EA: Sim-City-Offline-Mod wird als Hack angesehen - Kommentar zur Rechtslage

59
Special Clemens Gäfgen Als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen

Am 14.03.2013 veröffentlichte der Modder "AzzerUK" im Forum von reddit eine Modifikation von Sim City. Diese Modifikation erlaubte das teilweise Offline-Spielen von Sim City. Der als "Mod" gefeierte Eingriff wird von Electronic Arts scheinbar als "Hack" eingestuft. Ein im Forum von Electronic Arts erstellter Thread wurde bereits gelöscht. Wir nutzen die Gelegenheit, um die Rechtslage genauer zu beleuchten.

Die am Donnerstag veröffentlichte Modifikation (bzw. Anleitung) für einen rudimentären Offline-Modus von Sim City garniert mit einem Youtube-Video hat auch im PCGHX-Forum hohe Wellen geschlagen (wir berichteten). Dem reddit-Foren-Mitglied "AzzerUK" gelang es mit diversen Modifikationen den Debug-Modus von Sim City zu aktivieren. Ihm gelang es auch ohne Serververbindung länger als 20 Minuten im Spiel zu bleiben. Verfechter von Offline-Modi feierten die Modifikation als Mod. Andere wiederum sahen eher einen Hack und damit einen rechtswidrigen Eingriff in den urheberrechtlich geschützten Code von Sim City. Per Twitter ließ die Reaktion von Electronic Arts nicht lange auf sich warten: "Hacks sind keine Mods". Entsprechend wenig Begeisterung lässt sich aus diesem eindeutigem Satz herauslesen. Für die Spieler stellt sich nun die Frage, ob es sich bei der Modifikation wirklich um eine Mod oder um einen Hack handelt und welche Rechtsfolgen daraus entstehen könnten.

Nutzungsrechte an Sim City

Unabhängig davon, ob Sie Sim City als Download oder als Retail-Version (Datenträger mit Verpackung) erworben haben, erwerben Sie niemals "Eigentum" an der Software. Für Standard-Software (ausnahmslos jedes Computerspiel im Handel) wird regelmäßig nur ein (einfaches) Nutzungsrecht erteilt. Der Begriff Nutzungsrecht entstammt aus den Bereichen des Urheber- oder ganz allgemein Lizenzrechts. "Eigentümer" oder vielmehr Urheber von der Software bleibt stets der Entwickler (hier Maxis). Selbst der Publisher (hier Electronic Arts) hat kein Eigentum an Computerspielen, sondern Nutzungsrechte, die besonders weitgreifend sind (ausschließliche Nutzungsrechte). Sie als Spieler sind das letzte Glied in der Kette mit zumeist lediglich einfachen Nutzungsrechten, die auf das bloße Spielen des Spiels beschränkt sind. Ebenfalls nicht umfasst – und ebenfalls häufiger irrtümlich angenommen – sind Berechtigungen das Computerspiel zu modifizieren (Cracks verwenden, Verbindung zu Online-Diensten lösen). Um ein Computerspiel im Sinne des Urhebergesetzes modifizieren zu dürfen, müssen Sie hierfür ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt bekommen haben.

Die Modifikation eines Computerspiels ist regelmäßig kein Bestandteil der "bestimmungsgemäßen Benutzung" (§69d I UrhG) des Computerspiels. Die bestimmungsgemäße Benutzung ist auf das Spielen des Computerspiels beschränkt. Möchten Sie nun ein Computerspiel modifizieren (der gesetzliche Terminus spricht von "Bearbeitung" oder noch allgemeiner "andere Umarbeitung"), benötigen Sie hierfür die Einwilligung des Rechteinhabers (hier vermutlich Electronic Arts), §69c Nr.2 UrhG. Häufig wird irrtümlich angenommen, dass ein Verbot in der EULA (End User Licence Agreement) des Computerspiels notwendig sei, um Verbote einer Modifikation aussprechen zu können. Nach dem deutschen Recht bedarf es allerdings keiner (erneuten) Verbotsaussprechung. Daher ist es auch vollkommen unerheblich, was in der EULA diesbezüglich steht oder ob die EULA überhaupt gilt. Die Vorgaben sind bereits im Urheberrechtsgesetz enthalten und sehen eine Einwilligung des Rechteinhabers vor.

Mod oder Hack?

