Microsoft Anti-Trust-Verfahren: Die Ruhe vor dem Sturm
Das Anti-Trust-Verfahren der neun US-Bundesstaaten gegen den Microsoft-Konzern biegt in die Zielgerade ein. Vor der letzten mündlichen Verhandlung am 19. Juni 2002 reichten die beiden Parteien heute ihre Forderungen für das Strafmaß ein. Die Dokumente umfassten jeweils über 500 Seiten.
Microsoft versucht über das Windows XP Service Pack 1 der Klägerseite den Wind aus den Segeln zu nehmen. Mit dem SP1 lässt sich die Middleware wie der Internet Explorer aus dem Betriebssystem entfernen. Die außergerichtliche Einigung mit dem US-Justizministerium, die bereits erreicht wurde, sehe weiterhin genügend Maßnahmen vor, um die Konkurrenz vor wettbewerbswidrigen Maßnahmen zu schützen. Zudem warf der Redmonder Riese den gegnerischen Zeugen vor, nur aus reiner Eigennützigkeit gehandelt zu haben.
Die Klägerseite erachtet die außergerichtlich Einigung mit dem US-Justizministerium durch Zweideutigkeiten und Ausnahme-Regelungen als wirkungslos. Die Sanktionen gegen den Konzern sollten verschärft werden.
Der Urteilsspruch von Richterin Colleen Kollar-Kotelly wird frühestens zum Ende des 2. Quartals erwartet.