CES 2016: UHD-Logo und Mindestanforderungen vorgestellt
Auf der CES wurden das offizielle UHD-Logo der UHD Alliance vorgestellt und die Mindestanforderungen festgezurrt. Erfüllen Geräte und Zuspieler diese, wird das Logo vergeben. Allerdings würde man sich als Kunde eine klarere Line wünschen, denn der Wildwuchs bei den Bezeichnungen wird damit kein Ende finden.
Lange hat es gedauert, aber nun ist es da: das offizielle UHD-Logo. Auf der CES in Las Vegas hat die Ultra-HD-Alliance das Logo vorgestellt und die dazugehörigen Standards präsentiert, die schon länger auf dem Markt erhältlich sind, jetzt aber einen festlichen Rahmen haben. Jedes zertifizierte und die Rahmenbedingungen erfüllende Gerät kann mit einem UHD-Logo ausgestattet werden.
Dabei geht es im Kern natürlich um die Auflösung des Panels. Das Ultra-HD-Logo umfasst dabei gleich zwei Auflösungen: das gerade in der Verbreitung befindliche UHD-1 mit 3.840 × 2.160 Pixel und ein Zukunftsausblick mit UHD-2, das 7.860 × 4.380 Pixel abdeckt. Umgangssprachlich wird wohl auch weiterhin von 4k und 8k die Rede sein, was im Detail aber nicht korrekt ist, weil es sich dabei um das Format von DCI handelt, das vor allem in Kinos verwendet wird. Seine Auflösung beträgt im 16:9-Format exakt 4.096 × 2.160, weicht in anderen Bildformaten in der Höhe aber ab. Gleiches gilt für 2k, was eigentlich 2.048 × 1.152 Pixel in 16:9 sind und nicht das bekannte Full HD darstellt.
Nur die Pixel reichen aber nicht, um ein UHD-Logo zu bekommen. Die Mindestanforderungen liegen bei 3.840 × 2.160 Pixel, 10 Bit Farbtiefe, Wide Color Gamut, Eingangssignal BT.2020, 90 Prozent des P3-Farbraums für das Display und HDR nach SMPTE ST2084 EOTF. Letzteres kann entweder 1.000 Nits maximale Helligkeit und weniger als 0.05 Nits Schwarzwert oder alternativ 540 Nits maximale Helligkeit und weniger als 0.0005 Schwarzwert sein. Sind diese Punkte erfüllt, gibt es das Logo.
Die beiden HDR-Standards sollen auf der einen Seite besonders helle Displays abdecken, aber auch auf der anderen Seite Displays mit besonders gutem Schwarzwert entgegenkommen. Hier muss sich der Kunde dann entscheiden, was er präferiert. Für die Anbieter, UHD-Blu-rays rücken ja bekanntlich auch immer näher, bedeutet das, dass die Produktion mit einer Helligkeit von mehr 1.000 Nits und einen Schwarzwert von 0,03 Nits haben sollte. Dann gibt es auch auf der UHD-Blu-ray ein Logo, weil sichergestellt ist, dass die zertifizierten Geräte korrekt beschickt werden. Unschön dabei ist der Bezeichnungs-Wirrwarr, denn die Blu-rays tragen "4k Ultra HD" als Aufschrift.
In den meisten Fällen dürfte der Standard "Ultra HD Premium", so der volle Name, eingehalten werden, weil in der UHD-Allianz alle maßgeblichen Industriegrößen zusammengeschlossen sind. Insgesamt sind es 30, darunter Studios und Gerätehersteller. Im Marketing wird man zuweilen auf andere Bezeichnungen stoßen. Samsung nennt sein Line-up SUHD. Das ist aber ab dem Modelljahr 2016 mit dem UHD-Premium-Logo zertifiziert. Ähnliches gilt für LG.


UHD-Auflösung: 3.840 x 2.160 Pixel
Bildwiederholungsraten: 24 bis 60 Bilder die Sekunde
Farbtiefe: Mindestens 8 Bit
HDMI-Verbindung
Decodierung von HDCP 2.2 Verschlüsselung
Das UHD-Premium-Siegel gibt es dann bei Erfüllung der im Artikel genannten Kriterien (inkl. HDR)!
Ist das so korrekt?
10 Bit- Top
Richtiger satter Schwarzwert - Top
Für mich bleiben aber 3840x2160 das einzige "richtige" UHD.
1920x1080 hatte damals als erstes FullHD definiert und nur doch die ganzen Apple-Monitore (und dort wird ja heutzutage en vogue grafik und film bearbeitet) wurde dann daraus 1920x1200.
Was mir mehr Kopfzerbrechen bereitet ist die Tatsache was bei den UHD-Blurays an Kopierschutz mit drauf kommt. Kaum ein Receiver beherrscht den neuen Kopierschutz HDCP 2.2 und weitere 2500 Euro für einen neuen Atmos-Receiver seh ich nicht ein. Dann bleib ich lieber bei Netflix & Chill
Wäre der LG BH16NS40 UHD fähig?
Könnte man damit die Filme angucken, wenn es die Software erlaubt?
Der Brenner unterstützt BD XL Rohlinge lesen/schreiben.
Interessant fände ich noch ob das Logo vorsieht das 60Hz auch ohne Farbsubsampling dargestellt werden können. Wäre schön wenn es so wäre.
"4k" und "2k" sind auch nicht unmittelbar offizielle DCI Begriffe auch wenn sie zuerst in der digitalen Kinotechnik verwendet wurden und aus dieser Stammen. Die Grundlage dafür ist die Vergleichbarkeit mit analogem Film dessen Auflösung -basierend auf gängigen Testverfahren- in "Linien" gemessen wird (während man die Auflösung in der analogen und folglich später auch der digitalen Fernsehtechnik eher in "Zeilen" gemessen hat; daher kommen ja auch Begriffe wie "1080p" oder "720i").
Es ist nicht wirklich falsch auch bei anderen Auflösungen als diesen DCI Auflösungen von 2k bzw. 4k zu sprechen wenn sich die (Spalten-)Auflösung in der Größenordnung bewegt und die Vergleichbarkeit mit entsprechendem analogen Film bestehen bleibt (die für heutige Heimanwender aber kaum ein Maßstab sein dürfte). UHD kann guten Gewissens als "4k" bezeichnet werden lediglich der umgekehrte Weg ist falsch da UHD ja eine einzige bestimmte Auflösung hat (bzw. 2) während "4k" eine ganze Gruppe von Auflösungen umfasst.