GPU-Steuer: Pakistan bewertet Grafikkarten bei der Einfuhr künftig nach Speichermenge
Mit einer neuen Anweisung an den heimischen Zoll will die pakistanische Regierung gegen preislich falsch deklarierte Grafikkarten vorgehen. Künftig soll die Bewertung auf Basis des Grafikspeichers erfolgen, was allerdings auch eine Falschbewertung zur Folge haben kann.
Der Kauf einer neuen Grafikkarte ist in Pakistan ein mitunter sehr kostspieliges Vorhaben, was nicht zuletzt an hohen steuerlichen Abgaben liegt. Knapp 36 Prozent werden auf den Netto-Verkaufspreis durch den Staat aufgeschlagen, was den Einkauf nochmals deutlich verteuern kann. Dementsprechend findig gehen dortige Käufer und Verkäufer beim Import von Grafikkarten vor, um die Abgaben an den Fiskus zu drücken und so wird der Wert einer Grafikkarte bei der Einfuhr deutlich niedriger deklariert als er es eigentlich ist.
Der pakistanischen Regierung ist dieses Vorgehen logischerweise ein Dorn im Auge, weshalb in der Produktkategorie der Grafikkarten nachgebessert wird. Anstatt sich auf den deklarierten Wert der Produkte zu verlassen, setzt man dort nunmehr eine Pauschale für die Bewertung an, die sich nach der verbauten Speichermenge richtet. Die Skala reicht von Produkten mit 4 GiByte bis 24 GiByte VRAM, wobei die Preisschätzungen in US-Dollar, die bei Einfuhr in dortige Rupien umgerechnet werden, durchaus moderat ausfallen.
So wird beispielsweise ein Pauschalwert von 65 US-Dollar für eine Grafikkarte mit 4 GiByte an Grafikspeicher angesetzt. Wird eine Grafikkarte mit 8 GiByte VRAM eingeführt, liegt die Bewertung bei 196 US-Dollar. Dies wäre etwa beispielhaft für eine Nvidia Geforce RTX 3060 Ti. Die Pauschale wird anschließend in Rupien umgerechnet und auf diesen Wert anschließend der in Pakistan übliche Steuersatz aufgeschlagen.
Zwar erscheint der Ansatz der Bewertung auf Basis der Speichermenge einer Grafikkarte mitunter logisch, kann bei so manchem Produkt jedoch zu einem Ungleichgewicht sorgen. Gleichwohl die Speichermenge ein Indikator für Preis- und Leistungsklasse sein kann, sind auch einige Grafikkarten in den unteren Regionen mit größeren Speichermengen ausgestattet.
Videocardz.com nennt beispielhaft etwa die Radeon RX 6500 XT mit 8 GiByte Grafikspeicher, die nach der Pauschalbewertung auf einer Stufe mit der Geforce RTX 3070 gestellt wird, während diese wiederum in der Listung einen geringeren Wert wie etwa die Geforce RTX 3060 mit 12 GiByte an Grafikspeicher annimmt. Ein leichtes Entgegenwirken soll wohl die Pflicht zur Berichterstattung von konkreten Modellen, Spezifikationen und Speichermengen durch Zollbeamte herbeiführen. Dies diene gemäß der Anweisung der korrekten Einschätzung.

Das wird die Aktionäre von nVidia freuen bzgl. Marge ...
MfG Föhn.