Landgericht München: Computer ist ein gefährlicher Gegenstand

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Das Landgericht München vor kurzem entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet haftbar gemacht werden können.

Das Landgericht München stuft den PC mit Internetzugang als gefährlichen Gegenstand ein. Das Landgericht München stuft den PC mit Internetzugang als gefährlichen Gegenstand ein. Im vorliegenden Präzedenzfall ging es laut golem um eine 16-Jährige, die aus 70 urheberrechtlich geschützten Fotos, die sie aus dem Internet heruntergeladen hatte, ein Video erstellt und dieses bei myvideo.de und video.web.de veröffentlicht. Die Fotografin verklagte die Jugendliche und deren Eltern daraufhin auf Unterlassung und Schadensersatz. Mit Erfolg, wie das jüngst gefällte Urteil bestätigt.

Das Gericht gab den Argumenten der Klägerin Recht, die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt, da sie die Internetaktivitäten ihrer Tochter hätten kontrollieren müssen. Die Eltern selbst argumentierten, ihre Tochter wisse besser über Computer und das Internet Bescheid als sie selbst, da sie in der Schule einen entsprechenden Kurs besucht hätte.

Die Richter des Landgerichts München stuften den, mit dem Internet verbundenen, Computer der Eltern als gefährlichen Gegenstand ein, vor dessen Nutzung die Eltern ihre minderjährigen Kinder belehren und grundsätzlich überwachen müssten. In der Urteilsbegründung erläutert das Gericht weiter: "Unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt."

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