Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

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Die Kollegen von Gulli.com hatten die Gelegenheit mit dem Pressesprecher der Gema, Peter Hempel, über die im Juli gültigen neuen Abgabensätze für USB-Sticks und Speicherkarten zu reden. Wie zu erwarten verteidigt Hempel die Gebührenerhöhung. Die Differenz der Gebühren zwischen USB-Sticks und Speicherkarten erklärt er anhand einer Studie.

Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten Quelle: GEMA Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten Auch in unserem PCGHX-Forum waren die Kommentare zur jüngsten Erhöhung von Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten überwiegend negativ. Die teils deutliche Erhöhung auf bis zu 1.850 Prozent stößt auf Unverständnis. Die Kollegen von Gulli.com wollten mehr wissen und fragten bei der Gema direkt nach, was die Beweggründe für die Erhöhung seien. Der Pressesprecher Peter Hempel nahm dazu Stellung. Bis Juli 2012 werden unabhängig von der Art des USB-Sticks grundsätzlich 0,10 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Der neue Tarif sieht eine Unterteilung vor. Für USB-Sticks und Speicherkarten mit 4 GiByte oder weniger Speicherplatz werden 0,91 Euro fällig. Für alles darüber hinaus werden 1,56 Euro (USB-Sticks) oder 1,95 Euro (Speicherkarten) erhoben.

Die Abgabe ist ursprünglich als gesetzlich festgelegte Vergütung für rechtlich erlaubte Vervielfältigungshandlungen vorgesehen. Am bekanntesten ist die Privatkopie, die eine Ausnahme zum absoluten Vervielfältigungsrecht des Urhebers ist. Auch USB-Sticks gelten als Leermedien und werden deswegen erfasst. Pressesprecher Hempel weiß nicht, ob die nunmehr getätigte Erhöhung auch auf die Konsumenten abgewälzt wird. Dies entziehe sich dem Einfluss der ZPÜ. Zur Frage nach der unterschiedlichen Höhe bei Speicherkarten zitierte er eine von der ZPÜ Ende 2011 in Auftrag gegebene Studie. "Bei einer Speicherkarte sind es im Vergleich 390 Musiktitel, 579 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 24 Grafiken und 10 Teile aus Büchern. Für diese Vervielfältigungen müssen die betroffenen Rechteinhaber (Urheber, ausübende Künstler und Produzenten) angemessen vergütet werden"

Da in erster Linie immer wieder die Gema als "Hauptschuldige" für die Erhöhung unter den Internet- und Mediennutzern angesehen wird, stellte Hempel folgendes klar: "Und außerdem erhebt die GEMA nicht die Gebühren, sondern die ZPÜ, bei der die GEMA allerdings Hauptgesellschafter ist."

Als Hintergrundinformation sei dazu gesagt, dass die ZPÜ als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet wurde. Diese ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen Verwertungsgesellschaften, wobei das Handeln der ZPÜ stets einstimmig von den Gesellschaftern beschlossen wird. Eine GbR ist nicht eintragungspflichtig (z.B. Handelsregister), anders als eine Kapitalgesellschaft oder Offene Handelsgesellschaft. Gleichzeitig bestehen geringere Offenlegungspflichten zur Rechnungslegung.

Quelle: Gulli

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    • Kommentare (53)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von ChrisMK72 Lötkolbengott/-göttin
        AW: Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

        Auch wenn´s schon n älterer Beitrag is ... ich sag nur eins : Irgendwann treiben sie die Gema-Leute mit Knüppeln durch´s Dorf und anschließend werden sie geteert und gefedert auf den Scheiterhaufen gepackt und verbrannt.

        Wer braucht diese Geier ? Was dürfen die sich noch alles erlauben, bis die endlich mal jemand ordentlich so lange auf den Kopf haut, bis da irgendwas vernünftiges rauskommt ?

        Ne Leergebühr ? Für was ? Für nix ?

        Bescheuert. Wer hat die eigentlich laufen lassen ? Sollten die nicht irgendwo eingesperrt sein ?

