Sammelklage gegen Valve: Steam-Geschäftsmodell vor Gericht mit Streitwert von 750 Mio. Euro
In Großbritannien könnte Valve eine der größten Sammelklagen im Games-Sektor drohen. Im Kern geht es um die Vertriebs- und Preisstruktur von Steam sowie um mögliche Wettbewerbsverstöße.
In Großbritannien steht Valve vor einer weitreichenden wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Das Competition Appeal Tribunal hat entschieden, dass eine Sammelklage gegen den Betreiber der Spieleplattform Steam grundsätzlich als kollektives Verfahren zugelassen werden kann. Der mögliche Streitwert liegt bei umgerechnet rund 750 Millionen Euro. Auslöser des Verfahrens sind Vorwürfe, wonach Valve Corporation seine marktbeherrschende Stellung im Bereich digitaler PC-Spiele missbraucht haben soll. Die Klage betrifft Käufe digitaler Spiele und Zusatzinhalte über Steam und bezieht sich je nach Region auf Zeiträume ab 2010 beziehungsweise ab 2018.
Im Kern werden zwei Praktiken beanstandet. Zum einen geht es um sogenannte Plattform-Paritätsverpflichtungen. Diese Klauseln könnten Publisher daran gehindert haben, ihre Spiele auf anderen Plattformen günstiger oder zu abweichenden Konditionen anzubieten. Nach Darstellung der Klägerseite habe dies den Preiswettbewerb eingeschränkt und alternative Vertriebsmodelle ausgebremst. Zum anderen steht die Höhe der von Valve erhobenen Provisionen im Fokus. Über Jahre hinweg lag der Standardsatz bei 30 Prozent, später wurde ein gestaffeltes Modell eingeführt. Im Vergleich zu anderen digitalen Marktplätzen mit deutlich niedrigeren Gebühren könnten diese Abgaben als überhöht gelten. Der Vorwurf lautet, dass die daraus resultierenden Mehrkosten zumindest teilweise an die Endkunden weitergereicht worden seien.
Das Gericht stellte klar, dass es sich bei der aktuellen Entscheidung nicht um eine inhaltliche Bewertung der Vorwürfe handelt. Maßgeblich war vielmehr, ob ein tragfähiger rechtlicher und ökonomischer Ansatz vorliegt, um mögliche Schäden im Rahmen eines Sammelverfahrens zu prüfen. Diese Voraussetzung sah das Tribunal durchaus als erfüllt an.
Zugelassen wurde ein Opt-out-Verfahren. Damit wären alle potenziell betroffenen Verbraucher automatisch Teil der Klage, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Nach Einschätzung des Gerichts eignet sich dieses Modell, da es um eine sehr große Zahl von Käufern mit jeweils vergleichsweise geringen individuellen Schadensbeträgen geht. Insgesamt könnten bis zu 14 Millionen Personen anspruchsberechtigt sein.
Valve verwies im Verfahren unter anderem auf den Vertrieb sogenannter Steam-Keys, bei denen keine direkte Provision anfällt. Das Gericht räumte allerdings ein, dass diese Mechanismen die spätere Schadensberechnung erschweren könnten. Sie seien jedoch kein ausreichender Grund, das Verfahren bereits im Ansatz auszuschließen. Ob es zu einer inhaltlichen Hauptverhandlung kommt, hängt nun davon ab, ob Valve Rechtsmittel einlegt.
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Quelle: Competition Appeal Tribunal

). Deine Aussage lässt es so aussehen, als wäre dem nicht so.
Zitat:
Im Kern werden zwei Praktiken beanstandet. Zum einen geht es um sogenannte Plattform-Paritätsverpflichtungen. Diese Klauseln könnten Publisher daran gehindert haben, ihre Spiele auf anderen Plattformen günstiger oder zu abweichenden Konditionen anzubieten. Nach Darstellung der Klägerseite habe dies den Preiswettbewerb eingeschränkt und alternative Vertriebsmodelle ausgebremst.
Hier steht nicht, dass es sich explizit um Steam Versionen handelt sondern generell um das Game an sich. Ich habe die Beiträge hier gelesen, aber ohne Quellenangabe ist es eben eine Meinung/Aussage dazu. Sollte das stimmen war ich wohl in der falschen Annahme, dass PCGH transparente Berichterstattung zu News liefert....
Genau das ist ja der Haken an der Sache und der Grund, weshalb die Klage wahrscheinlich wenig Erfolg haben wird. Denn die Anwälte stellen es schlicht (bewusst) falsch dar, und nicht so, wie es tatsächlich in den Steam-Regeln steht.
Auch sind Anwälte nicht unfehlbar, sondern können sich bei ihrer Einschätzung irren. Oder, was in diesem Fall eher wahrscheinlich ist, versuchen sie den Sachverhalt bewusst falsch darzustellen, in der Hoffnung, das Gericht gibt ihrer Darstellung Recht.
Nicht nur ist praktisch jeder Bundesbürger kompetenter in Sachen Fußball als der jeweilige Bundestrainer und natürlich auch in Virologie unangefochten. Das wissen wir alles ja bereits seit langem. Jetzt lerne ich noch, dass sich offenbar auch viel mehr Spitzenjuristen unerkannt in der Bevölkerung aufhalten als es Kanzleien gibt.
In Teilen dieser hier versammelten Jura-Elite hat sich aber offenbar noch nicht herumgesprochen, dass ein Urteil im Gericht ergeht und nicht in Internetforen. Ebenso empfehle ich einen kurzen Ausflug in Begriffe wie "Wettbewerbsrecht", "Monopol" und "Gatekeeper", bevor man hier mit seinem Vortrag fehl geht.
Was den zweiten Teil angeht, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Steam ist der Marktführer, weil fast 20 Jahre keiner auf die Idee gekommen ist eine alternative Distributionsplattform zu betreiben, die auch für alle offen ist.
GoG könnte eine Alternative mit Alleinstellungsmerkmal sein, DRM frei wollen dann aber die Publisher wieder nicht.
Der EGS ist halt nur ein minimalistischer Store der ansonsten keinerlei Mehrwert bietet. Hier könnten Publisher und Entwickler mit einem günstigeren Preis überzeugen. Will scheinbar auch keiner.
Wäre noch die Option sich zusammenzutun und mit geteilten Finanzmittel eine unabhängige Plattform zu betreiben mit besseren Konditionen für Publisher und einem besseren Service Angebot für Kunden. Will man scheinbar auch nicht, weil man ja dann zusammen arbeiten müsste und weil so eine Distributionsplattform dann wahrscheinlich auch an die 30% Provision nehmen müsste um sich aber vor allem die Aktionäre zu finanzieren.
Die ganzen Publisher exklusiven Launcher zählen nicht, weil sie zum einen Müll sind und zum anderen eben meist exklusiv sind.
Aber es ist einfacher sich über Valve zu beschweren die vieles richtig gemacht haben (vor allem sich nicht an Aktionäre zu verkaufen) und jetzt eben den wie ich finde, verdienten Erfolg haben.
Auch wenn Steam nicht in allem kundenfreundlich ist.