Kartellverstoß: U.a. Asus & Philips müssen Millionen für Preistreiberei zahlen
Die EU hat Strafen in Höhe von insgesamt 111 Millionen Euro gegen Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer verhängt, die in den Jahren von 2011 bis 2015 die Marktpreise ihrer Elektronikprodukte manipuliert haben. Mit Sanktionen wie Lieferstopps haben sie höhere Preise durchgesetzt und damit gegen das Kartellrecht verstoßen. Aufgrund ihrer Zusammenarbeit wurden die Strafen gemildert.
Die Europäische Kommission hat seit 2017 gegen die vier Hersteller Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer ermittelt, gegen die der Verdacht der Marktmanipulation bestand. In einer Pressemitteilung hat die EU das abschließende Ergebnis verkündet, das in einer Gesamtstrafe von 111 Millionen Euro resultiert. Konkret geht es um Fest- oder Mindestpreise, welche die Hersteller Onlinehändlern in verschiedenen Zeiträumen von 2011 bis 2015 vorschrieben.
Auch PC-Hardware betroffen
Das soll vor allem Shops betroffen haben, die niedrigere Preise aufriefen. Bei Widersetzung drohten den Händlern herstellerseitige Sanktionen wie Lieferstopps. Das wiederum habe den Wettbewerb eingeschränkt, da die günstigeren Anbieter normalerweise für sinkende Preise bei der Konkurrenz sorgen würden. Im Falle von Asus waren unter anderem PC-Hardware und Displays betroffen, bei Philips Heimkino- und -videosysteme. Die EU schreibt, dass alle "vier Unternehmen mit der Kommission [zusammenarbeiteten], indem sie Beweismittel mit erheblichem Mehrwert vorlegten und den Sachverhalt sowie die Zuwiderhandlungen gegen das EU-Kartellrecht ausdrücklich anerkannten". Das wiederum resultierte in einer Strafmilderung von 40 Prozent im Falle von Asus, Denon & Marantz und Philips sowie 50 Prozent bei Pioneer. Ersterer muss mit 63,52 Mio. Euro die höchste Strafe stemmen.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Der Markt für Online-Handel wächst rapide und hat in Europa inzwischen ein jährliches Volumen von über 500 Mrd. EUR erreicht. Mehr als die Hälfte der Europäer kaufen jetzt auch über das Internet ein. Die Maßnahmen der vier Unternehmen haben für Millionen von Verbrauchern in Europa zu höheren Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte geführt. Das verstößt gegen das EU‑Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Unsere heutigen Beschlüsse zeigen, dass die EU‑Wettbewerbsvorschriften die Verbraucher schützen, wenn Unternehmen stärkerem Preiswettbewerb und besseren Auswahlmöglichkeiten im Weg stehen."

Gehe davon aus, dass >90% der Bevölkerung noch nie was von Asus gehört haben (auch wenn Teile ihres Komplett-PC vielleicht daher stammen), wohingegen das bei Philips anders aussieht.
Denen wird vor allem die Verurteilung in der Öffentlichkeit (=Umsatzeinbußen) wehtun, die paar Millionen zahlen sie aus der Portokasse... (Umsatz 2017 ~17 Milliarden, 2016 ~24 Milliarden)
mfg
Schön zu wissen, man hätte ein beliebig ins Auge gefasste Asus Board u. U. wohl durchaus günstiger erwerben können. Bei so was müssten die Strafzahlungen noch viel härter ausfallen.
Also kann ich Asus jetzt verklagen? Hatte mir vor kurzem einen Monitor von denen gekauft. Soll ich Asus mal. Anschreiben ob man sich außergerichtlich einigen könnte