Geforce GTX 1080 Ti: MSI offenbar mit abwechslungsreichem Line-Up
MSI hat via Facebook einen ersten Blick auf sein Portfolio auf Basis der Geforce GTX 1080 Ti gewährt. Details spart man sich zwar für die Zukunft auf, doch das veröffentlichte Bild macht recht deutlich, dass man sich auf eine breite Palette an Modellen einstellen kann.
Mit der kürzlich veröffentlichten Geforce GTX 1080 Ti hat Nvidia, was die Performance angeht, so ziemlich ins Schwarze getroffen. Lediglich der Preis wird manchen Käufer abschrecken, erfahrungsgemäß dürfte der Pixelbeschleuniger jedoch seine Kunden finden. Die Grafikkarten-Hersteller haben sich schon in Stellung gebracht, auch wenn manche Details im Dunkeln bleiben. Dazu gehört auch MSI. Über Facebook gewähren die Taiwaner einen ersten Ausblick auf ihre Pixelbeschleuniger auf Basis der neuen GPU.
Auch wenn der Informationsgehalt recht dünn ausfällt, kann man aus dem Posting, das lediglich aus einem Bild und einem Einzeiler besteht, ableiten, dass MSI ein recht reichhaltiges Programm auflegen wird. Es sind dort fünf verschiedene Serien unter der Überschrift "A NEW LEVEL OF GAMING 10 ULTIMATE GEFORCE GTX 1080 Ti" abgebildet. Dabei geht man offenbar einen ähnlichen Weg wie bei der Geforce GTX 1070 und 1080, deren Ableger recht vertraut wirken.
Abgebildet sind dort unter anderem eine Aero, bei der es sich um eine Art Referenzdesign handelt, bei dem eine eigene, deutlich schlichtere Kühllösung anstelle jener der Founders Edition zum Einsatz kommt. Auch die Armor- und Gaming-X-Serie kann man auf dem Bild erkennen. Daneben sind noch eine Sea Hawk und Sea Hawk EK dabei, erstere wird vermutlich wieder auf eine AIO-Lösung von Corsair setzen.
Das Line-Up scheint also schon mal recht vielseitig, wenngleich Enthusiasten sicherlich noch eine Lightning vermissen. Doch wer weiß - vielleicht ist es in ein paar Wochen oder Monaten schon so weit.
Quelle: Facebook

Mir ist durchaus bewusst, dass Händler gerade in den ersten 6 Monaten gerne das RMA System verwenden, obwohl sie im Rahmen der Gewährleistung (bei baulich unveränderten Karten!) selbst der Ansprechpartner sind, sprich Lagerware bei Defekten unmittelbar tauschen müssen und dann der RMA Weg Ihnen obliegt - Mindfactory setzt noch einen oben drauf und verlangt hierfür Geld, siehe Service-Level-Gold.
Ist jetzt nur meine Vermutung diesbezüglich und würde ja auch Sinn machen. Bei unveränderten grakas gilt das von mir beschriebene Verfahren aber ausnahmslos.
Gruss Robert
Mir ist durchaus bewusst, dass Händler gerade in den ersten 6 Monaten gerne das RMA System verwenden, obwohl sie im Rahmen der Gewährleistung (bei baulich unveränderten Karten!) selbst der Ansprechpartner sind, sprich Lagerware bei Defekten unmittelbar tauschen müssen und dann der RMA Weg Ihnen obliegt - Mindfactory setzt noch einen oben drauf und verlangt hierfür Geld, siehe Service-Level-Gold.
Werden 14 Tage Rückgaben teilweise auch als RMA behandelt?
Grundsätzlich schließt der Endverbraucher mit dem Händler einen Kaufvertrag gem. §433 BGB ab. Aus diesem ergeben sich dann Rechte und Pflichten für beide Seiten (Käufer hat Preis zu bezahlen und Verkäufer hat sach- und rechtsmangelfreien Gegenstand zu übergeben).
Eine Garantie ist immer nur eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers, im Falle eines Sachmangels gewisse Maßnahmen auf eigen Kosten zu tragen (wie er diese Maßnahmen ausgestaltet unterliegt ganz alleine dem Hersteller, ohne das er irgendwelchen gesetzlichen Verpflichtungen unterliegt). Dies ist aber nur ein extra und nur relevant, wenn die Hardware über 2 Jahre alt wird. Alles was unterhalb von 2 Jahren ist, sollte immer über die Gewährleistung geregelt werden. Zumal § 443 Abs.1 ganz klar regelt, dass eine Garantie nicht die die Gewährleistung ersetzt bzw. die gesetzlichen Ansprüche unbeschadet weiterbestehen. Händler erzählen einem gerne so einen Müll a la " Sie nutzen schon die Garantie, daher können Sie sich nicht auf Gewährleistung berufen". Das ist absolut falsch!
Und bzgl. deiner "Erläuterung" mit dem MB-Beispiel: Nur weil dir die Garantiebedingungen "zugegangen sind", heißt das nicht, dass im Falle eines RMA nur diese für dich gelten. Das ist falsch! Du kannst als Kunde grundsätzlich auf die Gewährleistung bestehen, unabhängig davon was so ein "Schriebs", welcher der Hardware beiliegt, dir erzählen will. Diese freiwilligen Verpflichtungen des Herstellers, werden wie gesagt erst nach der Gewährleistungsfrist interessant.
gruss Robert
Mir ist durchaus bewusst, dass Händler gerade in den ersten 6 Monaten gerne das RMA System verwenden, obwohl sie im Rahmen der Gewährleistung (bei baulich unveränderten Karten!) selbst der Ansprechpartner sind, sprich Lagerware bei Defekten unmittelbar tauschen müssen und dann der RMA Weg Ihnen obliegt - Mindfactory setzt noch einen oben drauf und verlangt hierfür Geld, siehe Service-Level-Gold.
Und deinem CPU-Händler hätte ich besagten 3-Zeiler mit der CPU zugeschickt und wenn er die gesetzte Frist erfolglos verstreichen lässt, dann ab zum Anwalt. Dieser kann, auf Grundlage deines Schreibens, dann direkt mit dem Rücktritt vom KV kommen und wird damit in 99% der Fälle durchkommen. Und das wissen alle Händler, welche ihren Krempel in DE verkaufen! Die Gewährleistung ist schon eine sehr verbraucherfreundliche Gesetzgebung. Leider wissen idR. nur Leute mit juristischem oder kaufmännischen Background sowas und das widerrum nutzen die meisten Händler schamlos aus.
gruss Robert