23 statt 8.000 Dollar: Glückspilz ersteigert High-End-PC statt nur Gehäuse

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23 statt 8.000 Dollar: Glückspilz ersteigert High-End-PC statt nur Gehäuse
Quelle: Fractal Design

In den USA konnte ein Glückspilz kürzlich dank falsch ausgezeichneter Auktionsware einen ehemaligen High-End-PC für nur ein paar Dollar ergattern.

Obwohl die ursprüngliche Auktionsanzeige nur ein Gehäuse betraf, befand sich darin ein komplettes System mit einigen leistungsstarken Hardware-Komponenten, darunter ein 24-Kern-Threadripper 3960X, 256 GiB Arbeitsspeicher und eine Geforce RTX 3080 Ti, berichtet der glückliche Reddit-User "LlamadeusGame". Ergattert hat er das Ganze bei dem kleinen Auktionsveranstalter "Capital City Online Auctions", der ein breites Spektrum unterschiedlichster Waren anbietet, wobei eine lokale Abholung verlangt wird, sodass das Angebot nicht für jeden infragegekommen wäre.

Da der Verkäufer offenkundig nicht um den Wert beziehungsweise Inhalt wusste, listete er das Angebot lediglich als Gehäuse in Form des Fractal Design Define 7 XL. Die in der Auflistung verwendeten Bilder waren dabei Standardbilder von Fractal Design, sodass keiner der Bieter wissen konnte, worauf er tatsächlich bot. Selbst nur mit dem Gehäuse hätte es sich um ein Schnäppchen gehandelt, da dieses immerhin noch für rund 250 Dollar als neu verkauft wird, wie Tom's Hardware hierzu berichtet.

High-End-PC mit RTX 3080 Ti für 23 Dollar

Anhand der auf Reddit geposteten Bilder wurde in dem Gehäuse unterdessen eine Grafikkartenhalterung vom Workstation- und Server-Hersteller Puget Systems erkannt, woraufhin sich ein angeblicher Mitarbeiter des Unternehmens zu Wort meldete. Demnach sei dieses System wahrscheinlich 2021 noch für rund 8.000 Dollar verkauft worden, was das Schnäppchen für gerade mal 23 Dollar als finalen Auktionspreis verdeutlicht.

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Das System scheint dabei ursprünglich der Arbeitscomputer eines professionellen Bildbearbeiters gewesen zu sein, da sich noch alle Dateien des Vorbesitzers darauf befunden haben sollen. So wird vermutet, dass der PC möglicherweise im Rahmen eines Upgrade-Programms in Zahlung gegeben oder zur Wartung eingeschickt und nie abgeholt wurde. Der Reddit-User will das System jetzt für eine KI-Entwicklungsumgebung nutzen, weswegen lediglich die RTX 3080 Ti gegen ein schnelleres Modell neuerer Bauart getauscht werden soll, die sich ansonsten immer noch ganz gut in Spielen schlagen würde.

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    • Kommentare (12)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von xxxxx1 Freizeitschrauber(in)
        Ich dachte eher an sowas: https://extreme.pcgamesha... oder an das Ossiland, denen nix gehört, weils die Bankern die DDR komplett weggekauft haben.

        So Kleinkrams spielt eh keine Rolle mehr.
      • Von xxxxx1 Freizeitschrauber(in)
        Ich dachte eher an sowas: https://extreme.pcgamesha... oder an das Ossiland, denen nix gehört, weils die Bankern die DDR komplett weggekauft haben.

        So Kleinkrams spielt eh keine Rolle mehr.
      • Von Majima Komplett-PC-Aufrüster(in)
        Zitat von xxxxx1
        Im Privatrecht ist doch fast Alles erlaubt, solange der Andere dem zustimmt.
        Zwischen Kaufleuten/Unternehmen ja, bei Geschäften zwischen Händler und Verbraucher nur eingeschränkt; und in jedem Fall gibt es zumindest in Deutschland und anderen EU-Staaten Bestimmungen, die unabhängig davon eine Anfechtung des Vertrags bei Irrtümern erlauben, wenn davon auszugehen ist, dass eine der beiden Parteien bei voller Kenntnis der Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. Damit kann man sich ggf. gegenüber dem Anderen schadensersatzpflichtig machen, wenn dieser dafür seinerseits Aufwendungen getätigt hat (z. B. Fahrtkosten für Abholung), aber die Anfechtung und Rückabwicklung bleibt davon unberührt. In diesem Fall müsste der Verkäufer vermutlich trotzdem dem Käufer das Gehäuse überlassen, den Rest aber nicht. Wenn der Käufer die Sachen aber einfach ohne Rückfrage behält, ist das auf jeden Fall zivilrechtlich eine ungerechtfertigte Bereicherung – er ist schlichtweg zur Rückgabe verpflichtet, wobei der Rückgabeanspruch nach drei Jahren verjährt, beginnend ab dem Tag, an dem er entstanden ist. Wenn der Verkäufer also drei Jahre nichts davon merkt, hat er Pech gehabt. Nutzt der Käufer die Komponenten gar anderweitig oder verscherbelt sie, kann das sogar unter den Straftatbestand der Unterschlagung fallen.

        Ich kenne mich nicht genug mit US-Recht aus, um sagen zu können, ob das dort genauso oder ähnlich geregelt ist; aber so oder so: Einfach behalten ist die schlechteste Entscheidung, die er treffen kann, und noch dämlicher war es, damit auf Social Media rumzuprahlen.
      • Von SilentHunter Software-Overclocker(in)
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]

        Was will er denn mit dem ganzen altem Krempel. Jetzt muss der arme Kerl auch noch den ganzen Klump zum Elektroschrotti bringen.
        Da hat sich doch wer gedacht den Gang spar ich mir. Greif ich hier noch 23$ stattdessen ab.

      • Von xxxxx1 Freizeitschrauber(in)
        Im Privatrecht ist doch fast Alles erlaubt, solange der Andere dem zustimmt. Also den Eifelturm für 1 Euro oder so verkaufen, bspw. um Paris vor dem Bankrott zu retten. Hier habens doch die Paketpost verscherbelt, ganz genau so, damit dem Staat die Milliardengewinnen flöten gehen und sich die Aktionäre fett bereichern können. Oder ganze Firmen fürn Euro samt Belegschaft versemmelt, oder so und gut wars.

        Wieso soll für den PC-Käufer nicht dasselbe gelten? Im vergleich zu 1 Euro sind 23 Euro doch fair.

        Und der Verkäufer is doch versichert - oder? Ist zwar blubberblöd gelaufen, aber ersteigert ist ersteigert.
      • Von Wired BIOS-Overclocker(in)
        Ein 3000er Threadripper und 265GB Ram für professionelle Bildbearbeitung?

        Wohl kaum!
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