Computerspiele stellen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes Computerprogramme dar. Schutzfähige Elemente sind demnach (auch) der Objekt- und Quellcode eines Computerprogramms (Schricker/Loewenheim, Urheberrecht Kommentar, 4. Auflage, §69a Rn. 10]. Werden diese verändert, liegt eine sonstige Umarbeitung oder bei umfangreichen Änderungen eine Bearbeitung des Computerprogramms dar. Gleichzeitig stellt das Entfernen von technischen Schutzmaßnahmen (gemeinhin als Kopierschutz bekannt, wenngleich natürlich nicht nur auf das Kopieren beschränkt) eine sonstige Umarbeitung dar [Schricker/Loewenheim, Urheberrecht Kommentar, 4. Auflage, §69c Rn. 14] und wäre ebenfalls einwilligungsbedürftig. Ob die Online-Bindung zum Server oder die Verbindung mit einer Online-Plattform (hier Origin) eine technische Schutzmaßnahme darstellt ist vollkommen ungeklärt. Da aber die Anforderungen an eine technische Schutzmaßnahme vergleichsweise gering ausfallen, wird man dies aber im Zweifel annehmen müssen.

Ob nun Mod oder Hack, soweit urheberrechtlich geschützte Bestandteile des Computerprogramms modifiziert werden, bedarf es einer Einwilligung des Rechteinhabers. Im Falle von Mods wird diese Einwilligung zumeist konkludent (schlüssig, stillschweigend) vom Rechteinhaber erteilt. Man kann auch vom bloßen Dulden der Modifikationen sprechen. So wie jetzt im Falle von Sim City wird eine nicht erteilte Einwilligung zumeist öffentlich kommuniziert. Mod und Hack sind als nur zwei Begriffspaare, die in der Sache dasselbe meinen, aber unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Der Knackpunkt ist hier die erteilte (= Mod) oder eben nicht erteilte (= Hack) Einwilligung.

Rechtsfolgen

Aus den Aussagen von "AzzerUK" im Forum von reddit wird deutlich welche Veränderungen vorgenommen wurden, um den Debug-Modus zu aktivieren: "So with a little bit of package editing within SimCity thanks to the modding guide posted to Reddit earlier, and a little playing about in the code, it's possible to enable debug mode." Offensichtlich waren Eingriffe am geschützten (Quell-)Code notwendig. Dieser Eingriff hätte ohne Einwilligung des Rechteinhabers nicht vorgenommen werden dürfen. In der Konsequenz würde eine Rechtsverletzung durch den Handelnden vorliegen. Neben zivilrechtlichen Schritten (insbesondere Unterlassungserklärungen), kann der Rechteinhaber vom Rechtsverletzer verlangen die rechtswidrig hergestellten Kopien von Sim City zu vernichten (§69f I S.1 UrhG).

Offline-Modus als Fehlerberichtigung?

Das deutsche Urheberrecht kennt einen weiteren Tatbestand Modifikationen an einem Computerspiel vornehmen zu können, ohne den Rechteinhaber um eine Einwilligung zu fragen: Die Fehlerberichtigung. Fehler sind Funktionsstörungen, Programmabstürze, Viren und Bugs [Schricker/Loewenheim, Urheberrecht Kommentar, 4. Auflage, §69d Rn. 10]. Die (anfänglichen) Server-Probleme verhindern die bestimmungsgemäße Benutzung von Sim City und sind deswegen auch als Fehler anzusehen. Fraglich ist nun, ob der Spieler ein "Selbstvornahmerecht" zur Beseitigung des Fehlers hat. Diese Frage ist umstritten [Schricker/Loewenheim, Urheberrecht Kommentar, 4. Auflage, §69d Rn. 11]. Kritiker sehen eine hohe Missbrauchsgefahr und verneinen ein Selbstvornahmerecht, wenn der Entwickler (hier Maxis) in der Lage und bereit ist den Fehler zu beseitigen. Da die Fehler von Servern, betrieben durch Electronic Arts hervorgerufen werden, muss auch auf Electronic Arts als Fehlerbeseitiger abgestellt werden, d. h. Electronic Arts muss in der Lage und bereit sein die Fehler zu beseitigen. Der Online-Zwang selbst ist kein Fehler, funktionieren die Server ordentlich, liegt auch kein Fehler mehr vor.

Zusammenfassung und Fazit

Die Modifikation von "AzzerUK" ist eine sonstige Umarbeitung im Sinne des §69c Nr.2 UrhG und damit einwilligungsbedürftig. Diese Einwilligung wird von Electronic Arts nicht erteilt, wie aus den öffentlichen Äußerungen zu entnehmen ist. Der unerlaubte Eingriff in den (Quell-)Code ist eine Rechtsverletzung und kann zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen. Ein Selbstvornahmerecht wegen Server-Fehler ist umstritten, jedenfalls dann zu verneinen, wenn die Server einwandfrei funktionieren.

