DJI Mavic 3: C1-Zertifizierung gibt Nutzern mehr Freiheiten beim Drohnenflug
DJI hat für die Mavic 3 als erster Hersteller in Deutschland eine C1-Zertifizierung nach europäischer Drohnenverordnung erhalten. Dadurch können Nutzer, das entsprechende Update vorausgesetzt, die Mavic 3 jetzt auch ohne A2-Prüfung in erlaubten Gebieten fliegen.
Wer hierzulande eine Drohne fliegen möchte, muss mit einigen Einschränkungen leben. Das hängt unter anderem auch mit der neuen EU-Drohnenverordnung zusammen, die eine Zertfizierung der Fluggeräte nach CE-Standard erforderlich macht. Bislang hatte kein Hersteller für eine seiner Drohnen eine solche Zertifizierung erhalten - aber das ändert sich jetzt. Denn DJI hat für das hauseigene Modell Mavic 3 jetzt eine C1-Zertifizierung vom TÜV Rheinland bekommen.
Drohnenflug bald ohne A2-Prüfung möglich
Besitzer einer Mavic-3-Drohne haben also Grund zur Freude, denn sie dürfen das Gerät jetzt ohne A2-Prüfung "Remote Piloting License" in der Kategorie A1 fliegen. Diese Klasse umfasst Drohnen bis zu einem Gewicht von 900 Gramm, die in der Umgebung von Unbeteiligten geflogen werden dürfen. Der A1- oder "kleine" Drohnenführerschein ist zum Fliegen dieser Drohnen ab dem Jahr 2024 erforderlich.
Damit eine Drohne eine Zertifizierung nach C1 erhält, muss sie folgende Bedingungen erfüllen:
- maximaler Geräuschpegel von 83db
- Active Track Intelligent Flight Mode zum Filmen von Personen oder Objekten wird nur bei einem Abstand von maximal 50 Metern zur Person/zum Objekt aktiviert
- Hilfs-LEDs schalten sich automatisch ein und aus
- vordere LEDs blinken standardmäßig, solange die Drohne in Betrieb ist
Nutzer, die ein Kennzeichnungsschild nach C1-Standard für die Mavic 3 beantragen möchten, können das ab dem vierten Quartal 2022 direkt bei DJI kostenlos tun. Voraussetzung ist ein Update der Drohne auf die neue Firmware. Außerdem muss die Seriennummer der Drohne angegeben werden.
Quelle: via Heise
