Windows 7 vorbestellen: Marketing-Coup oder -Super-GAU? - ein Kommentar
Windows 7 für 50 Euro vorbestellen - mit der Mission waren gestern schon um 9 Uhr ungewöhnlich viele PCGH-User online, um bei einem der Shops ihre Version zu bestellen. Doch nach wenigen Minuten war der Spuk vorbei, zurück blieben vor allem unzufriedene Kunden.
Gestern sollten nun auch die Deutschen ran: Windows 7 vorbestellen für schlappe 50 Euro. Auf den ersten Blick eine tolle, kundenfreundliche Aktion von Microsoft. Schließlich soll Windows 7 Home Premium 120 Euro kosten, wenn das OS am 22.10. in den Handel kommt. Und ab 1.1.2010 soll das Einsteiger-Windows-7 gar noch teurer werden, munkelt man.
Doch aus dem großen Vorbestell-Happening, das in USA und Japan Berichten zufolge zumindest einige Tage andauerte, wurde nichts. Nach handgestoppten 7 Minuten hissten die entsprechenden Online-Shops die weiße Flagge. Vom Ansturm waren Amazon, Alternate und Co derart überrascht, dass auch die IT streikte. Viele Vorbestellwillige konnten ihre Bestellung aufgrund technischer Probleme nicht durchführen.
Microsoft zeigte sich in einem Statement selbst überrascht. Man werte die Vorbestellaktion als "großen Erfolg", der zeigt, "dass sich Kunden bereits heute unbedingt das neue Betriebssystem sichern möchten." Die große Nachfrage hätte die "bisherigen Erfahrungen in USA und Japan übertroffen". 7 Minuten oftmals vergebliches Bestellen ein "großer Erfolg"? Das klingt nicht besonders überzeugend. Aus lauter Wut bewerteten viele User Windows 7 bei Amazon negativ, sodass sich Amazon genötigt fühlte, ordentlich aufzuräumen bei den Bewertungen. Im Forum von Amazon diskutieren die User aber weiter heftig, von "Skandalen" und "Lockvogel-Angeboten" ist die Rede. Auch im Extreme-Forum brandete Unverständnis auf, zwei Threads zum Thema erreichten schnell zusammen die 1.000-Posting-Marke.
Die Runde macht auch, dass Amazon nur 1.500 Exemplare der Windows-7-Vorbestell-Versionen auf Lager hatte. Das wäre angesichts des riesigen Interesses, das deutsche Nutzer der Beta und des Release Candidates von Windows 7 an den Tag gelegt haben, tatsächlich ein schlechter Scherz. Amazon kann man hier aber nur bedingt Vorwürfe machen, schließlich kann der Versender auch nur das anbieten, was er auf Lager hat.
Die entscheidende Frage ist: Hat Microsoft das Interesse der Deutschen an einer 50-Euro-Version von Windows 7 wirklich falsch eingeschätzt und zu wenige Versionen für deutsche Kunden geordert? Oder wurde die Verteilung auf die Länder pauschal vorgenommen und nicht anhand valider Daten, die auf das vorhandene Interesse schließen lassen (beispielsweise den Downloadzahlen der Beta oder des Release Candidate, gestaffelt nach Ländern)? Wurde gar bewusst in Kauf genommen, dass die Vorbestellaktion nach wenigen Minuten vorbei ist, wie es manche Kritiker formulieren? Wir werden es wohl nie erfahren. Der Schuss ging jedenfalls für alle Beteiligten nach hinten los. Für die Kunden, die nun mehrheitlich keine vergünstige Windows-7-Version bekommen haben. Für Microsoft, die sich zurecht Vorwürfe zur verfehlten Mengenplanung in Deutschland gefallen lassen müssen. Und für die Partner, die die Windows-7-Version für 50 Euro angeboten haben und nun mit wütenden Kunden umgehen müssen. Eigentlich schreit dieser Umstand geradezu dazu, dass Microsoft die Vorbestellaktion wiederholt, dieses Mal aber mit einer vernünftigen Menge.
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ich bin der meinung das es ein Marketing-Coup werden sollte aber zum Super-GAU wurde !!!!
hoffe nur das Ms mal etwas tätiger wird in der richtung als in den letzten jahren.denn was den support angeht sind die doch AM BODEN . . .
Mfg
Ich denke, dass jeder selbstständig denkende Mensch zum selben (oder einem sehr ähnlichen) Schluss hätte kommen und entsprechend reagieren können. Vielleicht sollte man sich mal wieder ins Bewusstsein rufen, wie sehr wir uns auf die paar großen Anbieter versteifen ^^
Dazu müsste man sich mal in eine gute Bibliothek aufmachen und einen Kommentar zum UWG lesen. Mehr als die Gesetzestexte kann ich im Moment auch nicht bringen.
Es hätte IMHO im Prospekt darauf hingewiesen werden müssen, dass es nur eine begrenzte Stückzahl an Vorverkaufsboxen gibt.
§ 5 Abs.1 Nr.1 UWG:
"die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit"
Daneben, wie bereits von dir angesprochen auch: Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr.6 UWG.
musste auch 40€ anzahlen und muss dann am 22.10. hin und es abholen und nochmal 5€ hinlegen!