Empfohlener redaktioneller Inhalt [EMBED_URL] An dieser Stelle finden Sie externe Inhalte von [PLATTFORM]. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden externe Einbindungen erst angezeigt, wenn Sie dies durch Klick auf "Alle externen Inhalte laden" bestätigen: Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Externe Inhalte Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
59
    • Kommentare (59)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von MrG Komplett-PC-Käufer(in)
        Zum einen lag meinerseits keine Provokation vor, sondern nur eine Richtigstellung.
        Zum anderen möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass ich nur anprangere, dass im Recht mit zweierlei Maß gemessen wird, da ja auch jedes andere Produkt das geistige Eigentum von irgendjemandem ist.
        Recht <> Gerechtigkeit.
        Gleiches Recht für alle.

        @Rizoma: Dann müsste ich ja die Piraten wählen.
      • Von MrG Komplett-PC-Käufer(in)
        Zum einen lag meinerseits keine Provokation vor, sondern nur eine Richtigstellung.
        Zum anderen möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass ich nur anprangere, dass im Recht mit zweierlei Maß gemessen wird, da ja auch jedes andere Produkt das geistige Eigentum von irgendjemandem ist.
        Recht <> Gerechtigkeit.
        Gleiches Recht für alle.

        @Rizoma: Dann müsste ich ja die Piraten wählen.
      • Von KastenBier Software-Overclocker(in)
        Zitat von MrG
        Erst denken, dann antworten.

        Eine Fahrlizenz (Den meisten als Führerschein bekannt) erwerbe ich, um mit meinem KFZ auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.
        Ich kann auch zusätzliche Räder an mein Auto schrauben und damit ganz legal ohne Fahrlizenz auf privatem Grund rumgurken.
        Warum soll ich also mit der Software auf meinem Grund und Boden (Computer) nicht machen dürfen, was ich will?
        Ich habe nie behauptet, dass man diese Dinge auf seinem Grund nicht tun darf. Ich sprach lediglich von öffentlichen Straßen. Der Vergleich war recht holprig, die Provokation deinerseits hätte aber nicht sein müssen und zeugt auch nicht unbedingt von Stärke.

        Die Software darfst du nicht verändern, weil sie nicht dein Eigentum ist, sondern du lediglich ein Nutzungsrecht dafür bekommen hast. Geistiges Eigentum darf, ohne Zustimmung des Besitzers, eben nicht verändert werden. Das sagt nicht EA, sondern das Gesetz. Und dem tut auch mein Vergleich, wenn auch holprig, keinen Abbruch.
      • Von Fexzz BIOS-Overclocker(in)
        Das beste ist ja, das ganze "Offline-Mod" zeug ist keine wirkliche Mod, man muss lediglich eine einzige Zeile im Sourcecode ändern und der Offlienmodus ist möglich.

        Man sehe sich einmal folgendes an: SimCity 2013 "Always-Online" Source Code - Pastebin.com

        Direkt in Zeile 4: kNetDownForceQuitAfterMinutes : 20. Kommentiert man diese Zeile raus, ist der "Always-On"Modus umgangen. Viel lustiger find ichs, dass das Spiel beim verlieren einfach einen Countdown startet, der es nach 20 Minuten beendet dann.

        Was 'ne Kindergartenprogrammierung.
      • Von Haxti Software-Overclocker(in)
        Zitat von Rizoma
        Weil es so Gesetzlich im Urheberrecht verankert ist. Wenn es dich stört wähle ne Partei die diesen Punkt zu deiner Zufriedenheit ändern will oder Gründe eine eigene Partei um dies zu ändern.
        An dem Punkt waren wir schon ein paar Seiten davor. MrG möchte das nicht einsehen.
      • Von Rizoma Volt-Modder(in)
        Zitat von MrG
        Erst denken, dann antworten.

        Warum soll ich also mit der Software auf meinem Grund und Boden (Computer) nicht machen dürfen, was ich will?
        Weil es so Gesetzlich im Urheberrecht verankert ist. Wenn es dich stört wähle ne Partei die diesen Punkt zu deiner Zufriedenheit ändern will oder Gründe eine eigene Partei um dies zu ändern.
      Direkt zum Diskussionsende
  • Print / Abo
    Apps
    PCGH Magazin 07/2026 PC Games 06/2026 play5 07/2026 N-Zone 06/2026 Linux Magazin 06/2026 LinuxUser 06/2026 Raspberry Pi Geek 07/2026
    PC Games Hardware PC Games Linux Magazin Raspberry Pi Geek Computec Kiosk