Künstliche Intelligenz: Grundsatzentscheidung bei Patentrechten

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Quelle: Foto von Hitesh Choudhary auf Unsplash

In den USA ist eine Grundsatzentscheidung bei Patentrechten gefallen, an denen KI beteiligt ist. Es gilt, dass Patente nur auf menschliche Personen angemeldet werden können und diese einen "bedeutenden Beitrag" leisten müssen.

Künstliche Intelligenz ist in aller Munde, beflügelt nicht nur den Aktienkurs von Nvidia, sondern auch Forschung und Entwicklung. Doch wie ist es, wenn mit KI etwas erfunden oder entdeckt wurde und man ein Patent anmelden will? Dafür stehen in den USA die Chancen eher schlecht. Zum ersten Mal hat die US-Regierung eine Antwort gegeben, die die Art und Weise beeinflussen wird, wie jeder - von großen Unternehmen bis hin zu Hobbybastlern - den Schutz von geistigem Eigentum beantragen kann.

Laut US Patent and Trademark Office (USPTO) muss eine echte Person einen "bedeutenden Beitrag" geleistet haben, damit Erfindung patentiert werden kann und nur auf eine reale Person kann ein Patent grundlegend angemeldet werden. Zur Hilfestellung um Patentierungsfragen wurde ein aktualisierter Guide veröffentlicht.

Die Leitlinien spiegeln die raschen Schritte der Regierung Biden wider, um Fragen der künstlichen Intelligenz voranzutreiben. Die Amerikaner wollten zudem vermeiden, dass man durch zu langes Zögern nur Probleme verursacht, die sich mit klaren Regeln vermeiden lassen. Das Weiße Haus hatte daher das USPTO im vergangenen Herbst in einer weitreichenden Verfügung angewiesen, seine Richtlinien zur Erfinderschaft bis Ende Februar zu veröffentlichen.

Wie so oft sind die Regeln aber auch etwas schwammig. Was nun ein "bedeutender Beitrag" durch einen Menschen ist, das wird wohl noch diskutiert - möglicherweise auch vor Gericht. Exemplarisch wird unter anderem angeführt, dass ein Patent nicht angemeldet werden kann, wenn ein Entwickler etwa eine KI kritische Elemente eines ferngesteuerten Fahrzeugs anliefern lässt. Dann hat er nicht "bedeutend" dazu beigetragen.

Die Prämisse dahinter ist, dass man nicht wirklich als Erfinder von etwas gelten kann, wenn man ein Problem einer KI vorlegt und diese dann das Problem für einen löst. "Einen wesentlichen Beitrag könnte jedoch die Art und Weise leisten, wie die Person die Aufforderung im Hinblick auf ein bestimmtes Problem konstruiert, um dem KI-System eine bestimmte Lösung zu entlocken."

Berücksichtigt wurden bereits geltende Rechte und ein laufender Fall, in dem es auch um Patentrechtsfragen bei Mitwirkung von künstlicher Intelligenz geht. Da hatte das Gericht abgelehnt, die KI als Patentinhaber eintragen zu lassen. Außerdem ist man so im Parallelflug zum US Copyright Office, wo ebenfalls nur echte Personen eingetragen werden können.

Interessant ist, dass Erfinder nicht die Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz anzeigen müssen, wenn sie ein Patent anmelden. Das halten manche für fragwürdig - vor allem in Hinblick auf Patenttrolle. Die Gesamtlage ist aber nun auf jeden Fall besser als noch zuvor, wo viele Fragen unbeantwortet waren.

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