Nvidia Hopper: Rechtsstreit um GPU-Codenamen mit Satellitenbetreiber

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Nvidia Hopper: Rechtsstreit um GPU-Codenamen mit Satellitenbetreiber
Quelle: Nvidia

Nvidias kommende Grafikprozessorarchitektur "Hopper" (nicht zu verwechseln mit Gaming-Architektur Lovelace) ist bereits seit einiger Zeit Gegenstand eines Rechtsstreits mit einem Unternehmen, das diesen Namen ebenfalls verwendet - wenn auch für andere Produkte.

Um Nvidias GPU-Codenamen "Hopper" als Marke bereits seit einiger Zeit ein Markenrechtsstreit mit dem US-Unternehmen Dish Network schwelen, wie Tomshardware.com berichtet. Der Satellitenbetreiber fechtet demnach an, dass Nvidia im Jahr 2019 eine Marke für den Begriff "Nvidia Hopper" angemeldet hat. Begründet wird die Klage damit, dass die Anmeldung gegen die eigene Marke "Hopper" verstößt.

Dish Network verwendet "Hopper" demnach als Markenzeichen für seine hauseigenen DVR- und Satelliten-Receiver, wobei es laut dem Bericht recht unwahrscheinlich sei, dass die Geräte von Dish mit Nvidias kommender GPU-Architektur für Rechenzentren verwechselt werden könnten, "aber die rechtlichen Konsequenzen sind nie einfach zu entschlüsseln", heißt es.

Hopper bereits länger Streitpunkt

Der Rechtsstreit begann am 23. April 2021 als Dish Network beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) einen Einspruch gegen Nvidia wegen der Marke "Nvidia Hopper" einreichte. Dish behauptet, dass die Marke von Nvidia mit seinen eigenen Markenbegriffen verwechselt werden könnte, darunter "Hopper", "Hopper Go", "Hopper Duo", "Hopper Plus" und einige weitere Varianten.

Wie bei Nvidia seit Längerem üblich, ist der Codename der GPU-Architektur unterdessen eine Hommage an einen bekannten Wissenschaftler, wie zuletzt beispielsweise auch bei "Ampere" und der RTX-3000-Reihe. Im hiesigen Fall handelt es sich um die 1992 verstorbene Informatikerin und Computerpionierin Grace Hopper, die unter anderem die Programmiersprache COBOL entwickelt und den ersten Compiler erfunden hat.

Nvidias kommende "Hopper"-Grafikprozessoren sollen bekanntlich spezifisch im HPC-Markt als Multi-Chip-Module (MCM) in 5 Nanometer zum Einsatz kommen, während im Gaming-Bereich die "Lovelace"-Architektur alias "Ada" für die designierte Geforce-RTX-4000-Reihe auf der Agenda steht.

Einigung in Sicht?

Der zu prüfende Nvidia-Markenantrag ist unterdessen laut Tomshardware.com recht breit gefächert und listet alles von einem Grafikprozessor, verschiedener Software, "Cloud-Computing-Diensten" bis hin zu LCD-Geräten auf, was unter den Begriff "Nvidia Hopper" fallen könne. Dabei sollen beide Unternehmen seit Mai 2021 immer wieder über eine Einigung verhandeln, während in den vorangegangenen Monaten auch immer wieder Aussetzungen für eine Einigung beantragt wurden. Zuletzt wurde am 23. Dezember 2021 ein fünfter Antrag auf Aussetzung für einen Zeitraum von 60 Tagen gestellt, um die Verhandlungen fortzusetzen.

Am 22. Februar 2022 sollen die rechtlichen Aktivitäten zu Gericht automatisch wieder aufgenommen werden, wenn sich die beiden Parteien nicht auf einen Vergleich einigen oder einen weiteren Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellen. In Anbetracht der Tatsache, dass Nvidias Hopper-GPUs Gerüchten zufolge noch in diesem Jahr auf den Markt kommen sollen, wird erwartet, dass sich eine Einigung nicht allzu weit in die Länge ziehen sollte.

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    • Kommentare (6)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Pu244 Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Kondar
        Wird Zeit das Namensrecht weltweit angepasst und überarbeitet wird.
        Viel Spass dabei.
        Warum?

        Es läuft doch ganz gut.

