Überwachung im Wohnraum: Nicht jede heimliche Videoaufnahme ist strafbar

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Überwachung im Wohnraum: Nicht jede heimliche Videoaufnahme ist strafbar
Quelle: Pixabay / B_A

Darf man in einer WG heimlich Kameras installieren und seine Mitbewohner filmen? Das OLG Hamm sagt: Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Ein ziemlich kurioser Fall von heimlicher Überwachung beschäftigt aktuell die deutsche Justiz: Ein Mann hat in seiner WG eine versteckte Videokamera installiert und seinen Mitbewohner unter anderem beim Putzen und Lesen gefilmt. Als letzterer die Kamera zufällig entdeckte, stellte er Strafanzeige. Doch die Sachlage ist offenbar nicht ganz eindeutig.

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs als Voraussetzung

Denn nachdem das Amtsgericht Warendorf den Mann in erster Instanz wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt hatte, kassierte das Oberlandesgericht Hamm ein und befand: "Nicht jede heimliche Aufnahme einer Person in ihrer Wohnung führt per se zu einer Strafbarkeit wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen."

In der Begründung heißt es, um die Strafbarkeit zu gewährleisten, müsse die Tat des heimlichen Filmens zum Erfolg führen, sprich: Die Aufnahmen müssen tatsächlich eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs beinhalten, etwa in Bezug auf Gesundheit, Sexualleben und Nacktheit sowie das Familienleben. Das reine Filmen von Alltagstätigkeiten wie Lesen, Arbeiten, Kochen, Putzen und Schlafen bedeute noch keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und sei somit auch nicht strafbar.

Das Amtsgericht Warendorf muss jetzt in einer neuen Verhandlung nach der Revision darüber entscheiden, ob eine Strafbarkeit im Sinne des OLG-Beschlusses vorliegt. Dazu müssen die Videoaufnahmen erneut gesichtet werden, um zu prüfen, ob sie entsprechende Aufnahmen beinhalten. Andernfalls wäre der Angeklagte freizusprechen.

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Quelle: OLG Hamm (via Golem)

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    • Kommentare (13)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von JoM79 Trockeneisprofi (m/w)
        In einer Wohnung eine Kamera zu verstecken und seine Mitbewohner/Besucher heimlich zu filmen ist einfach nur falsch.
        Punkt.
      • Von JoM79 Trockeneisprofi (m/w)
        In einer Wohnung eine Kamera zu verstecken und seine Mitbewohner/Besucher heimlich zu filmen ist einfach nur falsch.
        Punkt.
      • Von empy Lötkolbengott/-göttin
        Zitat von PCGH_Torsten
        Während die Installation einer Kamera sehr einfach zu belegen ist, ist die "geglückte Aufnahme" praktisch nachweisbar, sofern nicht auf einem Speichermedium in der Kamera selbst aufgezeichnet wurde.
        Ich habe mal angenommen, dass da ein "nicht" zwischen "praktisch" und "nachweisbar" fehlt.
      • Von Herr_M Software-Overclocker(in)
        Naja, das erklärt, warum Hacker Hoodies tragen.
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Lord-Haelmchen
        Das Urteil bezieht sich auf eine WG! Und es war wohl nicht der Vermieter, welcher die Kamera(s) installierte, sondern ein weiterer Mitbewohner der WG. Daher wage ich zu bezweifeln (ohne dabei Jurist zu sein....), das sich daraus ein "Freibrief" für Vermieter oder andere Personen ergibt.
        Der Freispruch erfolgt aber nicht auf der Grundlage, dass der Mitbewohner einer WG (Sonder-)Rechte hätte, Filmverbote zu umgehen, sondern das Gericht stellt darauf ab, dass die Gefilmten prinzipiell keinen Schutz vor Aufnahmen von Alltagstätigkeiten in ihren eigenen vier Wänden haben und auch nicht vor missglückten Versuchen, das privateste Lebensumfeld zu filmen. Mieter könnten gegenüber Vermietern eventuell aufgrund weiterer Regeln besonderen Schutz genießen (zumindest hätten sie das Recht, eine Kamera in der gemieteten Wohnung abzubauen). Aber zumindest auf Gäste in Privatwohnungen, dazu zählt sowohl ein Besuch bei anderen als auch eine Air-BnB-Vermietung, scheint mit dieses Urteil übertragbar zu sein.

        Man beachte hierbei auch die implizierte Beweislastumkehr: Während die Installation einer Kamera sehr einfach zu belegen ist, ist die "geglückte Aufnahme" praktisch nicht nachweisbar, sofern nicht auf einem Speichermedium in der Kamera selbst aufgezeichnet wurde. Wer also im Urlaub eine Kamera in der Toilette, an der Schlafzimmerdecke oder in der Dusche entdeckt, kann nichts dagegen machen und muss diese dulden. Der Installierende kann sich immer darauf berufen, dass die bei Anwesenheit nackter Personen gar nicht an wäre, sondern z.B. nur dazu dient, während Abwesenheit nach Ungeziefer Ausschau zu halten. Dass er in Wirklichkeit spannt, müsste man erst anhand geglückter Aufzeichnungen nachweisen, die derjenige am anderen Ende des Streams aber sonst wo gesichert haben kann.
      • Von Lord-Haelmchen Freizeitschrauber(in)
        Zitat von G4mest3r
        Aber auch dann ist das eine unglaubliche Beleidigung und Hintergehung der Vertrauensbasis.
        Da hast Du meiner Ansicht nach völlig Recht!
      Direkt zum Diskussionsende
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