iPhone 4S: Umtauschgarantie "ohne Wenn und Aber" bei verweigerter Rückgabe irreführend?
Eine Elektronikkette bewarb ihre Produkte mit einer freiwilligen 14-Tage-Umtauschgarantie. Als ein Kunde ein neu gekauftes iPhone zurückgeben wollte, verweigerte der Händler den Umtausch. Der Fall landete vor dem Landgericht Essen, das eine irreführende Werbung gegenüber dem Verbraucher feststellte.
Das Fernabsatzrecht, hat sich beim Online-Kauf eingebürgert. Käufer können in Ruhe zu Hause die Ware prüfen und bei Bedarf ohne Angabe von Gründen wieder zurückschicken. Je nach Verpackungszustand und Umfang der Prüfung ist oftmals der Händler die kostentragende Stelle. Demgegenüber steht ein nicht zu unterschätzender Vorteil, da ein zusätzliches Widerrufsrecht dem Besteller Sicherheit vermittelt und eher zum Kauf verleitet. Die Ladengeschäfte erkannten den Wettbewerbsvorteil von Online-Händlern und führten auf freiwilliger Basis ein ähnliches Umtausch- bzw. Rückgaberecht ein.
Immer wieder werden jedoch Beschwerden geäußert, dass sich Händler bei bestimmten Produkten quer stellen. So auch eine Elektronikkette, die mit einer Umtauschgarantie warb, die "ohne Wenn und Aber" abgewickelt wird. Der Wortlaut der Werbung lautete wie folgt:
"Umtausch ohne Wenn und Aber. Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber".
Als ein Kunde ein dort gekauftes iPhone zurückgeben wollte, verweigerte der Händler den Umtausch. Der Kunde hatte das Gerät einmalig in Betrieb genommen. Eine Rücknahme sei deswegen nicht mehr möglich, da das Handy bereits mit dem Hersteller Apple Kontakt aufgenommen habe und die zusätzliche Herstellergarantie begonnen hätte. Der Kunde wehrte sich gegen die Auffassung des Händlers. Die eingeschaltete Wettbewerbszentrale stellte dem Händler eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung zu. Diese lehnte der Händler ab. Es kam zur Klage.
Das Landgericht Essen (Urteil vom 06.03.2012, Az. 42 O 2/12) gab dem Kläger recht. Durch die Verwendung der Aussage "ohne Wenn und Aber" würde der Verbraucher in die Irre geführt werden, wenn dieser nachträglich eine Rückgabe verweigert. Der Händler hätte in der Werbung hinweisen müssen, dass ein Umtausch nur bei originalverpackter und ungebrauchter Ware möglich ist.


Aber so kann man es auch machen. Eine negative Erwartungshaltung auf eine eine neutrale Überschrift übertragen.
Lern' lesen ohne Vorurteile.
Erst durch so einen Titel werden bei einigen Vorurteile provoziert.
Ob absichtlich oder nicht will ich jetzt mal aussen vor lassen.
Aber lassen wir das leidige Thema jetzt mal bei Seite.
Der Händler hätte sich vielleicht vorher mal mit seiner Ware befassen sollen bevor er so einen Slogan wählt.
Wenn die sagen " ohne wenn und aber " müßten die schon dafür einstehen und sich selbst dafür versichern. Ansonsten hätte man den Kunden darauf hinweisen müßen das bei Inbetriebnahme die Rücknahme vollmundig baden geht. In dem Fall halte ich das für gerecht
Wer sich selbst mit der Aussage "Ohne wenn und aber" ins bein schießt, dann ablehnt, sollte kein Geschäft führen. xD Gut so.
Wieso werden keine Namen genannt?
Ich denke eher an 1kaufmannsund1. Die labbern doch ständig von ihrem High End Service.
Der Händler MUSS sofern es sich nicht um einen Online Händler handelt gar NICHTS zurück nehmen.
Dies ist gegenüber dem Fernabsatzgesetz eine freiwillige Kulanz des Händlers wie z.B. Media Markt und co.
Und Media Markt kann es eigentlich nicht sein, hab da mal ein Ipad 2 zurückgebenen auf Kulanz^^
Komisch ist nur das media Markt mit dem gleichen Spruch wirbt...
hier stand müll - bitte löschen