Mobilfunkausbau: Telefonica entgeht Strafzahlung in Deutschland
Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, habe der spanische Telekommunikationsanbieter Telefonica ein Zwischenziel beim LTE-Mobilfunkausbau erreicht und muss daher doch keine Strafzahlung leisten.
Ursprünglich haben sich die Provider Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica im Jahr 2015, als sie die LTE-Frequenzen von der Bundesnetzagentur ersteigert haben, verpflichtet, bis Ende 2019 alle ICE-Strecken und Bundesautobahnen mit LTE-Netz zu versorgen. Diese Auflagen sind jedoch nicht eingehalten worden. Die fällige Strafe betrug bislang nur 100.000 Euro für die Provider. Wie wir berichteten, drohte dem Telekommunikationsanbieter Telefonica Deutschland wohl eine Strafzahlung in Millionenhöhe, weil der Anbieter sein LTE-Netz in Deutschland am wenigsten ausgebaut hatte im Vergleich zur Konkurrenz von Vodafone und der Deutschen Telekom. Nun verkündet die Bundesnetzagentur, dass Telefonica ein Zwischenziel erreicht habe und so doch keine Strafe zahlen muss. Bis zum Stichtag dem 31. Juli habe das Unternehmen das Ausbauziel erreicht, daher sieht die Bundesnetzagentur nun davon ab, die Strafe in Höhe von 600.000 Euro zu verhängen.
Versorgungsauflagen aus dem Jahr 2015 nun teilweise erfüllt von O2
7.600 Standorte müsste Telefonica Deutschland noch mit LTE versorgen, um die Auflagen aus dem Jahr 2015 erfüllen zu können. Um der Strafe zu entgehen, sollte der Anbieter bis zum Fristende mindestens 40 Prozent dieser Standorte mit LTE versorgt haben. Zwar wäre die Frist Ende Juni abgelaufen, doch aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde ein Aufschub bis 31. Juli gewährt. Der spanische Telekommunikationsanbieter, der in Deutschland unter anderem mit seiner Marke O2 vertreten ist, hat das erforderliche Zwischenziel von 40 Prozent erfüllt. Bis Ende September müssen 1.900 weitere Standorte der insgesamt 7.600 Stellen von Telefonica mit LTE ausgestattet werden. Zur vollständigen Erfüllung der Auflagen aus dem Jahr 2015, muss Telefonica bis zum Ende des Jahres 2020 noch etwa 2.660 zusätzliche Standorte mit LTE versorgen.
Die anderen beiden Netzbetreiber, Vodafone aus Großbritannien und die Deutsche Telekom, haben hingegen das Zwischenziel längst erfüllt. So hat die Telekom bereits ihr Zwischenziel für September 2020 erfüllt, sodass mindestens 97 Prozent aller Haushalte eines Bundeslandes mit mindestens 50 MBit/s im Internet surfen können. Bis Ende dieses Jahres muss allerdings der Ausbau der Mobilfunkmasten entlang der Hauptverkehrswege weiter vorangetrieben werden, um die Auflage aus dem Jahr 2015 erfüllen zu können. Rund 98 Prozent aller Haushalte müssen mit 4G-LTE-Mobilfunknetz versorgt werden, um die Auflagen aus dem Jahr 2015 erfüllen zu können. Wenn das geschehen ist, geht es weiter mit dem Aufbau von 5G-Netzen, die aktuell fast ausschließlich innerhalb von Großstädten zu finden sind.
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Sammlung zu Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur und Telefonica:
- Eigentlich hätte der spanische Telekommunikationsdienstleister Telefonica in Deutschland eine Strafzahlung in Höhe von 600.000 Euro zahlen müssen, weil Versorgungsauflagen nicht eingehalten wurden.
- Telefonica Deutschland, das etwa mit seiner Marke O2 hierzulande vertreten ist, hatte das LTE-Mobilfunknetz am wenigsten ausgebaut im Vergleich zu den Konkurrenten Vodafone und Deutsche Telekom. So fehlten bislang 7.600 Standorte, in denen der Anbieter noch kein LTE-Netz offeriert.
- Nun hat Telefonica immerhin 40 Prozent der fehlenden Standorte bis zum 31. Juli mit LTE ausgebaut und somit ein von der Bundesnetzagentur gesetztes Zwischenziel erreicht. So entgeht der Anbieter der Strafzahlung.
- Bis Jahresende müssen aber noch etwa 2.660 Standorte von Telefonica mit 4G versorgt werden, um die Auflage aus dem Jahr 2015 endlich zu erfüllen.
- Entlang aller ICE-Strecken und der Bundesautobahnen soll es 4G-Netz bis Ende 2020 geben. Zudem müssen - gemäß der Auflage der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2015 - rund 98 Prozent aller Haushalte mit einem LTE-Netz versorgt werden. Der 5G-Ausbau kommt dann nochmal separat.
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Quellen: Bundesnetzagentur (1), Bundesnetzagentur (2)

Wenn wir von der zu geringen Strafe nicht absehen, ist die Signalwirkung, dass man beim Ausbau schlampen kann, wie man will; die paar Euro fallen eh nebenbei aus der Portokasse... und die Fristen lassen sich auch immer herrlich verlängern und bis es mal wirklich ernst wird, hat man reichlich Zeit.