HDR10 und Dolby Vision: Disney Plus mit Stellungnahme, Christian Solmecke mit Einschätzung [Update]
Auf Disney Plus fehlen bei ersten Inhalten offenbar HDR-Optionen. Nutzer berichten von reduzierter Bildqualität und stärkerer Kompression. Eine offizielle Stellungnahme steht bislang aus.
Update
Shrinkflation auch bei Disney Plus: Gleicher Preis - weniger Inhalt
Original-Artikel vom 26.02.2026: Shrinkflation auch bei Disney Plus? Nutzerberichten zufolge bietet der Streaming-Dienst bei ausgewählten Filmen und Serien derzeit offenbar nicht mehr HDR an. Demnach fehlen bei einzelnen Titeln die bisher verfügbaren HDR-Formate wie Dolby Vision oder HDR10. Stattdessen werden die Inhalte teilweise nur noch in SDR-Fassung angeboten. Manche Nutzer wollen auch reduzierte Bitraten beobachten - und das alles zum gleichen Preis.
Betroffen sind laut Berichten sowohl ältere als auch neuere Inhalte im Katalog. Eine offizielle Mitteilung von Disney zu den Änderungen liegt bislang nicht vor. Entsprechend bleibt unklar, ob es sich um eine technische Umstellung, Lizenzfragen oder eine bewusste Anpassung der Streaming-Profile handelt.
HDR-Optionen verschwinden aus dem Katalog
HDR (High Dynamic Range) erweitert den Kontrastumfang und die Farbdarstellung kompatibler Fernseher. Insbesondere auf 4K-TVs mit hoher Spitzenhelligkeit sorgen Dolby Vision oder HDR10 für sichtbar intensivere Farben, höhere Leuchtdichte und differenziertere Schattenbereiche. Fällt HDR weg, reduziert sich die Darstellung auf den Standard-Dynamikumfang (SDR).
Nutzer berichten in diesem Zusammenhang von sichtbar flacherem Kontrast, weniger Detailzeichnung in hellen und dunklen Bildbereichen sowie insgesamt reduzierter Bildqualität. Zusätzlich wird von stärkerer Kompression gesprochen, was sich in Blockartefakten und weicheren Konturen äußern soll.
Ob die Veränderungen alle Regionen betreffen oder nur einzelne Märkte, ist derzeit nicht abschließend geklärt. Auch ist offen, ob bestimmte Geräteklassen oder Streaming-Profile anders behandelt werden.
Mögliche technische oder wirtschaftliche Hintergründe
Offizielle Gründe nennt Disney bislang nicht. Denkbar sind technische Anpassungen an der Streaming-Infrastruktur oder veränderte Encoding-Profile. Ebenso möglich sind lizenzrechtliche Aspekte, falls bestimmte HDR-Fassungen nicht dauerhaft vorgehalten werden dürfen. Konkrete Hinweise auf eine dieser Optionen gibt es derzeit jedoch nicht und bei eigenen Inhalten ist das kaum ein Grund. Es steht allerdings im Raum, dass ein Patenttroll die Ursache ist: Im November gewann am Landgericht München Inter Digital gegen Disney, womit der Beklagte einige HDR-Techniken nicht mehr verwenden darf.
Streaming-Anbieter passen ihre Bitraten-Profile regelmäßig an, um Bandbreite effizienter zu nutzen oder Kosten zu optimieren. In der Vergangenheit führten solche Maßnahmen vereinzelt zu Diskussionen über Bildqualität und Datenrate. Sollte sich der Wegfall von HDR-Fassungen bei weiteren Titeln bestätigen, würde dies die technische Attraktivität des Dienstes für Heimkino-Nutzer einschränken. Gerade auf hochwertigen OLED- und Mini-LED-TVs spielt HDR eine zentrale Rolle für die Bildqualität. Zumal Kunden dafür zahlen, denn UHD/4K und HDR (soweit verfügbar) gibt es nur im teuersten der angebotenen Abos - da wäre eine klare Kommunikation wünschenswert. Die "soweit verfügbar"-Klausel könnte Disney Plus hier rechtlich in die Karten spielen. Es dürfte auf jeden Fall spannend werden, ob es bei der Änderung bleibt und wie sie begründet wird.
