Einigung über Urheberrechtsabgaben auf PCs
Am 23. Dezember 2009 haben sich die Zentralstelle für private überspielrechte (ZPÜ) und der Bundesverband Computerhersteller (BCH) über die Regelung der urheberrechtlichen Abgabepflicht für PCs in Deutschland für die Jahre 2002-2010 geeinigt.
Quelle: PC Games Hardware
Einigung über Urheberrechtsabgaben auf PCs
Gemäß dieser Übereinkunft werden in dem Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2010 13,65 Euro pro PC mit eingebautem Brenner und 12,15 Euro pro PC ohne eingebauten Brenner jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an die ZPÜ abgeführt. Als Bestandteil des ausgehandelten Gesamtpakets zahlen die Hersteller bzw. Importeure nachträglich Abgaben für PCs, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Für die Jahre 2002 und 2003 dies zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gleichzeitig werden die Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verwertungsgesellschaften von den Herstellern bzw. Importeuren für jeden in diesen Jahren verkauften PC mehr als 18 Euro verlangen, für erledigt erklärt.
Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienen der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, dass die Hersteller bzw. Importeure die Kosten an die Verbraucher weitergeben.
Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet.
Für die Mitglieder des BCH stellt die Vereinbarung einen Kompromiss dar. Er ist hinnehmbar, weil die Hersteller bzw. Importeure damit nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalten. Für die Verbraucher in Deutschland wird der Vergleich dagegen weitere Belastungen bringen, eine grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter stehen nach wie vor aus.
ich kaufe meine MP3 downloads bei einem gewissen ursprünglich als Buchhandel gedachten versandhaus und bin äusserst zufrieden
folge dessen: raubkopien nehmen nicht ab
Bin mal gespannt, wie das Ganze in 20 Jahren aussieht. Entweder erheben sich die leute bis dahin irgendwann mal gegen die regierung (In Form einer revolution, oder vielleicht auch demokratisch--> Piratenpartei o.ä.), oder sie lassen die schrittweise einschränkung der Rechte, möglichkeiten und der freiheit langsam über sich ergehen bis es nichtmehr möglich sein wird, etwas zu ändern. Ich tippe auf zweiteres ^^
Naja, da Bald eh keiner mehr brenner kaufen wird, ist die ganze Diskussion eh hinfällig.....
Also soweit ich das verstanden habe (YouTube - SIGINT09 - Panel Alternative Vergütungsmodelle - Teil 1/11) bekommen lange nicht alle Künstler etwas vom Kuchen ab. Alleine deswegen halte ich die Sache schon für äußerst fragwürdig.
Wenn Urheberrechtsverletzungen (durch den PC, Filesharing usw) auch weiterhin geahndet werden, und die Privatkopie dank Kopierschutz nach wie vor doch verboten ist, wofür genau werden dann nochmal die Abgaben gezahlt?
Ein Beispiel: Ein Lehrer und möchte seinen Schülern eine Seite aus seinen gekauften (damit orginalen) Buch rauskopieren. Der Lehrer macht sich jetzt mit den im vorraus bezahlten 13 Euro nicht mehr Strafbar.
Tolle Sache oder? Unsere Politiker haben doch tolle Geschäftsideen!