"Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft": Bundesregierung arbeitet an Recht auf Reparatur
Die Bundesregierung will offenbar noch in der ersten Jahreshälfte das neue Recht auf Reparatur beschließen. In der aktuellen Fassung würde das viel verändern: Unter anderem gibt es eine Ersatzteilpflicht und ein Verbot von Software-Sperren.
Die Bundesregierung will offenbar noch in diesem Jahr eine EU-Richtlinie zur Reparierbarkeit von elektronischen Geräten umsetzen - und die hat es in sich. Laut Spiegel liegt der Neuen Osnabrücker Zeitung ein Gesetzentwurf für das Recht auf Reparatur vor, der zahlreiche neue Vorschriften für Hersteller enthält. Diese sollen künftig beispielsweise verpflichtet werden, für eine realistische Lebensdauer des Geräts Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anzubieten. Bei Haushaltsgeräten liegt der Zeitrahmen offenbar bei zehn Jahren, Smartphones müssen sieben Jahre lang versorgt werden.
Keine Ausreden
Gleichzeitig soll das Gesetz auch die Reparatur an sich erleichtern. Software-Sperren, wie sie insbesondere Apple gerne einsetzt, sollen verboten werden, und Reparaturanbieter sollen explizit auch Drittanbieter-Bauteile verbauen dürfen. Falls die Hersteller sich sträuben und Produkte als nicht reparierbar deklarieren, sollen Kunden ein Recht auf Austausch erhalten. Zudem sollen Verbraucher mit einer längeren Gewährleistung gelockt werden, die angeblich aktiv wird, wenn man ein Gerät repariert, statt es auszutauschen.
Laut Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) sei eine "neue Kultur des Reparierens" notwendig, die "Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft". Ob die gewünschte Ausrichtung hin zu einer Kreislaufwirtschaft wirklich so kommt, ist aber bislang nicht ganz sicher. Bis zum 13. Februar können Bundesländer und Interessenverbände noch Stellung nehmen. Nach potenziellen Änderungen soll das Gesetz dann im ersten Halbjahr beschlossen werden, bevor es ab dem 31. Juli gültig wird.
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In der aktuellen Fassung würde das Recht auf Reparatur eine deutliche Verbesserung für Verbraucherrechte darstellen. Gleichzeitig gibt es aber die erwartbare Kritik aus der Wirtschaft, die unter anderem vor bürokratischen Belastungen warnt. Ob infolgedessen noch Abschwächungen folgen, bleibt abzuwarten. Am Ende dürften aber selbst große Konzerne wieder vor der Wirtschaftsmacht der EU einknicken. Das hat etwa die USB-C-Pflicht mit Blick auf Apple gezeigt.
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Da kann man sich dann als Anbieter natürlich hinstellen und darauf verweisen, dass es doch selbstverständlich möglich ist, die Geräte reparieren zu lassen, aber wieso sollte man sich für so dumm verkaufen lassen?
Dinge und damit Ressourcen weg zuwerfen weil diese angeblich keinen Wert mehr haben können wir uns eigentlich nicht mehr erlauben. Da muss ein umdenken bei jedem einzelnen stattfinden. Der Restwert nutzt eigentlich nur demjenigen etwas der seine Neuware verkaufen möchte.
In der aktuellen Fassung würde das Recht auf Reparatur eine deutliche Verbesserung für Verbraucherrechte darstellen
Ein Recht auf die Reparatur der 400 € Waschmaschine für deren Neupreis, bei der ein Bauteil, das 20 € kosten müsste, getauscht wird, macht mich bisher ja nicht so an.
Und dann bleibt der Rest der Teile alt. Weiß der Habicht, was als nächstes defekt ist.
Recht klingt fast so als wär das vorher verboten gewesen.
Zudem sollen Verbraucher mit einer längeren Gewährleistung gelockt werden, die angeblich aktiv wird, wenn man ein Gerät repariert, statt es auszutauschen.
Auf das ganze Gerät?
Mal von Golem, weil klarer formuliert, zitiert:
Sollte ein Produkt aufgrund seiner Bauweise überhaupt nicht reparierbar sein, gilt dies künftig als Sachmangel. In einem solchen Fall hätten Verbraucher etwa bei einem Smartphone direkt einen Anspruch auf eine Neulieferung.