Neue EU-Richtlinie verpflichtet Hersteller von Hard- und Software zur Haftung bei Fehlern
Eine neue Produkthaftungsrichtlinie verpflichtet Hersteller von Hard- und Software zur EU-weiten Haftung für Fehler. Open-Source-Software bleibt von dieser neuen Regelung ausgenommen.
Eine neue EU-weite Regelung mit dem etwas sperrigen Namen "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte" ist in Kraft getreten. Erstmals müssen Hersteller von Hardware und Software für Fehler in ihren Produkten haften, was bisher nicht der Fall gewesen ist.
Ausweitung der Produkthaftung durch neue EU-Richtlinie
Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie werden die Regelungen angepasst und umfassen nun auch Roboter oder Smart-Home-Geräte. Wichtigste Neuerung der EU-weiten Richtlinie, die ursprünglich aus dem Jahr 1985 stammt, ist die Ausweitung der Produkthaftung auf Software und Hardware. So gelten die neuen Regelungen sowohl für einzelne Programme als auch für Cloud-Produkte und integrierte Softwarekomponenten.
Open-Source-Software ist von der Produkthaftungsrichtlinie der EU ausgenommen, sofern sie nicht kommerziell angeboten wird. Die neue Gesetzgebung ermöglicht Kunden eine weitreichende Haftung für Softwareprodukte, auch wenn kein direkter Vertrag mit dem jeweiligen Hersteller besteht. Dabei müssen Softwareanbieter für ihre Programme haften, solange sie die Kontrolle über ihre Softwareprodukte haben.
Die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte" gilt auch für Online-Händler, die Produkte in die EU importieren. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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Quelle: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PDF) via Golem

Da muss man sich halt immer fragen, ob dir ein Schaden dabei entsteht, wenn du die Software nach 10 Jahren nicht mehr nutzen kannst?
Ich denke das ist eher etwas für kommerzielle Software, wenn dir z.B als Händler ein Softwarefehler dein Produkt für 1€ verkauft, anstelle von 100€. Dann entsteht dir ein Schaden und die Softwarefirma kann haftbar gemacht werden.
Schade, dass in dem Artikel nicht näher beschrieben wird was genau das für uns bedeutet.
Da muss man sich halt immer fragen, ob dir ein Schaden dabei entsteht, wenn du die Software nach 10 Jahren nicht mehr nutzen kannst?
Ich denke das ist eher etwas für kommerzielle Software, wenn dir z.B als Händler ein Softwarefehler dein Produkt für 1€ verkauft, anstelle von 100€. Dann entsteht dir ein Schaden und die Softwarefirma kann haftbar gemacht werden.
Schade, dass in dem Artikel nicht näher beschrieben wird was genau das für uns bedeutet.
Ist also noch gar nichts in Kraft getreten, das Gesetz wurde lediglich in der EU verabschiedet.