Crypto Mining wirkt sich aus: MSI und Gigabyte kürzen Garantie für ihre GPUs in Russland

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Crypto Mining wirkt sich aus: MSI und Gigabyte kürzen Garantie für ihre GPUs
Quelle: Twitter

Der anhaltende Trend, auch normale GPUs als Mining-Werkzeug zu nutzen, hat zumindest in Russland erste Auswirkungen auf die Herstellergarantie. Denn MSI hat sich dazu entschieden, die Gewährleistung für gleich 19 Grafikkarten herunterzusetzen, und Gigabyte hat sich bei den speziell fürs Mining gedachten GPUs vom Start weg für einen Zeitraum von gerade einmal 90 Tagen entschieden.

Die anhaltende Knappheit an aktuellen Grafikkarten wird auch dadurch verschärft, dass nicht alle Modelle für ihren eigentlichen Einsatzzweck - das Spielen - genutzt werden, sondern für das Crypto Mining. Da solche Karten oft 24/7 unter Last laufen, dauert es auch nicht lange, bis unter der Haube die ersten Schäden aufgrund dieser unsachgemäßen Nutzung auftreten. Das hat nun zwei Auswirkungen, von denen eine zumindest für den russischen Markt nicht gerade erfreulich ist.

Garantie gekürzt auf nur 90 Tage

Immer mehr Hersteller entscheiden sich deshalb dafür, eigens für das digitale Schürfen gedachte Exemplare auf den Markt zu bringen, die zum Beispiel ohne Videoausgänge und derlei Sperenzchen auskommen. Und auch an anderer Stelle wird nun Hand angelegt, nämlich an der Herstellergarantie. Die beträgt für gewöhnlich 36 Monate, immerhin laufen die meisten Karten innerhalb der vorgesehenen Nutzung äußerst zuverlässig. Doch wenn man die GPUs zum Mining einsetzt, ist es mit der Langlebigkeit nicht mehr weit her.

Eine wichtige Info vorab: Die Garantiekürzungen beziehen sich derzeit nur auf den russischen Markt, auf dem solche Entscheidungen seitens der Hersteller anscheinend problemlos machbar sind. Hierzulande dürften die Firmen damit juristische Probleme bekommen, weshalb man derzeit nicht befürchten muss, dass sich MSI und Co. auch in unseren Gefilden an der Garantie zu schaffen machen. In Russland trifft die Entscheidung von MSI gleich 19 Grafikkarten, hier gibt es ab sofort nur noch 6 Monate Garantie.

Noch kürzer fällt die Laufzeit bei Gigabyte aus, was jedoch verständlicher ist: Denn hier bezieht man sich auf die neuen Mining-Grafikkarten, die speziell für diesen Zweck angeboten werden. Dafür ist mit der Garantie aber auch schon nach 90 Tagen Schluss. Es bleibt abzuwarten, ob die Hersteller das Kleingedruckte beim Grafikkartenkauf in Zukunft um einen detaillierteren Passus bezüglich der zulässigen Verwendung ergänzen, um im Garantiefall gewappnet zu sein.

Quelle: PC Gamer

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    • Kommentare (97)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von KaneTM Software-Overclocker(in)
        Zitat von IICARUS
        Wau was für eine Erkenntnis...
        Äh.. ok? Wofür war dann dein Beispiel?

        Bevor das zu noch mehr Verwirrung führt: Wozu ein Beispiel einer Herstellergarantie, wenn dir ohnehin klar ist dass das mit der Gewährleistung des Händlers nichts zu tun hat? (Ich habe die ganze Zeit nur über Gewährliestung geschrieben und gelegentlich darauf hingewiesen, dass das nicht mit der Herstellergarantie verwechselt werden soll und nirgendwo irgendwas dazu gesagt, wann die Herstellergarantie nicht greifen würde oder die überhaupt näher angesprochen.)
      • Von KaneTM Software-Overclocker(in)
        Zitat von IICARUS
        Wau was für eine Erkenntnis...
        Äh.. ok? Wofür war dann dein Beispiel?

