Ist die Black-Mesa-Mod ein Fall für den Index? Kommentar zum Thema Jugendschutz
Der Ansturm auf die Black-Mesa-Mod war bei Erscheinen gewaltig. Die Entwickler-Webseite war stundenlang nicht erreichbar. Findige Nutzer behalfen sich mit Torrent-Webseiten, aber auch Kollegen aus dem Print-Bereich der Unterhaltungselektronik schalteten schnell und veröffentlichten kurzerhand selbst eine Download-Möglichkeit. Warum das aus Gründen des Jugendschutzes in Deutschland bedenklich erscheint, möchten wir nachfolgend erläutern.
Am 31. Oktober 1998 erschien der erste Teil von Half-Life und revolutionierte ein stückweit die Ego-Shooter-Welt, wie wir sie heute kennen. Half-Life stand anno 1998 aber auch für ein negatives Sinnbild des deutschen Jugendschutzes. Die deutsche Version erfuhr weitreichende Veränderungen, die bis heute beispiellos sind. Um ein begehrtes, aber damals noch nicht verpflichtendes USK-Prüfsiegel mit der Freigabe ab 16 Jahren zu erhalten, gestalteten die Half-Life-Entwickler von Valve das Spielgeschehen ordentlich um. Anstatt böswilliger Soldaten erwarteten im späteren Spielverlauf Roboter (mit angepasster Synchronstimme) auf Gordon Freeman. Wurde ein unbeteiligter Wissenschaftlicher oder Wachsoldat getötet, setzte dieser sich kopfschüttelnd auf den Boden, anstatt leblos zu fallen. Splatter-Effekte wurden durch herumfliegende Metallfedern ersetzt. Blut sucht man vergebens im gesamten Spiel.
Der Hintergrund für diese Kastration war die am 16. Dezember 1998 erfolgte Indizierung der US-Version von Half-Life. Eine inhaltlich unveränderte deutsche Version hätte strengen Verkaufsauflagen unterlegen. Am 30. Juli 2005 folgte dann das grafisch etwas aufpolierte Half-Life: Source (US-Version). Es wurde in die Liste A der indizierten Spiele-Medien aufgenommen. Ein Werbeverbot geht damit einher und bestenfalls der Verkauf in geschlossenen Verkaufsbereichen (Benutzergruppen im Internet) war noch möglich - und das, obwohl die Grafik schon 2005 hoffnungslos veraltet war.
Gesetzliche Grundlagen
Wir fragen uns an dieser Stelle natürlich, was das alles mit der langjährig in Entwicklung befindlichen Black-Mesa-Mod zu tun hat. Die Antwort liefert der Wortlaut des deutschen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV):
§15 I JuSchG:
Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien […] bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann […] angeboten , angekündigt oder angepriesen werden,
§15 III JuschG
Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
§4 II S.1 JMStV
Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote […] unzulässig, wenn sie
1. in den teilen A und C der Liste nach §18 Jugendschutzgesetz aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind,
§4 II S.2 JMStV
In Telemedien [Anm. Internet-Webseiten und Torrent-Angebote] sind Angebote […] zulässig, wenn der Anbieter sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
§4 III JMStV
Nach Aufnahme eines Angebots in die Liste nach §18 des Jugendschutzgesetzes wirken die Verbote nach Absatz 1 und 2 auch nach wesentlichen inhaltlichen Veränderungen bis zu einer Entscheidung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Wesentlich inhaltsgleich?
