EuGH-Urteil umgesetzt: Google-Ergebnisse per Online-Formular löschen lassen

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EuGH-Urteil umgesetzt: Google-Ergebnisse per Online-Formular löschen lassen
Quelle: PC Games Hardware

Der IT-Riese und Suchmaschinenbetreiber Google reagierte nun auf das vor zwei Wochen ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Ein Online-Formular soll Betroffenen die Möglichkeit geben schnell und unkompliziert personenbezogene Daten aus den Suchtreffern löschen zu lassen. Google verlangt jedoch eine Ausweiskopie zur Authentifizierung des Betroffenen. Das ist rechtlich problematisch.

Das sogenannte "Recht auf Vergessen" hat sich schnell nach dem ergangenen EuGH-Urteil in der Berichterstattung festgesetzt. Tatsächlich verbirgt sich dahinter nur die auferlegte Pflicht gegenüber den Suchmaschinenbetreibern aus ihren Suchergebnissen personenbezogene Daten zu entfernen. Natürlich ist Google als Suchmaschinenprimus an erster Stelle der öffentlichen Empörung. Das EuGH-Urteil ist jedoch für alle Suchmaschinenbetreiber von belang, also auch Microsoft und Co. Komplett verschwunden sind die Daten nach der Entfernung aus den Suchergebnissen auch nicht. Schließlichlagern die Daten auf den Webservern der jeweiligen Webseiten. Nur das Auffinden wird sichtlich erschwert.

Google reagiert nun auf das EuGH-Urteil mit der Bereitstellung eines Online-Formulars. Sie finden das Formular auf der Webseite von Google. Wählen Sie das Land aus, in dem Sie wohnen. Auch ein Löschantrag für andere Personen ist möglich. Zum Beispiel den Ehepartner oder das eigene Kind. Sie müssen zudem eine Kontakt-E-Mail-Adresse angeben. Geben Sie sodann die URL bzw. Webadresse ein, unter der Ihre Daten auffindbar sind. Zur Authentifizierung verlangt Google eine Kopie des Personalausweises oder des Führerscheins. Abschließend müssen Sie das aktuelle Datum angeben und mit Ihrem Namen "unterschreiben". Letztlich ist das nur die digitale Eingabe des Namens des Antragstellers.

Google behält sich vor diesen Antrag an die zuständige Datenschutzbehörde weiterzuleiten bzw. den Webseitenbetreiber um eine Löschung der Daten zu bitten. Eine Garantie auf die Löschung der Daten gibt es nicht. Ebenso sollte klar sein, dass dieses Online-Formular nicht verbindlich genutzt werden muss. Sie können auch weiterhin einen Löschantrag per Musterschreiben verwenden. Ferner unschön gelöst und mit rechtlichen Schwierigkeiten verbunden: Das Verlangen nach einer Kopie des Personalausweises könnte einen Verstoß gegen das erst 2013 geänderte Personalausweisgesetz (§ 14 PAuswG) darstellen. Es ist daher ratsam alle nicht notwendigen Daten zu schwärzen.

Quelle: Google-Formular

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    • Kommentare (5)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von -Ultima- Freizeitschrauber(in)
        AW: EuGH-Urteil umgesetzt: Google-Ergebnisse per Online-Formular löschen lassen

        Google muss Gonzo vergessen - YouTube

      • Von Zeus18
        AW: EuGH-Urteil umgesetzt: Google-Ergebnisse per Online-Formular löschen lassen

        Klingt für mich irgendwie vollkommen umstritten, denn das ist doch wieder ein Versuch von der Person wieder erneut Daten anzusammeln.
      • Von Dr Bakterius
        AW: EuGH-Urteil umgesetzt: Google-Ergebnisse per Online-Formular löschen lassen

        Schlimm genug das man um alles betteln muss.
      • Von Gamer090 Lötkolbengott/-göttin
        AW: EuGH-Urteil umgesetzt: Google-Ergebnisse per Online-Formular löschen lassen

        Nette Idee aber was genau heisst den das der Webseitenbetreiber die Daten löschen muss?

        Wenn ich mein Facebook-Profil verlinke wird dann mein Profil gelöscht?
      • Von Dennisth Software-Overclocker(in)
        AW: EuGH-Urteil umgesetzt: Google-Ergebnisse per Online-Formular löschen lassen

        Tja und welche "Personen" nutzen dieses Formular bestimmt als erstes?
        Nach EuGH-Urteil: Politiker und Pädophile wollen Google-Links löschen lassen - Golem.de

        Ja danke EuGH. So muss das sein.

        Warum wird eigentlich google dazu verdonnert und nicht der Websiten-Betreiber diese Information zu löschen?

        Aber es hat auch was gutes. Dann können die Arbeitgeber potenzielle Arbeitnehmer nicht mehr finden und direkt sagen, "neee lass mal. Der hat bestimmt die Sachen gelöscht."
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