Spotify verliert vor Gericht: Preisanpassungen sind unzulässig
Das Landgericht Berlin hat die Preisanpassungsklausel von Spotify verboten. Vor allem Abonnenten könnten benachteiligt werden, so die Richter.
Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland eine Rekordinflation, sodass die Verbraucherpreise erheblich gestiegen sind. Befeuert durch den Ukrainekrieg kennt die Inflation nur eine Richtung, sodass inzwischen auch etliche Produkte, wie das neue iPhone 14, teurer geworden sind. Spotify wollte sich das Recht einholen, mögliche Preiserhöhungen durchführen zu können. Nun hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die geänderten Nutzungsbedingungen unzulässig sind. Am 28. Juni haben die Richter zu einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Spotify ein Urteil gesprochen (Aktenzeichen: 52 O 296/21). Nun ist der Fall öffentlich gemacht worden.
Preissteigerungen weitergeben, Preissenkungen aber nicht
Bereits im Mai 2021 hatte das schwedische Unternehmen seine Nutzungsbedingungen geändert und eine entsprechende Klausel eingefügt. So könnte der Streaming-Anbieter die Abonnementgebühren und sonstige Preise ändern, um die gestiegenen Gesamtkosten für die Bereitstellung der Spotify-Dienste auszugleichen, so das Unternehmen. Laut den Richtern ist diese Klausel unzulässig, weil so Abonnenten benachteiligt werden könnten. Schließlich sehen die Nutzungsbedingungen keine Preissenkung infolge gesunkener Kosten vor.
Spotifys Argumentation, dass die Kosten ohnehin immer nur steigen würden, ist nicht zutreffend. So gab es etwa im zweiten Halbjahr 2020 eine Senkung der Umsatzsteuer, die Spotify mit den geänderten Nutzungsbedingungen nicht an die zahlenden Abonnenten weitergegeben hätte. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil hat Spotify Berufung eingelegt. Alleine im ersten Quartal 2022 konnte sich der Audio-Streaming-Dienst Spotify über 182 Millionen zahlende Premium-Mitglieder freuen. Ein Abonnement kostet mindestens 9,99 Euro monatlich, wobei es auch Gutscheinkarten zu kaufen gibt. Alternativ lässt sich Spotify auch kostenlos mit Werbeunterbrechungen nutzen.
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Sammlung zur rechtswidrigen Preisanpassung bei Spotify:
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Spotify geklagt. Hintergrund sind die bereits im Mai 2021 geänderten Nutzungsbedingungen des Audio-Streaming-Dienstes.
- In einer Klausel steht, dass der Streaming-Anbieter die Abonnementgebühren und sonstige Preise ändern darf, um die gestiegenen Gesamtkosten für die Bereitstellung der Spotify-Dienste auszugleichen.
- Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband ist dies eine Ungleichbehandlung der Spotify-Abonnenten. Zumal keine Preissenkung erfolgt, wenn die Kosten für das Unternehmen sinken.
- Das Landgericht Berlin gab der Verbraucherzentrale Bundesverband recht. Spotify hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Quelle: via Golem

Ist doch nur eine Formalität die so eh nicht eintrifft an dem sich das " Berliner" Landgericht aufhängt
Dann steht alles gewünschte in den Nutzerbedinungen und Spotify kann die Preise erhöhen .
Und ja wer glaubt das in den nächsten Jahren Real die Kosten sinken werden , dem wünsche ich viel Spass beim Nachrechnen
Gesetz dem Fall, dass die Kosten vlt. doch wieder sinken, muss Spotify die Preise auch senken. Deswegen wehren die sich ja so, weil es real und zur Pflicht wird, sobald es in den AGBs steht. Das wissen die und die sind ja nicht doof.
Spotify hatte die Klausel eingebracht, dass gestiegene Kosten an den Verbraucher abgegeben werden. Sprich, der User zahlt mehr. Das allein ist nicht das Problem. Ist ja nicht unüblich. Das Problem ist, dass im Fall einer eventuell darauf folgenden Kostensenkung die Preise nicht ebenso sinken würden. Das ist zum Nachteil des Kunden.
Ist doch nur eine Formalität die so eh nicht eintrifft an dem sich das " Berliner" Landgericht aufhängt
Dann steht alles gewünschte in den Nutzerbedinungen und Spotify kann die Preise erhöhen .
Und ja wer glaubt das in den nächsten Jahren Real die Kosten sinken werden , dem wünsche ich viel Spass beim Nachrechnen
Normalerweise regelt das der Markt eigentlich selber. Wer nicht bereit ist, den geforderten Preis zu zahlen, der kündigt eben. Wer mit den (geänderten) AGB nicht einverstanden ist, der widerspricht eben diesen und wartet ab, was passiert. Und wer preislich den Bogen total überspannt, wird schon sehr schnell die Konsequenzen spüren.
Die einzigsten, die da staatliche garantierte Narrenfreiheit haben, sind doch die öffentlich-rechtlichen mit ihren staatlich garantierten Zwangsgebühren, die nach Gutdünken erhöht werden und wo der Bürger sich nicht gegen wehren kann. Da sollte mal angesetzt werden.