Verwertungsgesellschaften fordern rückwirkend höhere Abgaben auf externe Festplatten

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Bekannt von nahezu allen technischen Geräten, die in der Lage sind urheberrechtlich geschützte Werke zu verarbeiten oder zu kopieren, rücken nun auch externe Festplatten in das Abgaben-Licht. Die Zentralstelle für private Überspielrechte hat zusammen mit den Verwertungsgesellschaften neue Abgaben aufgestellt. Die Hersteller wehren sich.

Verwertungsgesellschaften fordern rückwirkend höhere Abgaben auf externe Festplatten Quelle: Medion Verwertungsgesellschaften fordern rückwirkend höhere Abgaben auf externe Festplatten Als Grund für die Erhöhung der Abgabensätze wird die das Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft angegeben. Eingeführt am 01. Januar 2008 sollen rückwirkend zu diesem Zeitpunkt höhere Abgaben von den Herstellern verlangt werden. Je nach Speicherkapazität und Funktionsumfang von externen Festplatten, unabhängig ob Magnetfestplatte oder Solid State Disk, sollen 5 bis 34 Euro veranschlagt werden können. Die Abgaben werden direkt bei den Herstellern eingezogen, wobei diese eins zu eins die Kosten auf den Kaufpreis umlegen. Abgabenträger ist damit der Käufer.

Am günstigsten mit 5 Euro werden externe Festplatten mit bloßem Netzwerkanschluss und unter ein Terabyte Speicherkapazität. Kommt ein USB-Anschluss hinzu werden bereits 7 Euro eingezogen. Ab einem Terabyte werden 9 Euro fällig. Sprunghaft teurer werden Netzwerk-Festplatten mit über einem Terabyte Speicherplatz. 17 Euro wären hier zu zahlen. Ist die externe Festplatte als Multimedia-Festplatte zu klassifizieren, d.h. sie können neben dem PC auch Fernsehgeräte oder Musikanlagen mit Daten versorgen, sind 19 Euro zu berappen. Hat diese dann noch eine Empfangseinheit für TV, steigt die Abgabe auf 34 Euro. Für Multimedia-Festplatten sind die Abgaben unabhängig von der Speicherkapazität.

Es ist zu erwarten, dass nun nur noch eine Einigung über gerichtlichem Wege möglich sein könnte, ein Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht in München oder ein Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Quelle: Heise

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    • Kommentare (28)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von fgsfds Komplett-PC-Aufrüster(in)
        AW: Verwertungsgesellschaften fordern rückwirkend höhere Abgaben auf externe Festplatten

        Die Hersteller sollen sich weigern Festplatten an GEMA, Muskproduzenten und Filmstudios zu verkaufen mal sehen wie sie ohne Festplatten den Schrott produzieren. Man könnte dann eine Gebühr von sagen wir 100000Euro verlangen pro jede Festplatte auf der kommerzielle urheberrechtlich geschützte Werke entstehen. Microsoft machts ja genau so es gibt ne billige Version von Office für nichtkommerzielle Verwendung und für die Arbeit wird es teurer.
      • Von fgsfds Komplett-PC-Aufrüster(in)
        AW: Verwertungsgesellschaften fordern rückwirkend höhere Abgaben auf externe Festplatten

        Die Hersteller sollen sich weigern Festplatten an GEMA, Muskproduzenten und Filmstudios zu verkaufen mal sehen wie sie ohne Festplatten den Schrott produzieren. Man könnte dann eine Gebühr von sagen wir 100000Euro verlangen pro jede Festplatte auf der kommerzielle urheberrechtlich geschützte Werke entstehen. Microsoft machts ja genau so es gibt ne billige Version von Office für nichtkommerzielle Verwendung und für die Arbeit wird es teurer.
      • Von Research Lötkolbengott/-göttin
        AW: Verwertungsgesellschaften fordern rückwirkend höhere Abgaben auf externe Festplatten

        heise online - Verwerter fordern höhere Urheberrechtsabgaben auf externe Festplatten

        Laut Heise sollen nun auch Smartphones mit berührungs-empfindlichem Display belangt werden.

        Zitat
        Auch auf die Entwicklung im Mobilfunkbereich reagiert die ZPÜ mit neuen Tarifen für Handys. Standardhandys sollen nach Angaben des Branchenverbands Bitkom mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden, Smartphones mit berührungsempfindlichem Bildschirm je nach Speicherkapazität mit einer Abgabe von 16 oder 36 Euro. Die Bitkom stellt die Urheberrechtsabgabe für Handys grundsätzlich in Frage. Auf Handys gespeicherte Inhalte seien größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant.
        Da diese "Organisationen" leider nicht Staatlich sind kann man nicht einmal mit der doppelten Versteuerung blocken........