        Mann, mann, mann ..... *aufreg*

        Edit : Demnächst muss ich im Kaufpark für ne leere Schüssel 1 € GEMA-gebühr .... Leergebühr zahlen, weil ich ja irgendwann mal ne CD reinlegen könnte. Oh .... ich vergaß ... 2€ ... Guckgebühr .... ich würde ja beim reinlegen der CD das Bild auf der CD anschauen .... kostet extra ... natürlich nur für den Fall, dass ich das machen würde .... vorsorglich schonmal bezahlt ...
      • Von ChrisMK72 Lötkolbengott/-göttin
        AW: Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

        Auch wenn´s schon n älterer Beitrag is ... ich sag nur eins : Irgendwann treiben sie die Gema-Leute mit Knüppeln durch´s Dorf und anschließend werden sie geteert und gefedert auf den Scheiterhaufen gepackt und verbrannt.

        Wer braucht diese Geier ? Was dürfen die sich noch alles erlauben, bis die endlich mal jemand ordentlich so lange auf den Kopf haut, bis da irgendwas vernünftiges rauskommt ?

        Ne Leergebühr ? Für was ? Für nix ?

        Bescheuert. Wer hat die eigentlich laufen lassen ? Sollten die nicht irgendwo eingesperrt sein ?

        Mann, mann, mann ..... *aufreg*

        Edit : Demnächst muss ich im Kaufpark für ne leere Schüssel 1 € GEMA-gebühr .... Leergebühr zahlen, weil ich ja irgendwann mal ne CD reinlegen könnte. Oh .... ich vergaß ... 2€ ... Guckgebühr .... ich würde ja beim reinlegen der CD das Bild auf der CD anschauen .... kostet extra ... natürlich nur für den Fall, dass ich das machen würde .... vorsorglich schonmal bezahlt ...
      • Von Research Lötkolbengott/-göttin
        AW: Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

        Die GEMA ist offiziell von 1933 GEMA .

        Urheberrechtsabgaben auf Datenträger - YouTube
        Urheberrechtsabgaben auf Geräte - YouTube

        Die Kostenloskultur im Urheberrecht - YouTube
        Steuerzahlerbezahlte Inhalte - YouTube
        Dumm dümmer Links bezahlen - YouTube

        Die "Grüne" Kostenlos-Kultur - YouTube

        Es gibt nichts weiter zu sagen, die Gebühren sind unbegründet und überholt. Der Nutzen dieser Zweifelhaft. Die Praktiken schleierhaft.
      • Von insekt Freizeitschrauber(in)
        AW: Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

        Zitat von Skysnake
        Ähmm...

        Ich glaub du verkennst wieder die historischen Zusammehänge und damit Ursache und Wirkung.

        Zunächst gab es das Urheberrecht, dann kam später erst das Recht an der Privatkopie. Das Urheberrecht wurde also aufgeweicht.

        Der Verkäufer/Urheberreber gibt dir heute auch in keinster Weise irgendwo ein Recht zur Vervielfätigung. Dieses erwächst rein aus dem Recht zur Privatkopie. Du hast dieses Recht also nur aufgrund einer Gesetzeslage, aber nicht weil dir der Urheber/Rechteinhaber dieses gestatten würde. Genau das Gegenteil ist der Fall, durch den Kopierschutz, zeigt er dir unmissverständlich, dass er garkeine irgendwie geartete Kopie zulassen will. Hier hat die Lobby halt gut gearbeitet, um die Aufweichung des Urheberrechts ein gutes Stuck wieder rückgängig zu machen.

        Du erwirbst nur DAS was du kaufst. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.... Und dazu gehört eben nicht das Recht zur Vervielfältigung, das muss dir Ausdrücklich! eingeräumt werden laut Urheberrecht...

        Und du kannst auch nicht einfach davon ausgehen, dass du das Recht mit erwirbst, denn im Urheberrecht steht es halt anders drin, und wenn du nicht bescheid weißt, les einfach die GEsetzestexte. Es steht dir JEDERZEIT frei dies zu tun, wenn du dir unsicher bist. Das ist ja auch der springende Punkt wo "Unwissenheit schutzt vor nicht vor Strafe" greift, denn ansonsten könnte sich jeder darauf berufen, das er das nicht wusste, und unser Rechtsstaat wäre am Ende....