        Bevor das zu noch mehr Verwirrung führt: Wozu ein Beispiel einer Herstellergarantie, wenn dir ohnehin klar ist dass das mit der Gewährleistung des Händlers nichts zu tun hat? (Ich habe die ganze Zeit nur über Gewährliestung geschrieben und gelegentlich darauf hingewiesen, dass das nicht mit der Herstellergarantie verwechselt werden soll und nirgendwo irgendwas dazu gesagt, wann die Herstellergarantie nicht greifen würde oder die überhaupt näher angesprochen.)
      • Von IICARUS
        Zitat von KaneTM
        Die Herstellergarantie ist -nicht- die Gewährleistung des Händlers. Das hat nichts miteinander zu tun. Gar nichts.
        Wau was für eine Erkenntnis...
      • Von KaneTM Software-Overclocker(in)
        Zitat von IICARUS
        Hier noch ein Beispiel:

        Mein Monitor ist auch 9 Monate nach dem Kauf defekt gegangen und auch hier habe ich eine RMA bei Dell angemeldet und der Monitor wurde sogar innerhalb 48 Stunden vor Ort ausgetauscht. Hier gab es auch kein Wenn und Aber, hier hatte ich auch nur den Defekt beschrieben und dann habe ich sogar ein Monitor bereits im Voraustausch erhalten, bevor meiner bei denen zur Einsicht ankam.

        Habe in diesem Fall ein neuen Monitor im Austausch bekommen, was hätte ich hier mit der Gewährleistung besser machen können?! Im Gegenteil, mein Monitor hatte ich sogar als B-Ware über Alternate für 270 Euro günstiger gekauft und durch diesen Defekt habe ich ein nagel neuen Monitor bekommen. Aber auch nur, weil Dell bezüglich der Herstellergarantie nur die Service-Nummer interessiert und nicht ob der Monitor neu oder gebraucht erworben wurde.

        Möglich das in diesem Fall sogar ein Vorschaden bereits vorhanden war, was sich erst 9 Monate später zeigte, aber solch ein Defekt hätte ich als Leihe 9 Monate später nie beweisen können.

        Was du nicht verstehst, ist das ich von meinem Leben spreche, da ich mit 51 Jahren und einem Familienleben genug hierzu an Erfahrung bereits sammeln konnte und mir daher diese Unterschied und bestimmte Machenschaften dazu selbst bestens bekannt sind.
        Die Herstellergarantie ist -nicht- die Gewährleistung des Händlers. Das hat nichts miteinander zu tun. Gar nichts.
      • Von IICARUS
        Hier noch ein Beispiel:

        Mein Monitor ist auch 9 Monate nach dem Kauf defekt gegangen und auch hier habe ich eine RMA bei Dell angemeldet und der Monitor wurde sogar innerhalb 48 Stunden vor Ort ausgetauscht. Hier gab es auch kein Wenn und Aber, hier hatte ich auch nur den Defekt beschrieben und dann habe ich sogar ein Monitor bereits im Voraustausch erhalten, bevor meiner bei denen zur Einsicht ankam.

        Habe in diesem Fall ein neuen Monitor im Austausch bekommen, was hätte ich hier mit der Gewährleistung besser machen können?! Im Gegenteil, mein Monitor hatte ich sogar als B-Ware über Alternate für 270 Euro günstiger gekauft und durch diesen Defekt habe ich ein nagel neuen Monitor bekommen. Aber auch nur, weil Dell bezüglich der Herstellergarantie nur die Service-Nummer interessiert und nicht ob der Monitor neu oder gebraucht erworben wurde.

        Möglich das in diesem Fall sogar ein Vorschaden bereits vorhanden war, was sich erst 9 Monate später zeigte, aber solch ein Defekt hätte ich als Leihe 9 Monate später nie beweisen können.
      • Von KaneTM Software-Overclocker(in)
        Zitat von IICARUS
        Du brauchst mir nichts klarzustellen, da ich nicht auf dem Mond lebe und bereits ein gewisses Alter erreicht habe und daher auch genug Erkenntnisse mit der Gewährleistung vs. Herstellergarantie habe.

        Zitat von "KaneTM, post: 10759488, member: 17722"
        Es geht darum, dass der Fehler bereits von Anfang an vorhanden gewesen sein muss (!), aber erst zu einem Mangel führt, nachdem die ersten 6 Monate abgelaufen sind.
        Eben nicht, hatte genug Fälle wo ein Defekt aufgrund der Nutzung später aufgetreten ist.
        Also scheinbar willst du es nicht verstehen... ich erkläre dir nicht deine persönlichen Erfahrungen. Da kannst du gerne so viel Glück gehabt haben wir du möchtest. Ich erklär nur, wo das Problem liegt:

        Zitat

        § 434 Sachmangel
        (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
        Aber wenn sie eben in den ersten sechs Monaten kaputt geht:

        Zitat

        § 477 BGB Beweislastumkehr
        Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
        Nachdem sechs Monate um sind, wird nicht mehr vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Und wenn man das nicht mehr vermuten darf, muss man es beweisen, um einen gesetzlichen Anspruch zu haben. Was ein Händler oder Hersteller trotzdem freiwillig macht, hat doch nichts damit zu tun, welche Ansprüche und Pflichten / Möglichkeiten du hast, wenn ein anderer Händler / Hersteller sich weigert.
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