Da die Black-Mesa-Mod bisher nur im Internet als Download angeboten wird, sind die Vorschriften des JMStV anzuwenden, wenngleich dieser auf die Vorschriften des JuSchG Bezug nimmt. Die Black-Mesa-Mod hatte die US-Version von Half-Life als Vorbild. Das wird spätestens beim ersten Kampf mit einem Militär-Soldaten deutlich. Darüber hinaus wird nicht mit Blut gegeizt. Man kann daher behaupten, dass Black Mesa wesentlich näher an der US-Version von Half-Life als an der deutschen Version ist. Darüber hinaus bietet Black Mesa eine realistischere Grafik, aber auch zum Teil neue Spiel-Wege und veränderte Situationen im Spiel. Würde man zu dem Schluss kommen, dass Black Mesa "wesentlich inhaltsgleich" mit der 1998 oder 2005 indizierten US-Version von Half-Life oder Half-Life Source ist, müssten für die Verbreitung von Black Mesa die gleichen Restriktionen gelten wie für Half-Life (US-Version). Einige deutsche Download-Anbieter müssten in letzter Konsequenz mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen (§24 I Nr. 3 in Verbindung i.V.m. Absatz 3).
Fraglich ist, ob die Black-Mesa-Mod "wesentlich inhaltsgleich" zur US-Version von Half-Life ist (wir unterscheiden nachfolgend nicht zwischen der Original-Version und Source). Für die Beurteilung der Inhaltsgleichheit ist das Weglassen oder Ändern von Titel, Autoren- bzw. Verlegernamens, Veränderungen in der Reihenfolge oder das bloße Hinzufügen oder Weglassen einzelner für die Beurteilung der sozialethischen Desorientierung nicht relevanter Text- oder Bildpassagen in der Regel unerheblich. [vgl. Bundesverwaltungsgericht NjW 1987, 1435, 1436; OVG Münster NjW 1973, 385; Liesching/Schuster, Jugendschutzrecht, 5. Auflage, S. 168].
Ebenfalls unerheblich ist die vorhandene oder fehlende Genehmigung des Urhebers des Spiels (hier Valve). Konkret würde das bedeuten, dass die optischen Veränderungen und die gelegentlichen Veränderungen von Lösungswegen (Schalterrätsel) weiterhin Black Mesa inhaltsgleich zu Half-Life (US-Version) machen würden. Wer das zu beurteilen hat, regelt das Gesetz ebenfalls: Gemäß §4 III JMStV muss die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zunächst durch Beschluss entscheiden, ob weiterhin eine wesentliche Inhaltsgleichheit von Black Mesa zu Half-Life (US-Version) besteht [vgl. Liesching/Schuster a. a. O. S. 349]. Die Webseiten-Betreiber und Download-Anbieter sind grundsätzlich verpflichtet, eine Prüfung des eigenen Angebots vorzunehmen.
Keine Jugendfreigabe?
Selbst wenn man eine wesentliche Inhaltsgleichheit mit der indizierten US-Version von Half-Life verneint, bleibt immer noch die Tatsache einer fehlenden USK-Freigabe. Es dürfte unstrittig sein, dass Black Mesa Gewalt offen zur Schau stellt und so manche abgetrennte Gliedmaßen zeigt. Die jeweiligen Anbieter seien auf §5 JMStV hingewiesen, der u. a. technische Schutzmaßnahmen vorsieht, um die "Wahrnehmung" von Inhalten ab 16 oder 18 Jahren "wesentlich zu erschweren". Das bekannteste Beispiel hierfür sind Zeitschaltungen zwischen 22 bis 6 Uhr (ab 16 Jahren) und 23 bis 6 Uhr (ab 18 Jahren).
Angesichts der realistischen Grafik (um "realistisch zu sein, muss eine Grafik-Engine nicht das technisch Machbare herausholen), der Splatter-Effekte und der zum Teil fehlenden Möglichkeit, ohne Tötung von menschenähnlichen Wesen weiterzukommen, dürfte eine Einteilung in die Altersstufe ab 18 Jahren vertretbar sein. Zeitschaltungen (Jugendschutzprogramme sind leider nur bis 16 Jahren positiv bewertet) sind daher unumgänglich. Die freie Zurverfügungstellung auf manchen deutschen Webseiten dürfte damit in Richtung Ordnungswidrigkeit gehen.
