Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht entscheidet im März
Im März will das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge gegen die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten entscheiden.
Quelle: [vorratsdatenspeicherung.de]
Vorratsdatenspeicherung: Es liegt eine Verfassungsbeschwerde dagegen vor, im März soll darüber entschieden werden (Bild: vorratsdatenspeicherung.de)
Seit Jahresbeginn gilt die Speicherfrist, dagegen haben unter anderem die FDP-Politiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie mehrere Grünen-Politiker Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wie heise online berichtet, soll es außerdem eine Beschwerde von circa 30.000 Bürgern geben, die dem Gericht aktuell jedoch noch nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde wurde Ende Dezember von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht, wann nun eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ansteht, sei noch nicht abzusehen.
Außerdem entscheidet das Gericht im März über die automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen. Wie der im Auftrag des ADAC handelnde Rechtswissenschaftler Alexander Roßnagel feststellte, seinen sieben der acht bestehenden Ländergesetze dafür verfassungswidrig.
