Vorratsdatenspeicherung hat "die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten"
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung komplett gekippt. Die Deutsche Regierung hört das nicht gerne, wollte sie nach der Wahl und dem Richterspruch so rasch wie möglich die Sicherung von Metadaten wieder einführen. Das ist nun erst einmal vom Tisch, denn die Luxemburger Richter meinen, dass die EU-Vorgaben "die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten" haben.
Eigentlich wollte die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung wiederbeleben, so steht es im Koalitionsvertrag. Damals hatte man noch nicht damit gerechnet, dass der Europäische Gerichtshof das Thema komplett kippt. Die Richter in Luxemburg befanden, dass das EU-Gesetz gegen das EU-Recht verstößt, weil es laut Richterspruch einen Eingriff in die Grundrechte der EU-Bürger von besonderem Ausmaß und besonderer Schwere ist. Im Detail geht es um die Achtung des Privatlebens und den Schutz von personenbezogenen Daten.
Die von der EU erlassene Richtlinie, an die sich die Mitgliedsstaaten halten müssen, ist damit vom Tisch. Das missfällt auch der Bundesregierung, die auf eine schnelle Einführung der Vorratsdatenspeicherung plädierte und diese kurz nach dem Richterspruch einführen wollte. Alles war vorbereitet, doch man rechnete nicht damit, dass die EU-Richtlinie aus Brüssel in Luxemburg komplett torpediert wird. Nun müssen alle zurück ans Reißbrett. Das ist für alle Beteiligten keine angenehme Aufgabe – insbesondere in Deutschland.
Dort hatte man die Richtlinie bereits 2010 in nationale Gesetzgebung umgewandelt, doch das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz für ungültig. Schon damals sorgte das Thema in der schwarzgelben Koalition für massive Spannungen, weil man sich nicht auf eine neue Fassung einigen konnte. Die FDP – allen voran Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – gingen die Maßnahmen zu weit. Nun dürften die Spannungen auch in der schwarzroten Koalition auftreten, denn die Lager sind dort uneins. Während die Konservativen weiter für eine Einführung plädieren, in einer an die nun erfolgte Rechtsprechung angepassten Form, wollen die Netzpolitiker das Thema am liebsten komplett beerdigen. An der Spitze des Streits stehen dabei Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und SPD-Mann Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Thema ist heikel und nicht davor gefeit, einmal mehr vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe zu landen. Die Regierung musste sich in der Vergangenheit öfters von den Richtern belehren lassen, was zu Missmut in Regierungskreisen führte.
Auch die Strafverfolgungsbehörden werden das Urteil mit Zähneknirschen zur Kenntnis genommen haben. Deren Anliegen steht die klare Ansage der Richter gegenüber: Die Richtlinie hat, so wie sie zuletzt geplant war, "die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten". Nachdem sich die Architekten der Vorratsdatenspeicherung von diesem Schock erholt haben, werden sie aber sicher mit einer angepassten Fassung einen neuen Anlauf wagen, denn die Richter machen auch klar, dass die Maßnahmen an sich angemessen sein könnten. Die Richter geben den Architekten auch gleich einen Katalog an Punkten mit, die sie zu beachten haben und nach dem sie sich richten können. Leichter hätte man es kaum machen können. So wird etwa kritisiert, dass die EU-Richtlinie "keine hinreichenden Garantien dafür bietet, dass die Daten wirksam vor Missbrauchsrisiken sowie vor jedem unberechtigten Zugang und jeder unberechtigten Nutzung geschützt sind." Den Telekommunikationskonzernen wird sogar gestattet, aus wirtschaftlichen Gründen an der sicheren Verwahrung der Daten zu sparen. Ob die Daten anschließend rückstandslos gelöscht werden, ist vollkommen unklar. Kritik gibt es auch für die Dauer der Speicherung über sechs Monate.
Unverständnis bringen die Richter zudem der pauschalen Datensammelwut entgegen. Die Richtlinie erstrecke sich auf sämtliche Personen, Kommunikationsmittel und Verkehrsdaten, "ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen." Bedanken können sich die EU-Bürger bei einer irischen Bürgerrechtsorganisation, der Kärntner Landesregierung und mehreren Tausend Österreicher, die den Fall nach Luxemburg getragen haben. Sämtliche Details zum Richterspruch findet man auf der Webseite des EuGH.
Hintergrund: Vorratsdatenspeicherung
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden nur sogenannte Metadaten erfasst und gespeichert. Das bedeutet, dass nicht wie bei der NSA-Spionage-Affäre Inhalte von Nachrichten und Gesprächen aufgezeichnet werden, sondern nur Verbindungsnachweise. Etwa wer mit wem wie lange telefoniert hat, welche IP von wem wann benutzt wurde, wann eine E-Mail verschickt wurde und an wen sie ging. Allerdings verraten auch diese Metadaten viel über eine Person, wenn sie professionell analysiert werden. In einer Pressemitteilung es Europäischen Gerichtshofs heißt es hierzu treffend: "Zusammengenommen ergeben diese Daten ein sehr präzises Bild des Privatlebens der Personen, deren Daten gespeichert wurden: von ihren Gewohnheiten im Alltag, wo sie sich dauerhaft oder vorübergehend aufhalten, wie sie sich jeden Tag bewegen, welchen Aktivitäten sie nachgehen, welche sozialen Beziehungen sie pflegen und in welcher sozialen Umgebung sie sich aufhalten."

Eine total gläserne Regierung würde der Bevölkerung ungleich mehr helfen als der gläserne Bürger.
Bestimmt werden unsere Politiker auch da eine Lösung finden, wie man eine allgemeine, grundgesetzverachtende und demokratiefeindliche Datenüberwachung durchsetzt.
Sie müssen nur aus unserer Geschichte lernen, Stichpunkt: Art. 48 Abs. 2 der Weimarer Verfassung („Maßnahmen bei Störung von Sicherheit und Ordnung“). Hat anderen bekannten Persönlichkeiten aus der Geschichte auch schon geholfen!
In der moderner Form ist das eben der totalitäre Kampf gegen den Terrorismus oder der Schutz vor besonders Schwerstkriminellen! Den Bundestag anzuzünden bedarf es hierbei selbstverständlich nicht.
Natürlich ist heutzutage die "bewaffenete Macht" auch völlig out, dafür gibt es andere Methoden.
Dann braucht es mal wieder nen kleinen Anschlag. Die Nato Geheimarmeen stehen eh noch bereit.
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