        Merkwürdig das man mit dem Kauf von Speichermedien unter Generalverdacht gestellt wird....



        Wo hatten wir das zuletzt....

        Generalverdacht bei bestimmten/unbestimmten Tätigkeiten/Besitz...

        AH! DDR und 3 Reich. *



        * Ich möchte hier nichts verharmlosen. Es ähnelt nur entsprechenden Zeiten.
      • Von DarkTaur Komplett-PC-Aufrüster(in)
        AW: Verwertungsgesellschaften fordern rückwirkend höhere Abgaben auf externe Festplatten

        Da fällt mir wieder nur ein Wort ein: Mafia!
      • Von Invisible_XXI BIOS-Overclocker(in)
        AW: Verwertungsgesellschaften fordern rückwirkend höhere Abgaben auf externe Festplatten

        Zitat von Zombiez
        @Imperator-Paul, Invisible_XXI
        Die Abgaben sind dafür da, dass du deine LEGAL gekauften Sachen kopieren darfst.

        Die GEMA hat es nicht so mit Marketing, wie man auch bei dem Streit mit Google sieht.
        Bei Youtube bekommen die Labels(aka MI) ca. 50% der Einnahmen, da kann ich verstehen, dass die Künstler(aka GEMA) nicht mit<5% zufrieden sind.
        Alle waren sauer auf Google-> Google sagt böseböse GEMA-> alle sauer auf GEMA
        Das Google die Karre selber in den Dreck gefahren hat steht nirgends.

        Bei anderen Ländern klappt es nur besser, weil da deren GEMA viel Einfluss von der MI hat und die natürlich kein Interesse an einen faireren split hat.

        PS: Nein, ich bin nicht aus der Branche

        ich sehe keinen grund, warum man selbst für private kopien zahlen sollte!
        außerdem ist nicht gesagt, dass man überhaupt private kopien anlegt!
        und es ist nicht gesagt, dass man urheberrechtlich geschütze medien kopiert!

        ich möchte nicht für alles zahlen, das ich nur theoretisch nutzen könnte! genau wie bei der GEZ.
      • Von ruyven_macaran Trockeneisprofi (m/w)
        AW: Verwertungsgesellschaften fordern rückwirkend höhere Abgaben auf externe Festplatten

        Zitat von Imperator-Paul
        Was ich nicht ganz verstehe ist, dass ich doch sämtliche Urheberrechtskosten mit dem Kauf eines Filmes/Musikstückes bezahlt habe. Warum soll ich dann als Käufer nochmals Urheberabgaben leisten .
        Mit dem Kauf hast du die Nutzung an einer Kopie bezahlt. Mit den Abgaben auf Kopiersystemen bezahlst du für die Privatkopien, die du davon machen darfst.

        Stellt sich nur die Frage: Wovon eigentlich? Blue-Rays: Kopiergeschützt, Umgehung verboten. DVDs: Kopiergeschützt, Umgehung verboten. Spiele: Kopiergeschützt, DRM-verseucht, eine Kopie ist oft schon mehr, als man haben will . MP3s: DRM, Umgehung verboten. Bleibt eine zunehmend kleiner werdende Zahl von verkauften CDs, die z.T. auch noch Kopierschutzmechanismen enthalten. Wenn ich jetzt umgekehrt die Bezeichnung der Industrie von 128 kbit MP3s als "CD-Qualität" heranziehe, dann hätte die Kopie eines durchschnittlichen (Chart-)Albums vielleicht 30-40 MB. Fallen jemand sponten 30000 Stück ein, die er auf seine Terabyte-Platte kopieren möchte


        Zitat von joel3214
        Ist einfach nur Abzocke
        Wie die Umweltplackette in D bringt nichts für die Umwelt (nachgewiesen) aber der Bürger muss zahlen und dann wie ich nicht mehr in die Stadt fahren.

        Die "Umweltplakette" soll der Umwelt auch gar nichts bringen, sondern die Feinstaubbelastung in den Innenstädten reduzieren und damit was für die Gesundheit der Einwohner tun. Ist ähnlich wie bei der "Umweltprämie" (die nicht etwas für die Umwelt getan hat -das auch nie hätte tun können-, sondern ein staatliches Geschenk an die Autohersteller war), Merkel hat da offensichtlich ein Problem, passende Namen zu finden. (bzw.: Sie hat ein Problem, ihren vollmundigen Umweltversprechen irgendwelche positiven Taten folgen zu lassen -negative finden sich eher- und täuscht auf diesem Wege zumindest blinden Aktionismus vor)
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