Fragwürdige Preiserhöhungen: Sammelklage gegen Streaming-Anbieter Dazn geht voran
Eine Sammelklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Dazn ist bei Gericht eingegangen. Der Streaming-Anbieter hatte in den Jahren 2021 und 2022 die Abo-Preise ohne Zustimmung der Kunden zum Teil drastisch erhöht.
Der Sport-Streaming-Dienst Dazn zeigt unter anderem Spiele der Bundesliga, der UEFA Champions League sowie der NFL, NBA und UFC. Doch Dazn stieß Sportfans mit Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022 vor den Kopf, die ohne Zustimmung der Kunden erfolgten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat nun eine Sammelklage gegen Dazn eingereicht, die vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wird, wie ein Sprecher des Bundesverbands auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.
Dazn-Kunden könnten bei Erfolg einen Teil der Abogebühren zurückerhalten
"Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig", heißt es in einer Mitteilung des vzbv zur Klage gegen den Streaming-Anbieter Dazn.
Gegenstand der Sammelklage ist unter anderem die Erhöhung der Preise für bestehende Dazn-Abonnements zum 1. August 2022. Damals stiegen die Preise für Bestandskunden von 14,99 Euro auf 29,99 Euro pro Monat, der Preis für ein Jahresabonnement erhöhte sich von 149,99 Euro auf 274,99 Euro. Das Landgericht München I hatte bereits die Anpassungen der Nutzungsbedingungen von Dazn für die Preisanpassungen im Jahr 2022 und im Juli 2023 für unwirksam erklärt, wogegen Dazn Berufung eingelegt hatte.
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Ramona Pop, Vorständin des vzbv, äußerte sich zur Sammelklage gegen Dazn folgendermaßen: "Saftige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen bei Dazn sind für Sportfans nicht nur ärgerlich, sondern ohne Zustimmung der Nutzer*innen auch rechtlich nicht zulässig. Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind nach Auffassung des Bundesverbands unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam."
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Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) via Golem (1, 2)

Tja - die lassen sich erpressen - und geben deren Arschkarte an die abonnenten weiter
Weil son Boxkampf darf man trotz Abo dann nochmal mit extra 10-20 Euro bezahlen!!! (plus Werbung natürlich)
Edith:
Weil es wohl untergegangen ist:
DAZN hat ohne Information einseitig die AGB geändert - und das nicht nur die Preise betreffend, sondern hat auch gleich noch das Kündigen erschwert.
Was also viele hier schreiben " .. kündigen ... " haben die per Änderung der AGB gleich ausgeschlossen/erschwert.
Also ja - da sollte man gleich kündigen und NEIN, das ging in dem Fall, der nun vor Gericht landet, nur schwer.
Quelle:
[Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]
DAS hätte man aber auch im Artikel erwähnen können ....
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Interessant wird es, wie die Klage ausgeht und vor allem: Wie lange es bis zum Urteil dauern wird.
Sammelklagen sind hierzulande völliges Neuland und DAZN wäre einer der ersten AGB-Fallensteller, der darüber stolpert.
Es wäre ein echter Fortschritt, die "Vertragsfreiheit" endlich durch Vertragsfairnis zu beschränken.
Der Kunde könnte am Markt etwas bewirken, aber wenn die Masse solche übertriebenen Erhöhungen frisst, dann wundert mich nichts mehr.🤣
Aber den Preis einfach verdoppeln ist schon heftig.
Normalerweise sollte man da sofort Kündigen.
Und wer nicht gekündigt hat soll sich der Sammelklage anschließen. Das werden aber mit sicherheit die wenigsten machen...