Fazit: Black Mesa
Black Mesa ist mehr als ein einfaches Fan-Projekt. Die langjährige Entwicklung hat sich ausgezahlt. Der Andrang in den ersten Tagen hat diese Tatsache offenkundig gemacht. Wie immer scheint aber der deutsche Jugendschutz der euphorischen Verbreitung einen Strich durch die Rechnung machen zu können. Die Problematik dürfte allenfalls Juristen mit sehr guten Kenntnissen im Jugendschutzrecht auffallen. Vermutlich bleibt die Feststellung der "wesentlichen Inhaltsgleichkeit" auch nur ein theoretisches Problem, mit dem sich in erster Linie gewerbliche Anbieter und die Speerspitze des Jugendschutzes in Form von Jugendschutz.net beschäftigen müssen. Komplett von der Hand weisen sollte man den Konfliktpunkt aber nicht.

Ist sie aber nicht, Persönlichkeitsentwicklung ist eine sehr komplexe Sache, die man in der Realität (im Gegensatz zu einigen Masterminds hier) schon kaum nachvollziehen, geschweige denn vorhersehen und mit dem kleinen Finger steuern kann.
Für Black Mesa schaltet niemand Werbung, trotzdem haben Minderjährige Interesse daran.
Wenn Erziehung (sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von Eltern) so einfach wäre, wie manche sich das hier vorstellen, dann könnten wir uns Gesetze und deren Durchsetzung ganz sparen und fröhlich friedlich in einer großen Konsens-Kommune leben.
Ist sie aber nicht, Persönlichkeitsentwicklung ist eine sehr komplexe Sache, die man in der Realität (im Gegensatz zu einigen Masterminds hier) schon kaum nachvollziehen, geschweige denn vorhersehen und mit dem kleinen Finger steuern kann.
Das sind Dinge die ich auch nicht verstehen kann.
Wenn ich volljährig bin habe ich das Recht das zu machen wozu ich Lust habe. Also kann ich alles spielen was es gibt.
Ich kann verstehen wenn verbotene Sachen aus dem Spiel entfernt werden wie eben Symbole des 3. Reiches aber dass die Behörde ein Game frei ab 18 gibt und trotzdem noch Beschneidung fordert ist schon sehr stark.
Die Frage ist halt was Menschverachtend ist?
Wenn du auf einem toten herumballerst trift das mit Sicherheit zu. Daher ist es auch i.O. wenn der Ragdoll Effekt entfernt wird -- wie bei Far Cry.
Aufklärung und Gesetze sind eigentlich zwei verschiedene Paar Stiefel und das Problem ist sicher nicht das "gesellschaftliche" Bier zum Schweinebraten oder zum Feierabend. Das Problem hat mit diesen hippen und supercoolen Getränken angefangen und hört bei mieserabler Erziehung auf. Eher sollte es ein Gesetz gegen Werbung von Alkohol geben, aber nein, man grätscht den Tankstellenbesitzern rein die diesen anbieten
Egal wie, wenn Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern, können die Gesetze den angerichteten Schaden auch nicht mehr reparieren... Was uns auch wieder zu den Spielen hier führt. Ab 18 ist ab 18 und solange kein menschenverachtendes Material im Spiel ist, sehe ich auch keinen Grund für Schnitte oder eine Indizierung zum Wohle der Jugend, da "ab 18" für mich als erwachsen gilt.
Das mit dem Alkohol liegt ja eher daran dass es eben gesellschaftlich akzeptiert ist zu saufen und betrunken zu sein.
Das kannst du nur ändern wenn du die Menschen aufklärst und das geht halt am Besten in der Schule denn du musst der nachfolgenden Generation erklären dass Alkohol keine Lösung ist.
Und Jugendschutz ist nun mal wichtig. Dass in dem Bereich die Eltern die erste Anlaufstelle sind sollte offensichtlich sein aber wenn sich die Eltern eben nicht um ihre Kindern kümmern müssen eben Gesetze her die das besser regeln.