Neues Gesetz für Elektroschrott: Online-Handel muss Altgeräte zurücknehmen

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Neues Gesetz für Elektroschrott: Online-Handel muss Altgeräte zurücknehmen
Quelle: Modern Tech

Heute tritt ein Gesetz in Kraft, das auch Online-Händler dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte zurückzunehmen und zu entsorgen. Kritik kommt vom Bundesverband Onlinehandel. Er beklagt Einschränkungen für den digitalen Binnenmarkt und offene Fragen bei der praktischen Umsetzung.

Am heutigen Samstag ist ein Gesetz in Kraft getreten, das Händler zur Rücknahme und Entsorgung alter beziehungsweiser defekter Elektrogeräte verpflichtet. Das "Elektro- und Elektroaltgerätegesetz" (ElektroG) sieht vor, dass Händler Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern kostenlos zurücknehmen müssen. Auch größere Geräte haben sie dem Gesetz nach anzunehmen, jedoch nur, wenn der Kunde auch ein neues Gerät kauft. Diverse Anbieter boten den Service schon auf freiwilliger Basis an. Ab sofort sind Händler jedoch zur Umsetzung verpflichtet, der Online-Handel inklusive.

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung dafür sorgen, dass weniger Elektroschrott im Hausmüll landet. Zwar gibt es schon seit Jahren Alternativen wie den Wertstoffhof, allerdings wurde zuletzt etwa nur ein Drittel der Altgeräte dem korrekten Recycling zugeführt. Dadurch landet viel Elektroschrott beispielsweise illegal auf Deponien in Afrika, wo Menschen die wertvollen Metalle auf Kosten ihrer Gesundheit am offenen Feuer herausschmelzen.

Der Bundesverband Onlinehandel, kurz BVOH, äußerte Kritik am neuen Gesetz. Er befürchtet, dass speziell auf kleinere Händler zusätzlich zur Rücknahmepflicht "weitere Handlungsverpflichtungen mit schwerwiegenden Folgen" zukommen. Denn der Gesetzgeber habe sich nicht ernsthaft um die Frage gekümmert, wie diese Rücknahme im Onlinehandel unter Beachtung aller notwendigen Umwelt- und Transportmaßgaben in der Praxis stattfinden soll, heißt es in einer Stellungnahme. "Immerhin geht es beim E-Schrott nach der Klassifikation der EU um gefährlichen Abfall."

Außerdem fürchtet der Verband Einschränkungen beim Handel innerhalb Europas. "Das bereits in den meisten anderen europäischen Ländern aktive Gesetz führt weiterhin dazu, dass insbesondere kleine und mittelständische Händler und Hersteller den internationalen Handel mit Elektro- und Elektronikgeräten einstellen. Die Niederlassungspflicht sowie Finanzierungspflicht in jedem einzelnen Zielland bedeutet einen unverhältnismäßigen organisatorischen und finanziellen Aufwand." Mehrere Mitglieder hätten den BVOH bereits drauf hingewiesen, dass sie den Versand in einzelne oder alle europäischen Länder einstellen werden.

Das "Elektro- und Elektroaltgerätegesetz" gilt übrigens nicht für alle Händler. Anbieter, die eine Lagerfläche von weniger als 400 Quadratmeter vorweisen können, sind nicht zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Außerdem gibt es eine Übergangsfrist von neun Monaten. Das "Elektro- und Elektroaltgerätegesetz" (ElektroG) hatte der Bundestag bereits im Juli verabschiedet, um eine EU-Richtlinie umzusetzen.

Quelle: BVOH, Bundesministerim für Umwelt [...]

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    • Kommentare (22)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Dr Bakterius
        AW: Neues Gesetz für Elektroschrott: Online-Handel muss Altgeräte zurücknehmen

        Ich im 2. habe zwar Lokal gekauft und hatte nix zahlen müssen . Die Waschmaschine ging an einen Schrotti neben ein paar anderen Geräten und der E Herd an den Laden wo das Neugerät her kam. Ich arbeite in einem Möbelhaus und ich kann dir versichern das wirklich niemand begeistert ist etwas oberhalb des 1. OG zu liefern
      • Von Dr Bakterius
        AW: Neues Gesetz für Elektroschrott: Online-Handel muss Altgeräte zurücknehmen

        Ich im 2. habe zwar Lokal gekauft und hatte nix zahlen müssen . Die Waschmaschine ging an einen Schrotti neben ein paar anderen Geräten und der E Herd an den Laden wo das Neugerät her kam. Ich arbeite in einem Möbelhaus und ich kann dir versichern das wirklich niemand begeistert ist etwas oberhalb des 1. OG zu liefern
      • Von Baker79 PC-Selbstbauer(in)
        AW: Neues Gesetz für Elektroschrott: Online-Handel muss Altgeräte zurücknehmen

        Das Gesetz war ja schon eine ganze Weile im Gespräch. Ich kann mich noch an einen KOmmentar im Radio (auf der Baustelle) erinnern, wo man mutmaßlich davon ausging, dass dann Läden wie MediaMarkt und Co ihre Fillialien dann aufspalten, nur um nich auf über 400 m² Ladenfläche zu kommen.

        Auch hab ich mir vor 2 Monaten eine neue Waschmaschiene online gekauft und der Händler hat meine Alte für 14€ Extra anstandslos mitgenommen. Die 2, die dann mit der Neuen hier waren, waren aber nicht so sehr davon begeistert (ich wohne im 3. OG )
      • Von crizzler Komplett-PC-Aufrüster(in)
        AW: Neues Gesetz für Elektroschrott: Online-Handel muss Altgeräte zurücknehmen

        Da steckt doch bestimmt ein Logistikverband dahinter. (Achtung Verschwörungstheorie) Bestimmt ist das Gesetz so vage gefasst, dass dies nur für eigene Lagerfläche gilt. Reduziert der Oninehändler also sein Lager auf unter 400m² oder schafft dieses gleich ganz ab und kauft man dann bei einem Logistikservice eine Lagerungs- und Versandddienstleistung ein, dann gilt das Gesetz für den Onlinehändler nicht, da die Lagerfläche des Dienstleisters weder dort explizit gemietet ist noch als Eigentum des Onlinehändlers durchgeht. Und beim Logistiker kann man dann seinen Elektroschrott auch nicht abgeben, da dieser kein Onlinehändler/Einzelhändler für Endkunden ist, sondern reiner Business to Business Anbieter ist.
      • Von turbosnake Kokü-Junkie (m/w)
        AW: Neues Gesetz für Elektroschrott: Online-Handel muss Altgeräte zurücknehmen

        Zitat von ElGantho
        So wie ich das verstanden habe, müssen sie auch Waschmachinen mitnehmen, wenn beim Händler eine neue gekauft wurde.
        Sofern der über 400qm Lagerfläche hat.
      • Von ElGantho Komplett-PC-Aufrüster(in)
        AW: Neues Gesetz für Elektroschrott: Online-Handel muss Altgeräte zurücknehmen

        Zitat von SKPC
        Waschmaschinen/etc. sind weiter nur auf Freiwilligkeit des Händlers? Amazon bietet ja z.B. eine Altgerätemitnahme, wenn man dort eine Waschmaschine bestellt.
        So wie ich das verstanden habe, müssen sie auch Waschmachinen mitnehmen, wenn beim Händler eine neue gekauft wurde.
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