schlimm ist, dass der deutsche Staat z.B. beim Zoll genauso agiert und unzählige offensichtlich als Geschenksendung markierte und unter die Wertgrenzende fallende Sendungen mit Zoll belegt und man dann erst das Geld vom Zoll und danach die Auslagegebühr von DHL mühseelig zurückfordern muss. Da kenne ich auch einige, die einfach klein bei geben. Ich hab jedes Mal zurückgefordert und bei den wiederholten Malen auch Schritt mit und Verbraucherschutz gedroht, wenn das nicht abgestellt wird und inzwischen hatte ich länger keine Probleme mehr, wenn ich von meiner Familie ausm Ausland Geschenke bekomme. (übrigens hatten die nicht ein einziges Mal Probleme mit dem britischen Zoll... Abzockerland Deutschland...)
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