Recht: Smartphones könnten verpflichtende Updates erhalten
Das Bundesjustizministerium hat in einem Gesetzesentwurf öffentlich gemacht, dass es Kunden eines neuen Smartphones oder Tablets möglich sein muss, Sicherheits-Updates zu erhalten. Die Aktualisierungen sollen künftig zur Pflicht für Gerätehersteller werden.
Es ist ein immer wiederkehrendes Problem, die Update-Versorgung von Android-Geräten. Es gibt zahlreiche Gründe hierfür. Neben ökonomischen Überlegungen, um neue Geräte mit neuer Software verkaufen zu können, liegt die langsame Versorgung mit Aktualisierungen am ARM-Chipsatz, sodass jede Software individuell an die Hardware des jeweiligen Smartphones anpassen muss. Nun will das Bundesjustizministerium eine Pflicht für Updates von digitalen Endgeräten einführen, die für Gerätehersteller gilt. Zudem soll die Gewährleistungspflicht von sechs auf 12 Monaten ausgeweitet werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am 10. Dezember veröffentlicht.
Das ist der Grund für seltene Updates bei vielen Smartphones & Co.
Im nächsten Schritt stimmen das Kabinett und danach der Bundestag über das Vorhaben ab. Laut Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) soll es eine Aktualisierungsverpflichtung für "Sachen mit digitalen Elementen" für die Gerätehersteller geben. So sollen die Funktionsfähigkeit und die IT-Sicherheit langfristig für die Nutzer eines neuen Smartphones oder Tablets möglich sein.
Die Problematik bei Updates von Endgeräten mit ARM-Chipsatz ist die Funktionsweise des SoCs. Hersteller müssen das Board Support Package anpassen, damit die neue Software auch wirklich vom Endgerät genutzt werden kann. Manch ein Gerätehersteller spart sich die Entwicklungskosten für eine neue OS-Version und will lieber ein neues Gerät mit anderem Chipsatz und neuer Software verkaufen. Bei Geräten mit AMD- oder Intel-Prozessor hingegen muss keine Anpassung des Betriebssystems an die CPU stattfinden. Allerdings können ARM-Chipsätze mit dem Big-Little-Prinzip sehr effizient arbeiten, sodass längere Akkulaufzeiten möglich sind, als bei den x86/x64-CPUs von AMD und Intel.
Samsung Galaxy S 10 & Co. mit mehrjährigen Aktualisierungen
Der weltgrößte Smartphone-Hersteller Samsung hat mittlerweile eine Initiative gestartet. Ab sofort erhalten alle neuen Oberklasse-Smartphones des Herstellers drei neue Android-Versionen als Updates. Zudem gibt es vier Jahre lang alle monatlichen Sicherheitsupdates. Die Update-Garantie gilt zunächst für die Modellserien Galaxy S ab dem Modell Samsung Galaxy S10 oder neuer, für die Galaxy Note-Reihe ab dem Modell Galaxy Note 10 oder neuer sowie für alle Modelle der Serie Galaxy Z und Galaxy Fold. Ausgewählte Mittelklasse-Smartphones der Galaxy-A-Baureihe wie das Galaxy A71 und das Galaxy A51 sind ebenfalls ein Teil dieser Initiative. Mit diesem Verhalten eifert Samsung dem iPhone-Hersteller Apple nach, die schon seit Jahren Updates für ihre mobilen Geräte mit dem hauseigenen iOS anbieten.
Ebenfalls lesenswert: Android 11: So will Google Software-Updates beschleunigen
Sammlung zur möglichen Verpflichtung zu Software-Updates:
- Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgestellt. Hierbei sollen Smartphones und Tablets eine Update-Pflicht erhalten. So müssten Gerätehersteller bei neuen Modellen jahrelang Aktualisierungen für ihre Nutzer bereitstellen.
