5G: Bundesnetzagentur muss Frequenzvergabe wiederholen

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5G: Bundesnetzagentur muss Frequenzvergabe wiederholen
Quelle: Telekom

Die Bundesnetzagentur muss die Vergabe der 5G-Frequenzen aus dem Jahre 2019 wiederholen, da die Behörde mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert ist. Die damalige Vergabe der Frequenzen ist nichtig.

Die Bundesnetzagentur muss ihr Vergabeverfahren für die 5G-Frequenzen aus dem Jahre 2019 wiederholen, da die Behörde jetzt mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem August 2024 gescheitert und die Frequenzvergabe damit nichtig ist. Die Bundesnetzagentur wird das 5G-Frequenzverfahren zügig neu aufrollen, sagte Behördenchef Klaus Müller jetzt in der offiziellen Pressemitteilung der Bundesoberbehörde vom 20. November 2025. Weiter heißt es dort:

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. August 2024 zur sogenannten 5G-Frequenzvergabeentscheidung zurückgewiesen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde uns heute zugestellt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im vergangenen Jahr die 5G-Entscheidung über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln aus dem Jahr 2018 für rechtswidrig erklärt und die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet.

Diese Urteile sind nunmehr rechtskräftig.

- Bundesnetzagentur -

"Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts stärkt die Rolle der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde", so Klaus Müller, welcher davon ausgeht, "dass die Mobilfunknetze in Deutschland weiterhin zügig ausgebaut werden". Die bestehenden 5G-Frequenzzuteilungen an die Unternehmen bleiben vorerst unverändert, wie die Behörde betonte.

Über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz sowie 3,6 GHz soll neu entschieden werden. Das Verfahren wird objektiv, transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt. Nach Auswertung der schriftlichen Begründung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Bundesnetzagentur das Verfahren erneut aufnehmen.

- Bundesnetzagentur -

Während die Bundesnetzagentur das Gerichtsurteil wie einen Sieg zu verkaufen versucht und in ihrer Pressemitteilung mit dem Titel "Rechtsprechung stärkt Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur" für Irritationen sorgt, sehen die außenstehenden Beobachter eine klare Niederlage für die oberste Regulierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

Sven Knapp, vom Bundesverband Breitbandkommunikation ("Breko"), sagte laut der Website Golem, dies sei "eine heftige Klatsche für die Regulierungsbehörde".

Der Hintergrund der Klage und des jetzt rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom August 2024:

Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von der CSU soll die Diensteanbieterverpflichtung der Netzbetreiber verhindert haben, welche kleinen Anbietern, sogenannten MVNOs, wie Freenet einen sicheren Zugang zu fremden Netzen gewährt hätte, wie Golem den Sachverhalt erklärt.

Andreas Scheuer und das Bundesverkehrsministerium sollen dabei offenbar die Bundesnetzagentur unter Druck gesetzt haben, um die Neuauflage einer Diensteanbieterverpflichtung zu verhindern.

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Quelle: Bundesnetzagentur via Golem

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    • Kommentare (4)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Bl4ckR4v3n Software-Overclocker(in)
        Mit dem Hintergrund, dass der brilliante ehemalige Verkehrsminister (was hat der bitte nicht verkackt?) die Bundesnetzagentur dazu genötigt hat dürfte die Pressemitteilung eine schallende Ohrfeige Richtung ehemaligen Minister und dem Ministerium gewertet werden.
      • Von Bl4ckR4v3n Software-Overclocker(in)
        Mit dem Hintergrund, dass der brilliante ehemalige Verkehrsminister (was hat der bitte nicht verkackt?) die Bundesnetzagentur dazu genötigt hat dürfte die Pressemitteilung eine schallende Ohrfeige Richtung ehemaligen Minister und dem Ministerium gewertet werden.
      • Von Pu244 Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Krabonq
        Ich muss ganz ehrlich sagen, auch mit der kurzen Erklärung hab ichs nicht verstanden.
        Eigentlich gab es eine Klausel, die Anbietern ohne eigenes Netz, ein Recht auf einen Zugang zu fairen Konditionen gibt. Ein gewisser Verkehrsminister, den niemand mehr kennt und der auch dafür zuständig war, hat die Behörde unter Druck gesetzt diese Klausel zu streichen. Die Argumentation war, dass 4G (da gibt es die Klausel) genug sei. Toll für die 3-4 Anbieter, die ihr Netz ausbauen, denn die können allen anderen Anbietern dann einfach 5G versagen und dafür nehmen, was sie wollen. Da die Behörde eigentlich unabhängig ist, durfte er das nicht und somit war die Vergabe rechtswidrig. Also muß jetzt der Teil wiederholt werden.

        Für die Kundschaft ist das gut, für die 3-4 Netzbetreiber ist das sehr schlecht.
      • Von SeineLordschaft PC-Selbstbauer(in)
        Zitat von Krabonq
        Ich muss ganz ehrlich sagen, auch mit der kurzen Erklärung hab ichs nicht verstanden.
        Zusammen mit dem Bericht von Heise ergibt sich mir ein besseres Bild dazu.

        Wenn das mit Herrn Bescheuert so stimmt, dann sammelt er bei mir noch mehr Negativpunkte.
      • Von Krabonq Volt-Modder(in)
        Ich muss ganz ehrlich sagen, auch mit der kurzen Erklärung hab ichs nicht verstanden.
      Direkt zum Diskussionsende
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