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5G-Gebühren für lokale Netze:
Bundesnetzagentur legt Kosten fest
Um kleinen und mittelständischen Unternehmen ein eigenes 5G-Netz zu ermöglichen, hat die Bundesnetzagentur den Frequenzbereich zwischen 3,7 und 3,8 GHz vorgesehen. Wer nun als Unternehmenskunde sein eigenes 5G-Netz betreiben will, muss Gebühren an die Bundesnetzagentur zahlen. Ist das geschehen können IoT-Geräte im firmeneigenen 5G-Netz betrieben werden.
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