- Bislang versuchen einige Gerätehersteller Software-Aktualisierungen nur für bestimmte Geräte auszuliefern. Das Vorgehen soll nicht nur dazu führen, neue mobile Geräte mit neuem OS zu verkaufen, sondern auch Kosten sparen.
- Schließlich müssen Gerätehersteller eine neue OS-Version an die Hardware ihrer Smartphones und anderer Geräte mit ARM-Chipsatz anpassen.
- Ob das Gesetz tatsächlich in Deutschland kommt, ist noch offen.
Quellen: Bundesjustizministerium, Wikipedia
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Diese soll sich künftig nach der zu erreichenden Lebensdauer richten:
Wobei nicht ganz klar ist, wie sich diese im Gesetz abbildet. Im Optimalfall gibt es dann einfach eine offizielle Tabelle, wo man zum einen (insb. vor dem Kauf) nachschauen kann, und sich zum anderen im Gewährleistungsfall drauf berufen kann.
Also z.B.
Grafikkarte - 3 Jahre
Smartphone - 5 Jahre
Notebook - 7 Jahre
CPU - 10 Jahre
Fernseher - 10 Jahre
Waschmaschine - 15 Jahre
Auto - 20 Jahre
Die spannende Frage ist auch wie mit Verschleißteilen wie dem Akku umgegangen wird. Wenn dieser fest verbaut ist, müsste er schließlich auch von der vollen Gewährleistung des Produktes umfasst werden.
Vielleicht kann man dann endlich wieder in den Notebooks den Akku rausnehmen.
Nach meines Wissens ist die Gewährleistung für Elektrogroßgeräte gedacht.
Da ich 2020 nur zufällig von diesem Gesetz gehört habe und nicht weiter verfolgt habe, hatte ich mich schon gefreut, dass es ab 2021 es endlich "vernünftige" Smartphones und Elektrokleingeräte zum Selbstreparieren oder zur Umstandslosen Reparatur beim kleinen Fach-Elektroladen mit Reparaturmöglichkeit um die Ecke geben wird/würde. Doch das sieht wohl nicht so aus. Hoffentlich wird das noch so kommen...
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Diese soll sich künftig nach der zu erreichenden Lebensdauer richten:
Das Justizministerium hat einen verbraucherfreundlicheren Gesetzentwurf vorgelegt, wonach dieser Zeitraum von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden soll. Doch damit nicht genug: Auch die Gewährleistungsfrist soll nach dem Willen von Lambrecht verlängert werden. Zwei Jahre seien etwa bei Autos oder hochpreisigen Elektrogeräten nicht sachgerecht, sagte die Ministerin. Stattdessen solle sich die Frist nach der zu erwartenden Lebensdauer der Produkte richten.
Also z.B.
Grafikkarte - 3 Jahre
Smartphone - 5 Jahre
Notebook - 7 Jahre
CPU - 10 Jahre
Fernseher - 10 Jahre
Waschmaschine - 15 Jahre
Auto - 20 Jahre
Die spannende Frage ist auch wie mit Verschleißteilen wie dem Akku umgegangen wird. Wenn dieser fest verbaut ist, müsste er schließlich auch von der vollen Gewährleistung des Produktes umfasst werden.
Vielleicht kann man dann endlich wieder in den Notebooks den Akku rausnehmen.
Alles bestens.
Idealerweise sollte das Gesetz einen Paragraphen enthalten, welcher die Verpflichtung regelt, die mit dem jeweiligen Update geschlossene/n Sicherheitslücke/n präzise zu benennen. Dann ist der Verbraucher informiert und die Alu-Hüte können wieder anderswo weiterspinnen.
Und die Kompetenz, wichtige Updates von unwichtigen zu unterscheiden beziehst du woher? Von Attila Hildman, vermute ich?
Du magst es zwar kaum glauben, aber noch gilt in diesem Land die Meinungsfreiheit.
Möchtest du gerne anderst behandelt werden bloß weil DU anderer Meinung bist?
Das diese Diskriminierung auch noch Zuspruch findet ist wirklich widerlich.