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Das Fernabsatzrecht erfährt ab dem 13. Juni 2014 erneut umfangreiche Änderungen. Händler und Käufer müssen sich auf die geänderte Rechtslage einstellen. Neben einer Ausweitung der Informationspflichten des Händlers ergeben sich umfangreiche Anpassungen von Vorschriften über den Widerruf, den Wertersatz und die Fristenberechnung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen.
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