        Es ist daher deine Pflicht dich als Bürger zu informieren, und Gerichte lassen ja auch Milde walten, wenn es fraglich ist,das man so etwas hätte wissen müssen.
        Ich glaube du verstehst einfach nicht worauf ich hinaus will, ich schreibe nichts von Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und ich Rede auch nicht davon wie die Rechtslage ist, sondern wie sie sein sollte.

        Und das Recht zur Vervielfältigung (unter der Voraussetzung dass kein Kopierschutz ausgehebelt wird) wird mir eben doch vom Urheber eingeräumt. Nur eben nicht direkt beim Kauf, sondern durch den Gesetzgeber, der das Recht zur Privatkopie im Gesetz verankert hat und im Gegenzug der GEMA erlaubt über die Leermedienabgabe dieses Recht abzugelten. Und das ist meiner Meinung nach ein Misstand, da so die wirklichen Kosten beim Kauf eines Musikstücks nicht transparent für den Kunden sind.

        (Achtung es folgt meine persönliche Vorstellung wie das Recht an Privatkopien und deren Abgeltung gehandhabt werden SOLLTE):
        Entweder der Rechteinhaber räumt mir beim Verkauf der Nutzungsrechte die Rechte ein Privatkopien davon anzufertigen und lässt mich dafür direkt beim Kauf bezahlen oder aber er verkauft mir die Nutzungsrechte ohne Recht auf Privatkopie und dafür billiger. In beiden Fällen hat er aber nicht das Recht von mir noch nachträglich für Leermedien irgendwelche Abgaben zu verlangen, da ich bereits für das Recht an Privatkopien bezahlt habe oder diese Rechte nicht mitgekauft habe (und somit die Rechte für jedes Abspielmedium neu erwerben muss). Dies würde die Transparenz am Markt deutlich erhöhen, da ich sofort erkennen kann welche Rechte ich mit dem Kauf einer Musikdatei erwerbe und wieviel mich das kostet. Im Vergleich dazu bezahle ich heute unfreiwillig für das Recht auf Privatkopie welches mir vom Gesetzgeber eingeräumt wird (sofern ich keinen Kopierschutz umgehe oder keine EULA verletze).
      • Von drakenbacken PC-Selbstbauer(in)
        AW: Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

        Irgendwie verstehe ich das nicht.

        Zitat:
        Die Abgabe ist ursprünglich als gesetzlich festgelegte Vergütung für rechtlich erlaubte Vervielfältigungshandlungen vorgesehen.

        Wenn ich also als Käufer das Recht habe, mir von meiner teuer bezahlten CD eine Kopie zumachen - zB auf meinen MP3 Player (ist ja im Prinzip auch nur ein USB-Stick , dann muss ich dafür über die Abgabe eine zusätzliche Vergütung zahlen... Schon klar...

        Ich hab ein verbrieftes Recht auf meine Kopie, doch wenn ich dafür auch wieder zur Kasse gebeten werde, dann ist das doch im Prinzip ein weiterer Verkauf. Damit wird mein Recht auf die Kopie meines Erachtens zur absoluten Farce.

        In meinen Augen ist die Gema ein Dinosaurier - früher war sie mal richtig und auch wegweisend, inzwischen ist sie versteinert. Sie gehört für mich abgeschafft und ersetzt. Es wird einfach Zeit, dass sich Leute mal über ein Entlohnungs-System für Künstler Gedanken machen, das auch in dieses neue Jahrtausend paßt. Von mir aus mit einer Grundabgabe, wie die Piraten sie fordern. Und einem anderen Verteilungs-Schlüssel, damit auch Künstler, die nicht nur massentauglichen Einheitsbrei verzapfen, ein faires Entgeld erhalten.
      • Von Cuddleman BIOS-Overclocker(in)
        AW: Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

        Zitat von Threshold
        Dann nenne mir mal irgendeinen Film der nicht kopiergeschützt ist?
        Auch wenn ich das Recht habe mir davon eine Kopie zu erstellen darf ist es nicht weil ich dafür den Kopierschutz aushebeln müsste.
        Ergo kann ich mir keine Kopie erstellen. Ergo darf ich auch nicht dafür abkassiert werden dass ich das könnte. Denn ich darf es schicht nicht.

        Jeder Film ist, von Hause aus, frei von jeglichen Kopierschutz. Erst später wird dieser hinzugefügt!
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