PC Games Hardware und AMD Deutschland verlosen gemeinsam eine PowerColor TurboDuo R9 280 3GB GDDR5. Welche Eigenschaften die Radeon R9 280 aufweist und wie Sie am Gewinnspiel teilnehmen können, erfahren Sie im Folgenden.
Teilnahmebedingungen
1. Gegenstand
1.1 Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel der COMPUTEC MEDIA GMBH, Redaktion PC Games Hardware, Dr.-Mack-Straße 83, 90762 Fürth (nachfolgend bezeichnet als "Veranstalter") durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.
1.2 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels
2.1 Das Gewinnspiel beginnt am 11.07.2014 und endet am 25.07.2014.
2.2 Teilnahmeberechtigt sind Personen die ihren Wohnsitz in Deutschland haben sowie älter als 18 Jahre sind. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern (Sponsoren), die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.
2.3 Unter den Teilnehmern wird eine Powercolor TurboDuo R9 280 3GB GDDR5 verlost.
2.4 Der Teilnahmebeitrag besteht, wenn Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Radeon-Gewinnspiel" an die E-Mail-Adresse gewinnspiel@pcgh.de schicken.
2.5 Der Gewinner wird durch das Losverfahren ermittelt.
3. Abwicklung
3.1 Eine Auszahlung des Gewinns in bar, sein Tausch oder seine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Der Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach. Die Übergabe des Gewinns wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.
3.2 Der Gewinner wird zeitnah per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse oder postalisch über den Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten. Bei Einverständnis des Gewinners wird sein Name veröffentlicht.
3.3 Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z. B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergebe, gehen zulasten der Teilnehmer.
4. Gewährleistungsausschluss
4.1 Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
4.2 Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook gehören, falls das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.
5. Haftung
5.1 Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
5.2 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadenssache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
5.3 Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
5.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.5 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönlichen Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
6. Datenschutzhinweise
6.1 Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur so weit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen.
6.2 Folgende Daten werden von den Teilnehmern durch den Veranstalter erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels: E-Mail-Adresse, Versandadresse.
6.3 Die vom Veranstalter im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten der Teilnehmer werden unverzüglich nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels dauerhaft gelöscht.
6.4 Auf schriftliche oder in Textform (E-Mail) mitgeteilte Anforderungen hin können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen.

Ich denke mal, dass es bei der 280 nicht anders ist.
Yep - kann ich bestätigern.
Ist schon ab ca. 80 FPS hörbar - ab 150 FPS wirds dann deutlich hörbar.
War mir aber egal - ich Spiel eh immer mit Kopfhörer.
Und mit Standardspannung 1150/1500 MHz konstantem Takt (20% Powertune) bei 68° ist nicht zu verachten.
Habs mal mit +0,1V probiert.
1220 MHz sind problemlos durchgehend möglich - allerdings sinds dann bei maximaler Spiele-Last bis zu 85°.
Um die Lüfterkurve hab ich mich noch nicht gekümmert - hab die Karte erst seit gestern Abend.
Würd ich auch gern mal wissen