Quelle: 4K Filme
Stellungnahme von Disney Plus verspricht "schnellstmögliche" Lösung
Update 1 vom 27.02.2026: Der Konzern hat sich nun zur Verschlechterung der Bildqualität bei Disney Plus mit einer Stellungnahme geäußert. Gegenüber Golem erklärte man, dass "Filme und Serien mittlerweile wieder mit HDR10-Qualität abgespielt" würden. Damit bestätigte man die Probleme und verweist - wie vermutet - auf das "Gerichtsverfahren vor einem deutschen Patentgericht". Man verspricht eine "schnellstmögliche" Lösung. Wann Dolby Vision zurückkehrt, bleibt unklar.
Quelle: Golem
Produktmangel oder nicht: rechtliche Einschätzung für Kunden
Update 2 vom 28.02.2026: Für viele Nutzer von Disney Plus stellt sich die Frage, ob der Konzern einseitig den vereinbarten Vertragsgegenstand ändern kann. Das geht zum einen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor, zum anderen aber auch aus gesetzlichen Regelungen. Professor Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde-Beuge-Solmecke erklärt dazu:
"Der ersatzlose Wegfall von HDR und Dolby Vision bei Disney Plus stellt aus rechtlicher Sicht eine erhebliche Leistungsänderung dar, insbesondere da diese Bildqualitäten ein zentrales Verkaufsargument für den teureren Premium-Tarif waren und sind. Seit der Modernisierung des Schuldrechts im Jahr 2022 gibt es für Verträge über digitale Produkte wie Streaming-Abos klare gesetzliche Vorgaben in den Paragrafen 327 und folgenden des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ein digitaler Dienst muss die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Wenn Funktionen wie HDR, mit denen ausdrücklich geworben wurde, nachträglich wegfallen, liegt streng genommen ein Produktmangel vor.
Anbieter von Streaming-Diensten behalten sich zwar in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig vor, das Angebot anzupassen. Solche einseitigen Änderungsklauseln sind jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen wirksam. Wie bereits frühere Urteile gegen Pay-TV-Anbieter gezeigt haben, etwa ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München I aus dem Jahr 2019, dürfen Anbieter ihre Leistungen nicht willkürlich verschlechtern. Nach dem für digitale Produkte geltenden Paragrafen 327r BGB ist eine Vertragsänderung, die die Nutzungsmöglichkeit des Produkts mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, zudem nur zulässig, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt und der Verbraucher klar und rechtzeitig informiert wird. Selbst bei einer zulässigen Änderung steht dem Verbraucher in solchen Fällen in der Regel ein kostenfreies Recht zur sofortigen Vertragsbeendigung zu.
Für betroffene Kunden, die beispielsweise ein Jahresabo im Vertrauen auf die Premium-Bildqualität abgeschlossen und im Voraus bezahlt haben, bedeutet das, dass sie diese drastische Reduzierung der Bildqualität nicht einfach hinnehmen müssen. Sie haben sehr gute rechtliche Argumente, um eine außerordentliche Kündigung des Abonnements auszusprechen und die anteilige Rückerstattung des bereits gezahlten Jahresbeitrags zu fordern. Alternativ käme auch eine Minderung des Preises in Betracht, da das Produkt nicht mehr den beworbenen Premium-Spezifikationen entspricht. Betroffene sollten sich nicht von pauschalen Ablehnungen des Kundenservices abwimmeln lassen und schriftlich unter Verweis auf die massive und einseitige Leistungsverschlechterung kündigen."
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Als ich von Abo Beendigung sprach hieß es auf einmal das man an der Lizenz arbeite und eventuell eine Entschädigung bekomme.
Hab da nur gesagt, wenn die es geklärt haben können die sich gern bei mir mit nem Angebot melden, ich würde jetzt mein Abo kündigen aufgrund von fehlendem Inhalt.
Jetzt hab ich Ende letzten Jahres mal wieder genau hingeschaut und festgestellt, dass sie das Angebot extrem fragmentiert haben und was wir damals als günstig all inclusive erworben haben ist mittlerweile der Premiumtarif, der das 2- bis 3-fache kostet. Unabhängig von der ganzen woken Gehirnwäsche, die insbesondere Disney und Netflix durchgesetzt hat, habe ich das Angebot in der Vergangenheit relativ fair empfunden, weil die ganzen guten Inhalte aus den 90ern und 2000ern im Katalog sind. Netflix hingegen schau ich eigentlich nur noch für Animes und hin und wieder mal eine gute Serie.
Aber die deutschen Preise sind so überzogen, wenn mein brasilianische Tarif gekündigt wird, bin ich erstmal weg. Und Disney wird downgegradet, auch zu teuer mittlerweile.
Die Erklärung des Landgerichts München ist doch schon mal ein wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Die gesamte Causa wird sich auch noch eine Weile hinziehen, damit muss man rechnen.