        Abschaffen ist blöd, wenn sich jeder Hersteller oder Firma sich/seine Produkte in Zukunft als Amazon, Rolex, BMW, Nintendo usw. bezeichnen kann.

        Die Namen exklusiv für alle Produkte und alle Zeiten zu machen ist auch blöd, auch wenn es dann klar wäre, wem der Bums gehört. Sorry Elon, Starlink und Tesla sind schon vorher angemeldet worden, genau wie alle Buchstaben des Alphabet. Uns Steve Jobs hätte massive Probleme mit dem IPhone, nicht zu verwechseln mit dem iPhone bekommen. Google hätte Gmail auch in alle Ewigkeit vergessen können.

        Klagen wird es beim Namens- und Markenrecht immer geben, was in der Natur der Sache liegt, wenn man auf die beiden Extreme verzichtet.
      • Von Pu244 Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Kondar
        Wird Zeit das Namensrecht weltweit angepasst und überarbeitet wird.
        Viel Spass dabei.
        Warum?

        Es läuft doch ganz gut.

        Abschaffen ist blöd, wenn sich jeder Hersteller oder Firma sich/seine Produkte in Zukunft als Amazon, Rolex, BMW, Nintendo usw. bezeichnen kann.

        Die Namen exklusiv für alle Produkte und alle Zeiten zu machen ist auch blöd, auch wenn es dann klar wäre, wem der Bums gehört. Sorry Elon, Starlink und Tesla sind schon vorher angemeldet worden, genau wie alle Buchstaben des Alphabet. Uns Steve Jobs hätte massive Probleme mit dem IPhone, nicht zu verwechseln mit dem iPhone bekommen. Google hätte Gmail auch in alle Ewigkeit vergessen können.

        Klagen wird es beim Namens- und Markenrecht immer geben, was in der Natur der Sache liegt, wenn man auf die beiden Extreme verzichtet.
      • Von Kondar Volt-Modder(in)
        Wird Zeit das Namensrecht weltweit angepasst und überarbeitet wird.
        Viel Spass dabei.
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Wie dieses Beispiel zeigt, kann man sich auch in Deutschland beinahe alles als Marke eintragen lassen; in den USA läuft der gleiche Schutz als eine Sonderform von Patenten. Allerdings sind diese Markenrechte anwendungsgebunden. Man kann eine Marke zwar sehr breit eintragen (Adidas nutzt das Design ja auch auf diversen Gütern), wenn man sie entsprechend nutzt, aber nur, wenn das nicht schon jemand anders gemacht hat. Während eine "Hopper"-GPU vermutlich vollkommen problemlos neben einem "Hopper"-Satellitenreceiver und einem ganz allgemein "Hopper" genannten Bauschuttcontainer hätte existieren können, sieht das bei einer Markenanmeldung seitens Nvidia für LCDs und Cloud-Dienstleistungen schon anders aus. Davon wären auch Online-Videorecorder oder Fernseher mit integriertem Receiver betroffen und das sind naheliegende Tätigkeitsfelder für Dish, die in diesen Fällen die älteren Markenrechte habe.

        An dieser Stelle sei an den Streit zwischen Apple.Inc und Apple Records verwiesen. Die Beatles und Steve Jobs hatten sich zwar auch in den 70ern schon mal kurz gezofft, weil beide der Meinung waren, den "Apfel" erfunden zu haben, aber wegen 0 Überlappung der Tätigkeitsfelder verlief die Sache im Sande. Mit Itunes und den einhergehenden Erweiterungen der Apple.Inc-Marke sah die Sache auf einmal ganz anders aus.
      • Von Incredible Alk Flüssigstickstoff-Guru (m/w)
        Es gibt Länder da kannste dir jeden Furz schützen lassen.
        Intel Hatte beim Logo des Pentium 3 damals statt dem "///" hinter "Pentium" Punkte druntermachen müssen und quasi Ausrufezeichen draus machen müssen was dann ziemlich bescheiden so aussah:
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        nachdem es beim Pentium 2 noch Striche waren:
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        weil "drei Schrägstriche" von Adidas geschützt sind. Klar, wer verwechselt auch nicht ne Trainingshose mit ner CPU.
      • Von theGucky Volt-Modder(in)
        Wie kann man das Wort Hopper denn schützen lassen? Ein Hopper ist ins deutsche übersetzt ein Trichter...also ein allgemeiner/alltäglicher Gegenstand.
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