Bulldozer: AMD wird wegen Werbung für "acht Kerne" verklagt [Update: Stellungnahme]
Weil AMD seine Bulldozer-Topmodelle als Achtkerner bewirbt, wird der Chiphersteller in den USA von Tony Dickey verklagt. Laut den CPUs handle es sich eigentlich nur um Vierkerner, unwissende Käufer seien so hinters Licht geführt worden. Natürlich geht es um Strafzahlungen seitens AMD.
Update vom 11.11.15:
Die englischsprachige Webseite theinquirer.net konnte AMD eine kurze Stellungnahme zur Thematik Bulldozer und acht Kerne entlocken, die wir so kommentarlos stehen lassen wollen: "Wir glauben, dass unser Marketing die Fähigkeiten der Bulldozer-Architektur, die acht Instruktionen gleichzeitig abarbeiten kann, wenn sie in einem Achtkern-AMD-FX-Prozessor implementiert ist, akkurat wiedergibt."
Originalartikel vom 08.11.15:
Wir erinnern uns alle an den Oktober 2011, als AMD nach dem K10-Kern mit einer runderneuerten Architektur die CPU-Leistungskrone für sich gewinnen wollte. Damals vorgestellt wurde die erste Bulldozer-Architektur, deren größten Ableger AMD als Achtkern-Prozessoren beworben hat. Auch heute werden die Vishera-Modelle der 8000er-Reihe als "8-Cores" vermarktet. Das stößt dem US-Amerikaner Tony Dickey offenbar sauer auf, denn der verklagt AMD jetzt wegen Verletzung des Verbraucherrechtsschutzgesetzes, falscher Werbung, Betrug, Verletzung der Garantieangaben, fahrlässige Fehldarstellung und ungerechtfertigter Bereicherung – also praktisch die komplette Palette. Vor allem der letzte Punkt ließ uns wegen der bedingt guten Verkaufszahlen etwas schmunzeln.
Laut Dickey handle es sich bei den großen Bulldozer-CPUs de facto um Vierkern-CPUs, da acht Threads nicht gleichzeitig ausgeführt werden könnten. Ein Modul repräsentiere demnach einen Kern, eine Brücke zu den kleineren Prozessoren wird allerdings nicht geschlagen. Dickey verklagt AMD auf Schadensersatz und Strafzahlungen. Repräsentiert wird er von der Kanzlei Edelson PC, die AMD vor dem kalifornischen Gericht anklagt.
Letztendlich hängt der ganze Sachverhalt davon ab, wie man einen "Kern" definiert. Eine feste Definition gibt es nicht, eine solche müsste also vom Gericht festgelegt werden. Acht Integer-Kerne sind eigentlich bei den Bulldozern vorhanden und die können auch entsprechende Threads simultan abhandeln – bloß eben nicht so flott, weil sie sich Ressourcen innerhalb der Module teilen müssen. Darunter am wichtigsten die Gleitkommaeinheit (FPU), die es bei früheren CPUs übrigens gar nicht gab – trotzdem waren das damals CPUs mit "Kernen". Genau wegen dieser Problematik gibt die Fachpresse in der Regel übrigens "x Module/ y Threads" bei AMD-CPUs an.
Quelle: legalnewsline.com


Jetzt wird es schräg und ihr habt immer noch beide Recht, gefühlt.
Mal sehen wir kompetent das Gericht das beurteilen kann oder machen das in dem Fall Geschworene?
MfG
Ich (oder sonst jemand?) hab nie behauptet das ein Kern eine FPU haben muss. Aber ein Kern muss etwas anderes haben das ein Bulldozermodul nur ein mal hat: Ein Steuerwerk (Instruction-Fetch).
Ein Bulldozer Modul ist schon eine Art MIMO-Recheneinheit aber dennoch ist es nur ein Kern. Einen ITANIUM Kern bezeichnet man ja beispielsweise auch nicht als Dualcore nur weil er mehrere Befehle dezidiert parallel abarbeiten kann.
Die FPU würdest auch du wohl nicht als "Kern" bezeichnen obwohl sie einen ähnlichen Funktionsumfang besitzt wie die Integerkerne abgesehen davon das sie auf Gleitkomma-Operationen optimiert ist.
Jeder Apfelkern kann seine Funktion unabhängig von den anderen erfüllen, aus jedem kann auch einzeln ein neuer Baum wachsen. Auch wenn sie Bestandteil der selben Frucht sind. Auch ein Prozessorkern muss per Definition (logisch funktional) unabhängig von den anderen funktionieren. Er kann sich mit den anderen Kernen einen gemeinsamen Speicher, eine gemeinsame Energieversorgung oder gemeinsame Busse und offensichtlich einen gemeinsamen Chip teilen aber er muss selbstständig Befehle aufrufen und ausführen können. Die Bulldozer Integereinheiten können Befehle zwar ausführen aber nicht unabhängig aufrufen.
Der Bulldozer hat dagegen unzweifelhaft nicht 8 Kerne wie beworben.
Allerdings: Der Schaden der für den Kunden dadurch entsteht ist in ersterem Fall wohl größer denn der Leistungsunterschied der GTX 970 gegenüber einer äquivalenten Grafikkarte mit voll angebundenen 4GiB GDDR5 ist in gewissen durchaus praxisrelevanten Szenarien nicht unerheblich während es effektiv keinen Leistungsunterschied zwischen einem Bulldozer Modul und zwei äquivalenten "echten" Einzelkernen gibt. Die Modulbauweise kann leistungsmäßig auf dem Papier sogar Vorteile gegenüber Einzelkernen haben. Der Leistungsvergleich Bulldozer "Kern" <-> Core i Kern ist wie dargestellt offensichtlich unzulässig, ebenso der Leistungsvergleich Bulldozer "Kern" <-> Phenik II Kern..
In Amerika kann man doch alles und jeden verklagen. Wenn er gewinnt hat er für sein Leben ausgesorgt. ...
So sind schon viele Leute reich geworden wo andere noch arbeiten.
Jetzt geht es nurnoch um die persönliche Ebene und nicht mehr um die eigentliche Thematik.
Im 3D Center diskutierte man das Thema intensiv auf über 250 Seiten. Dort kennt jeder jeden.
Ich habe dies verlinkt und bewusst zugespitzt ( Hervorhebun durch mich ), weil ich erhoffte dass du dazu konkret Stellung nimmst.
Ich konnte nicht wissen, dass du deinen Account gelöscht hast.
Ich hab auch ne Zeit lang gedacht dass das satirisch zu verstehen ist.